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Buchbesprechungen:
Gau-Algesheimer
Jakobiner, 222 Tage Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit |
Die
Arbeit Erich Hinkels über »Gau-Algesheim und die Mainzer Republik« hat
die äußere Form einer Reportage. Sollte auf diesem Weg tatsächlich eine
breitere Resonanz beim historisch
interessierten örtlichen Publikum hervorgerufen werden, als dies bei
einer durch Quellen
angereicherten »konventionellen« Darstellung der Fall gewesen wäre?
Sieht man von diesem Problem ab, so bietet freilich Hinkels Arbeit eine
gekonnte Darstellung einer schwierigen Thematik, die sich vor allem durch gute Lesbarkeit
auszeichnet.
Aus Archiv für Hessische
Geschichte und Altertumskunde, Band 1987
Nieder-Hilbersheim,
Die Geschichte eines rheinhessischen Dorfes
Die hist.Studie über den Werdegang der genannten Gemeinde sowie ihre wichtigsten Institutionen kommt
in einern eigenen Kapitel auch auf das kirchtiche Leben zu sprechen; ein eigenes Gotteshaus wird
1209 erwähnt. Neben den seelsorglichen Belangen nebst relig. Brauchtum erfahren wir zahlr.
Einzelheiten über das kath. u. das protest. Kirchengebäude, die Einrichtung, Glocken sowie damit
zusanrmenhängende Themen bzw. Begebenheiten.
Aus:
Archiv für Liturgie-wissenschaft, Jahrgang 34, Heft 1/2, Maria Laach,
1992
Das vorliegende Bändchen soll als Heimatbuch vor allem bei den Ortsbürgern Interesse
für die Geschichte des eigenen Dorfes uzecken. Man würde die Intentionen H.s daher sicher
mißdeuten, wollte man die Arbeit durchgehend strengen wissenschaftlichen Kriterien
unterwerfen. Unter Verzicht au eine chronologische Vorgehensweise werden verschiedene
Aspekte der Ortsgeschichte dargestellt. Für den Ortsfrenrden bieten, vor allem die Aufarbeitung
der Grundeigentumsverhältnisse vor der Französischen Revolution, sowie die
Schulgeschichte und die Geschichte des kirchlichen Leberrs interessante Vergleichsmöglichkeiten.
Bei der Behandlung der ,großen Heimsuchungen. fällt eine gewisse Disproportionelität
auf, so wird den Revolutionskriegen fünf Seiten eingeräumt, während der Zweite Veltkrieg
nur durch die Auflistung der gefallenen und vermißten Soldaten behandelt wird. Auch
wude auf eine nähere Betrachtung der NS-Zeit verzichtet. Ausführliche Darstellungen der
gemeindlichen Einrichtungen und des Vereinslebens führen bis in unsere Thge. Bei dem von
H. zusammengerragenen umfangreichen Faktenmatcrial ist es nur ärgerlich, daß die
Setzfehler nicht beseitigt werden konnten, was besonders bei den Jahreszahlen auffällt. I)er
umfangreiche Fußnotenapparar, Quellen- und Literaturverzeichnis ermöglichen eine weitergehende
Beschäftigung mit dem Thema; ausführliche Orts- und Personenregister erleichtern das
gezielte Nachschlagen. Nicht viele Dörfer dieser Größenordnung verfügen über eine derart
fundierte Darstellung ihrer Geschichte.
Aus:
Archiv für Hessische Geschcihte und Altertumskunde, Band 41/ 1989
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Bubenheim, Die Geschichte eines freien Reichsdorfes |
Die Ortschronik ,,Bubenheim - Die Geschichte eines
freien Reichsdorfes" ist ein Erstlingswerk einer Sammlung zur örtlichen
Geschichte, wie Ortsbürgermeister E. W. Saala im Vorwort sagt. Erich
Hinkel hat in jahrelanger Kleinarbeit ein beachtenswertes Werk vorgelegt,
das allein schon durch nuancenreiche Auffächerung des Themas
verdeutlicht, wie sinnvoll der Inhalt zusammengestellt worden ist. Die
Ausführungen über „Verwaltung und Gericht" beispielsweise
erhellen die historische Entfaltung des Ortes vom Mittelalter bis heute.
Auszüge von Urkunden und Bildern, die viele Bürger und Vereine zur Verfügung
gestellt haben, beleben vielförmige Lebensbedingungen einzelner Epochen.
Manche Eintragung in die Kontrollbücher ins recht aufschlussreich. Eine
Liste vom Februar 1698 klärt auf, wer neben den freien Reichsbürgern
zugezogener kurpfälzischer Untertan war.
In den nachfolgenden Kapiteln geht Hinkel
gewissenhaft auf das Schulwesen. Kirchliche Leben, große Heimsuchungen
durch Revolution und Kriege ein, so daß Einzelheiten über
Einquartierungen und Requirierungen bekannt werden: „22. September 1794
5 Husaren so quartiervoll, gemacht,
2 Gans erpresst I Maß Wein geben müssen l8 Xer."
Es folgen dann Angaben über das Vereins- und
Genossenschaftswesen. Grundbesitzer, Fritz Bockius, Kulturdenkmäler,
Landschafts- und Naturschutz. Straßen und Straßen- sowie Flurnamen und
Sonstiges. Statistische Zahlen, Chronik, Quellen und Register ergänzen
die bisherigen Übersichten. Wo die Herausgabe eines ähnlichen Werkes
geplant wird, kann diese Fleißarbeit als Muster dienen. Gerade wo sich frühere
Landgemeinden in Wohngemeinden verwandeln, sollten Neubürger die Möglichkeit
haben, die Geschichte ihres neuen Wohnortes kennen lernen.
Dr. Karl Greifenstein
In: die Bücherei, Zeitschrift der staatlichen
Landesfachstelle für Büchereiwesen, Koblenz, S. 192, Nr. 37, 1993
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Brand- und
Katastrophenschutzgesetz, Rheinland-Pfalz |
Textausgabe
mit umfangreichen Erläuterungen für die Praxis und Stichwortverzeichnis
von Amtsrat Erich Hinkel
2.Auflage,
1990, Taschenformat, 206 Seiten, kart.,
DM 24,-
Verlag
Reckinger & Co., Postfach 17 54, 5200 Siegburg
Als
die erste Auflage der
vorliegenden Textausgabe im Jahre
1988 erschien, schloss der
Verfasser damit ohne Frage eine Lücke im Schrifttum.
Denn das Landesgesetz über den
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
wirft für diejenigen, die in der alltäglichen Praxis mit ihm zu
tun haben, immer wieder einmal Verständnisfragen
und Zweifel bei seiner Auslegung auf. In diesen Fällen ist es angenehm,
eine handliche Textausgabe mit
verständlichen Erläuterungen von einem Praktiker zur Hand zu
haben. Das vorliegende Bändchen ist
vor allem für
die Feuerwehrsachbearbeiter in den Verwaltungen
und die Feuerlehrangehörigen
gedacht, die mit einer Fülle von Hinweisen für die Praxis versorgt
werden. Dass die erste Auflage gut angekommen ist, zeigt sich an der
Tatsache, daß schon zwei Jahre später eine zweite Auflage erforderlich
wird. Der Verfasser nutzte diese Gelegenheit, die Erläuterungen in
wesentlichen Teilen zu überarbeiten und zu ergänzen. Aus
dem Inhalt:
-
Einführung
-
Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit Erläuterungen
-
im Anhang:
-
BrandverhütungsschauVO,
-
Feuerwehr-EntschädigungsVO,
-
OrganisationsVO,
-
Ausbildungs- und BestellungsVO,
-
Dienstkleidungs- und DienstgradabzeichenVO,
-
überörtliche GefahrenabwehrVO,
-
WerkfeuerwehrVO.
(Rundschreiben
Städtetag Rheinland-Pfalz – II. Quartal Mai 1990)
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Brand- und
Katastrophenschutzgesetz, Rheinland-Pfalz |
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Textausgabe
mit Erläuterungen und Stichwortverzeichnis von Amtsrat Erich Hinkel,
Ingelheim, 3., überarbeitete Auflage, 1991, Taschenformat,
206 Seiten, kartoniert, DM 26,-- (Staffelpreise), Verlag Reckinger &
Co., 5200 Siegburg
Das
Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz sowie die dazu
erlassenen Durchführungsverordnungen werden von einem Praktiker
erläutert. Mit dem Band soll allen Feuerwehrsachbearbeitern in den
Verwaltungen sowie den Feuerwehrangehörigen eine Fülle von
Hinweisen für die Praxis in die Hand gegeben werden. Für die dritte
Auflage wurden die Erläuterungen in wesentlichen Teilen
überarbeitet bzw. ergänzt. Die Feuerwehrverordnung vom 21.03.1991 wurde
aufgenommen.
Aus
dem Inhalt:
Einführung
- Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit Erläuterungen - Im
Anhang: BrandverhütungsschauVO, Feuerwehr-EntschädigungsVO,
Feuerwehrverordnung ( FwVO ), WerkfeuerwehrVO.
(Rundschreiben
des Städtetages Rheinland-Pfalz - III. Quartal - September 1991) |
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Personenordnungsrecht
in der kommunalen Praxis - Staatsangehörigkeitsrecht - Passrecht -
Personalausweisrecht - Melderecht - Namensrecht; Berlin Bielefeld
München: Erich Schmidt Verlag 1997; ISBN 3 503 04060 9, 316 S. DM 98- |
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l In diesem
Handbuch wird systematisch das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts
dargestellt. Die Beherrschung des Personenordnungsrechtes ist gerade in
den Kommunalverwaltungen von größter Bedeutung. Die erfolgreiche Arbeit
der Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung ist wesentlich von fundierten
Kenntnissen des Personenordnungsrechtes abhängig.
Aber auch für
alle anderen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die tagtäglich mit
diesen Fragen konfrontiert werden, soll dieses Buch Hilfe sein, die Probleme
des Personenordnungsrechtes zu lösen.
Die
übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis
ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevanten
Fragen.
Folgende Bereiche
werden umfassend dargestellt
-
Staatsangehörigkeitsrecht
- Passrecht
-
Personalausweisrecht
- Melderecht
- Privates und
öffentliches Namensrecht
Das mit diesen
Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht nimmt einen breiten
Raum ein. Die einzelnen Themen werden in Sachzusammenhängen dargestellt
und erläutert. Die Strukturen und wesentlichen Inhalte der behandelten
Rechtsgebiete sind verständlich und praxisorientiert und versetzen den
Leser in die Lage, das jeweilige Recht zu verstehen und Spezialprobleme
mit Hilfe weiterführender Literatur und Rechtsprechung nachzugehen. Es
wurde bewusst auf wissenschaftliche Kommentierungen und Erläuterungen zur
höchstrichterlichen Rechtsprechung verzichtet.
Das
Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht kund
Ausweisverfahren betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der
Bundesrepublik Deutschland geprägt. Die in allen Bundesländern
ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede werden dargestellt.
Darüber hinaus
sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des
Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der
Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden.
Der Autor ist
Leiter der Ordnungs- und Sozialverwaltung sowie des Standesamtes einer
Verbandsgemeindeverwaltung. Er kennt die täglichen Probleme der Praxis im
Personenordnungsrecht. Nach der Wiedervereinigung hat es als Dozent auch
die Mitarbeiter in den neuen Bundesländern u.a. im Personenordnungsrecht
unterrichtet. Das Werk bietet dem Leser deshalb die Gewähr
praxisorientierter Arbeit. Fazit: Das Buch gehört als Nachschlagewerk auf
den Schreibtisch eines jeden mit der Materie befassten Bediensteten.
(Hinweis auf die
Neuerscheinung durch den Verlag) |
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In dieser
Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet
des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche
Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht,
privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber
hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten
besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist,
vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt
des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt Es werden
die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unter-
schiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des
Verwaltungsverfahrens- rechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen
Rechtgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen
berücksichtigt worden.
Die
übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis
ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevanten Fragen
zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter
öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im
Personenordnungsrecht benötige und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der
Lösung der täglich anfallenden Fragen ur Probleme.
(Rundschreiben
des Thüringer Landkreistages, Erfurt, vom 4.9.1997) |
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In dieser
Neuerscheinung stellt der Autor systematisch und praxisorientiert das
gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dar und erörtert umfassend die
Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht,
Melderecht, sowie privates und öffentliches Namensrecht und geht
gleichzeitig auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene
Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist - vor allem was Melde-
und Ausweisrecht betrifft - von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der
Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern
ähnlichen Grundzüge sowie Unterschiede deutlich gemacht; Fragen des
Verwaltungsverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen
Rechtsgebieten finden ebenso Berücksichtigung wie der Rechtsschutz gegen
behördliche Entscheidungen.
(Nachrichtendienst
Hessischer Städtetag, Wiesbaden, Nummer: 19/97) |
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In dieser
Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet
des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche
Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht,
privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber
hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten
besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist,
vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt
des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es
werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre
Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des
Verwaltungsverfahrensrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts auf diesen
Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen
berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das
umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick
über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk
richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die
für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen
und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden
Fragen und Probleme.
(Nachrichten
Städteverband Schleswig-Holstein, Kiel, Nummer: 10/97) |
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In dieser Neuerscheinung wird
systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des
Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche
Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht,
privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber
hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten
besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist,
vor allem was das Melderecht und Aus- weisrecht betrifft, von der Vielfalt
des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es
werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre
Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des
Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen
Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen
berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das
umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick
über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk
richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die
für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen
und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden
Fragen und Probleme.
(Städtetag Rheinland-Pfalz,
Mainz, Nummer: 9/97) |
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In dieser
Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das Gebiet des
Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche
Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht,
privates und öffentliches Namensrecht erörtert. Darüber hinaus geht der
Autor auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene
Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das
Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen
Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen
Ländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht.
Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des
Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der
Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden.
(Ministerialblatt
für das Land Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Nummer: 44) |
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In dieser Neuerscheinung wird
systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des
Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche
Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht,
privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber
hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechts- gebieten
besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist,
vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt
des föderaktiven Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es
werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede
deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des
Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen
Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen
berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das
umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick
über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk
richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die
für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen
und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden
Fragen und Probleme
(Thüringer Staatsanzeiger,
Thüringer Innenministerium, Erfurt, Nummer: 41/97) |
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In der Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert
das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden
die Bereiche Staatangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht,
Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert.
Der Autor geht dabei ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten
besonders verbundene Datenschutzrecht ein.
Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das melderecht und
Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der
Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern
ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso
sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des
Ordnungswidrigkeitenrechts auf diesen Rechtsgebieten sowie der
Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt
worden.
(Kommunalnachrichten Sachsen-Anhalt, Städte- und Gemeindebund
Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Nummer: 10/97) |
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In dieser
Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet
des Personenordnungsrechts dar- gestellt. Dabei werden die Bereiche
Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht,
privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber
hinausgeht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten
besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist,
vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt
des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es
werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre
Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des
Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen
Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen
berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das
umfangreiche Stichwortverzeichnis er- möglichen einen schnellen
Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkornplex. Das
Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen,
die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungs- recht
benötigen, und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich
anfallenden Fragen und Probleme.
Der
Bayerische Bürgermeister, Kommunalschriften-Verlag J. Jehle, München,
Nummer: 10/97 |
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In
dieser Neuerscheinung wird das Gebiet des Personenordnungsrechtes
dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht,
Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht
erörtert. Darüber hinaus geht der Autor auf das mit diesen
Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein.
Das
Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht
betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik
Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen
Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch
Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitsrechtes
auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche
Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und
das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen
Überblick über relevante Fragen zu diesem Themenkomplex.
(Nachrichten
des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Erfurt, Nummer: 4/97. Jahrgang
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In dieser Neuerscheinung wird systematisch und
praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes
dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht,
Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht
umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das
mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das
Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht
betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik
Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen
Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch
Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes
auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche
Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und
das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen
Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das
Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltun- gen,
die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht
benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich
anfallenden Fragen und Probleme.
(Die Gemeinde,
Gemeindetag Baden-Württemberg, Stuttgart, Nummer: 17/98) |
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In
dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte
Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche
Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht,
privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber
hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten
besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist,
vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt
des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es
werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre
Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des
Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen
Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen
berücksichtigt worden.
(Mitteilungen
des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Potsdam, Nummer: 6/98) |
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In dieser Neuerscheinung wird systematisch und
praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungs- rechtes
dargestellt. Dabei werden die Be- reiche Staatsangehörigkeitsrecht, Pass
recht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches
Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor
ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene
Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das
Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen
Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen
Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich
gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des
Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der
Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die
übersichtliche Aufteilung und das um- fangreiche Stichwortverzeichnis
ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen
zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter
öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im
Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der
Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme.
(Die
Gemeinde SH, Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Kiel, Nummer: 8/98 |
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Die
im Untertitel genannten Gebiete sind systematisch und praxisorientiert
erörtert. Der in 1676 Randnummern erfasste Inhalt wird durch ein sehr
differenziertes Inhaltsverzeichnis und ein ebensolches
Stichwortverzeichnis erschlossen. Vor allem beim Melde- und Ausweisrecht
sowie beim Verwaltungsverfahren sind Übereinstimmungen und Unterschiede
der landesrechtlichen Regelungen klar herausgearbeitet. Soweit für den
Praktiker geboten, werden die Inhalte der Gesetze und
Verwaltungsvorschriften knapp mitgeteilt oder auch nur Hinweise auf die
entsprechenden Bestimmungen gegeben. Mögen die Anschriften der für
Einzelprobleme zuständigen Behörden sich auch gelegentlich ändern, wie
auch die zitierten Rechtsvorschriften gegebenenfalls fortgeschrieben
werden müssen, so erhält der Sachbearbeiter doch notwendige Hinweise
für seine Arbeit. Zurecht wird laufend auf die gerade in diesem
Verwaltungsbereich bedeutsamen datenschutzrechtlichen Vorschriften hinge-
wiesen. Wenn auch im Hinblick auf den Benutzerkreis auf wissenschaftliche
Vertiefung verzichtet wird, sollte doch beim Staatsangehörigkeitsrecht
das Territorialprinzip richtigerweise auf das "ius soli" (Recht
des Bodens, auf dem ein Kind zur Welt kommt), und nicht auf das der Sonne
("solis") bezogen werden, ein Schönheitsfehler, der dem
praktischen Wert der Veröffentlichung keinen Abbruch tut.
Konrad
Stollreither
(DUD
Datenschutz und Datensicherheit, Verlag Vieweg, Wiesbaden, Nummer 12/98,
Jahrgang 22)
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Kurzbeschreibung
In diesem Band wird systematisch und praxisorientiert
das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Es werden die
folgenden Bereiche umfassend erörtert: Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht,
Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht.
Der Autor geht ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders
verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem
was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des förderativen
Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es wurden die in allen
Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede dargestellt.
Darüber hinaus sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des
Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der
Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Das
Werk richtet sich an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für
ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und
ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden
Fragen und Probleme.
Rezension bei Amazon |
Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Rheinland-Pfalz |
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Textausgabe
mit umfangreichen Erläuterungen für die Praxis und Stichwortverzeichnis.
Von Oberamtsrat E. Hinkel, Ingelheim 6.überarbeitete
und erweiterte Auflage, 2001, XVIII und 277 Seiten, kartoniert, 38- DM,
Verlag Reckinger & Co., Siegburg
Für die Neuauflage mussten berücksichtig
werden: Änderungen durch die Gemeindeordnung, das Kommunalabgabengesetz,
das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Das LBKG selbst erfuhr Änderungen
aufgrund der Verwaltungsneugliederung und der da mit verbundenen Auflösung
der Bezirksregierungen. Das Dienstordnungsgesetz wurde durch das
Landesdisziplinargesetz und das Gesetz über den erweiterten
Katastrophenschutz durch das Zivilschutzgesetz ersetzt. |
Komunal-Kassen-Zeitschrift 6/2001 und Kommunale
Steuer-Zeitschrift 6/2001 |
Gau-Algesheim
und die Mainzer Republik
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Die Arbeit Erich Hinkels über »Gau-Algesheim und die
Mainzer Republik« hat die äußere Form einer Reportage. Sollte auf
diesem Weg tatsächlich eine breitere Resonanz beim historisch
interessierten örtlichen Publikum hervorgerufen werden, als dies bei
einer durch Quellen angereicherten »konventionellen« Darstellung der
Fall gewesen wäre? Sieht man von diesem Problem ab, so bietet freilich
Hinkels Arbeit eine gekonnte Darstellung einer schwierigen Thematik, die
sich vor allem durch gute Lesbarkeit auszeichnet.
Aus: Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde, 1987 |
Bubenheim - Ein Dorf kämpft um die
Reichsverfassung |
Unter den mehr als 2000 Rheinhessen, die im Mai 1849 nach
Wörrstadt zogen, um zum Kampf für die Reichsverfassung in die Pfalz
auszurücken, waren auch „alle ledigen Männer zwischen 18 und 25 Jahren“
aus Bubenheim, mehr als 70, vielleicht sogar bis 120 an der Zahl. Die
revolutionären Bestrebungen in dem Dorf an der Selz hat der Ingelheimer
Heimatforscher Erich Hinkel, der schon 1992 die Bubenheimer Chronik
verfasst und 1997 einen Bildband über Bubenheim zusammengestellt hat,
sorgsam aufgearbeitet.
Mittelpunkt der neuen, 95 Seiten starken und reich
illustrierten Schrift „Bubenheim - Ein Dorf kämpft um die
Reichsverfassung“ ist ein Wortprotokoll über den Hochverratsprozess vor
dem Assisengericht in Mainz. Drei Bubenheimer und mehr als 50 weitere
Rheinhessen waren angeklagt, weil sie sich am Pfälzischen Aufstand
beteiligt hatten. Mehr als 20 Zeugen aus Bubenheim waren geladen, 14
sagten aus. Nach 18 Prozesstagen im Mai/Juni 1850 wurden alle Angeklagten
freigesprochen. „Dies war eine Sensation und nur möglich, weil bei uns
in Rheinhessen die Schwurgerichte nach französischem Recht aus der
französischen Revolutionszeit weiterbestanden“, bewertet Hinkel den
Prozessausgang.
Das Wortprotokoll ist ein bedeutendes Zeitdokument, das
über die politischen und sozialen Verhältnisse im damaligen Bubenheim
Aufschluss gibt. Der Autor hat darüber hinaus rund um das Protokoll ein
Netzwerk von Informationen geknüpft, das die Verbindung zwischen europäischer
Geschichte und Heimatgeschichte erkennen und begreifen lässt. Er hat die
regionalen Ereignisse in den großen politischen Rahmen gestellt. So
finden sich beispielsweise Kapitel über den Vormärz, die politische und
wirtschaftliche Situation, aber auch über das Vereinswesen als politische
Bewegung. Die Darstellung der Märzrevolution, die sich von Paris nach
Berlin, Wien und Süddeutschland ausbreitete, nimmt breiten Raum ein. Die
Ereignisse im Großherzogtum Hessen spielen dabei eine besondere Rolle.
Eine bedeutende Erleichterung, die Ereignisse zeitlich
einzuordnen, bietet eine sorgfältig erstellte Zeittafel. Orts- und
Personenregisterdienen als Wegweiser in einem nur schwer zu
überschauenden Komplex historischer Fakten. Schließlich hat Erich Hinkel
in einer Art Resümee festgehalten, wie spätere Generationen mit dem
Thema „Revolution“ umgegangen sind. Er kommt zu dem Ergebnis: „Bubenheim
kann stolz sein, dass seine Bürger sich für die Reichsverfassung nicht
nur einsetzten, sondern auch bereit waren, dafür mit der Waffe in der
Hand zu kämpfen.“
|
Günter F.
Hattemer, Heimat am Mittelrhein, Beilage zur Allgemeinen Zeitung Mainz,
Ausgabe Ingelheim und Bingen, 5/2003 |
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Lieber Herr Hinkel, danke für die prompte
Lieferung der interessanten Bubenheimer Broschüre, in der sich ja auch
das "rheinische Lied" wiederfindet. Die Zeit zwischen 1792 und
1849 bietet doch immer wieder Anlass, die verfinsterte Debatte zur
deutschen Identität nach 1871 neu zu zeichnen. Unter dem Vergessen und
Zerstören der demokratisch-republikanischen Wurzeln leiden wir noch
immer, leider meist ohne es zu bemerken. Das gilt insbesondere für unsre
linksrheinische Identität.
Volker Gallé |
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Appenheim -Geschichte in Bildern und
Dokumenten |
„Appenheim - Geschichte in Bildern und Dokumenten“
heißt ein 362 Seiten starkes Buch, das der Ingelheimer Heimatforscher
Erich Hinkel im Auftrag der Welzbachtalgemeinde verfasst hat. Akribisch
hat er aus einer Fülle alten Materials 349 Fotos und 95 Urkunden und
andere Dokumente ausgewählt, sorgfältig geordnet und mit Blick auf den
historischen Hintergrund ausgewertet.
In das allgemeine Lob über das gelungene Buch hat auch
der Nestor der mittelrheinischen Heimatfreunde, Claus Palm, eingestimmt.
In dem Buch seien Grundzüge der Geschichte und eine Galerie
zeitgeschichtlicher Anschauung zusammengefasst, bewertete er spontan das
Werk, das geeignet sei, die Bürger zu verbinden. Der Appenheimer Band
dokumentiert beispiel- und modellhaft, wie Heimatgeschichte informativ und
optisch interessant aufgearbeitet werden kann.
Erich Hinkel informiert zunächst über die Appenheimer
„Geburtsurkunde“, die Erwähnung im Goldenen Buch der Abtei Prüm,
interpretiert Wappen und Siegel der Gemeinde, listet Schultheiße,
Bürgermeister und Maire seit dem 14. Jahrhundert auf und erläutert
Auswirkungen und Einfluss der Französischen Revolution auf unseren Raum.
Er befasst sich mit der Infrastruktur der modernen Gemeinde mit der
Entwicklung der Feuerwehr und mit dem Vereinsleben.
Geprägt wird die Dokumentation von vielen Ansichtskarten
und Bildern, die das Alltagsleben und die bauliche Entwicklung in einer
von Landwirtschaft und Weinbau beherrschten Ort festhalten. Der
deutsch-französische Krieg und die beiden Weltkriege sind ausführlich
dargestellt, den ehemaligen jüdischen Mitbürgern ist ein gesondertes
Kapitel gewidmet.
Zeitlich reicht die Schrift bis zur Unterzeichnung der
Partnerschaftsurkunde mit Marano Valpolicella in der Provinz Verona am 6.
September 2003. Das Buch schließt ab mit der Würdigung von Personen, die
aufgrund besonderer Verdienste öffentlich geehrt wurden. Für
heimatkundlichen Unterricht bestens geeignet ist die Geschichtstafel, die
mit der ersten Erwähnung 882 beginnt und die Entwicklung der Gemeinde bis
ins Jahr 2003 fortschreibt.
(Günter F. Hattemer, Bilder und Dokumente ausgewertet,
in: Heimat am Mittelrhein, Beilage zur Allgemeinen
Zeitung Mainz, Ausgabe Bingen/ Ingelheim, 1/2004)
Wesentliche Teile
werden in der Web-Seite der Gemeinde Appenheim zitiert unter
www.appenheim.de
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Laudatio
von Günter F. Hattemer anlässlich der Verleihung des "Historische
Sachbuchpreises 2005" der Vereinigung der Heimatfreunde am
Mittelrhein e. V. vom27. Mai 2005:
Mit
dem zweiten Preis zeichnen die Heimatfreunde das Buch „Appenheim –
Geschichte in Bildern und Dokumenten“ aus. Erich Hinkel hat das 362
Seiten starke Buch im Auftrag der Gemeinde verfasst. Sein Ziel war es,
"die Erinnerung an das historische Appenheim wach zu halten, nicht im
Sinne einer sentimentalen und verklärten Rückschau, sondern als
informativer und kurzweiliger Einblick in die Appenheimer
Geschichte". Das ist ihm gelungen. Akribisch hat er 16 Monate lang aus tausend Vorlagen 349
Fotos sowie 95 Urkunden und andere Dokumente ausgewählt, sorgfältig
geordnet und mit Blick auf den historischen Hintergrund ausgewertet.
Zeitlich
reicht die Darstellung von der erstmaligen urkundlichen Erwähnung 882 im
Goldenen Buch der Abtei Prüm bis zur Unterzeichnung der
Partnerschaftsurkunde mit Marano Valpolicella am 6. September 2003. Dieser
Rahmen wird auch in einer Geschichtstafel in einer Form abgesteckt, die
den heimatkundlichen Unterricht bereichern und erleichtern kann.
Geprägt
wird die Dokumentation von vielen Ansichtskarten und Bildern, die das
Alltagsleben und die bauliche Entwicklung in einem von Landwirtschaft und
Weinbau beherrschten Ort festhalten. Der Band dokumentiert beispiel- und
modellhaft, wie Heimatgeschichte informativ und optisch interessant
aufgearbeitet werden kann.
Das
Buch „Appenheim – Geschichte in Bildern und Dokumenten“ ist im
Literaturverlag Dr. Gebhardt & Hilden GmbH Idar-Oberstein erschienen,
in dem auch das Heimatjahrbuch Mainz-Bingen erscheint.
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Laudatio zur Verleihung des
Sachbuchpreises am 20. Juni 2009
von
Alfons Molitor
Dem Sachbuch, Gäste,
Heimatfreunde,
obliegt
gewisse Nüchternheit,
präzise
nimmt es seine Stellung
ein
im Ziele der Ehrlichkeit.
Es
gilt hier einfach zu beschreiben
Und
weniger geht’s um die Form,
drum
möcht’ ich im Kontrast hier bleiben
und
nehm’ den Vers als meine Norm,
womit
ich hier nun gern laudiere,
auch
wenn es nicht Ausonius gleicht,
im
Geist jedoch so applaudiere
dem
Autor dem’s zum Sieg gereicht.
Mit
dem, was Menschen sprechen, reden,
erreichen
sie ja nur bedingt
den
Anderen und erst nicht jeden,
was
längstens den Gedanken bringt,
das
Recherchierte aufzuschreiben,
umfassend
man es druckt als Buch.
Im
Volksmund heißt’s, dass Schreiber bleiben,
was
so nicht stimmt. Nur zu Besuch
wir
alle sind ja hier zugegen,
doch
bleiben wird, so kann es passen,
was
wir in Büchern und Belegen
der
Nachwelt greifbar hinterlassen.
Und
was geschrieben wird, ist Botschaft,
ist
Mitteilung, Information,
mal
Belletristik, mal zur Sache,
ist
Tatsache, auch Illusion.
Doch
Sache ist in jedem Falle,
was
zutrifft, wie es einmal war,
was
wichtig sein kann für uns alle
und
was erklärt, was einst geschah’,
worauf
Zukunftsgestaltung gründet,
was
kulturelle Basis ist,
um
zu versteh’n, was man empfindet;
das
braucht der Fortschritts-Optimist.
Der
Sachbuchpreis der Heimatfreunde
bewertet
dies und will zuletzt
herausstellen,
den Wert des Buches,
das
sachlich auseinandersetzt,
für
jedermann gut ist verständlich,
für
jede Frau natürlich auch.
In
unsrem Fall macht es erkenntlich,
was
Dorfgemeinschaft ist und Brauch,
dient
ihr, Idendität zu finden,
vermittelt
Wir-Gefühl profan,
doch
geistig kulturell durchdrungen,
Gemeinschaft
fängt im Geiste an.
Ausonius
ist der Namensgeber
des
Preises, den wir heut’ verleih’n,
ein
Dichter, Lehrer der Grammatik,
der
Red’ die formuliert will sein.
Und
dass wir hier vor Ort nun ehren
den
Sieger bei dem Sachbuchpreis,
den
sich verdient hat Erich Hinkel
ist
wiederum genug Beweis,
dass
Nieder-Hilbersheim am Welzbach,
der
kleinste Ort in der VG,
dank
seines kulturellen Lebens
gesellschaftlich
ist auf der Höh’.
Gemeinschaftsleben
ist hier Vorbild,
empfehlenswert,
es nachzutun;
Und
Erich Hinkel hat bewiesen,
im
Kleinen oftmals Größen ruh’n.
Er
hat mit seinem Werk geschaffen
zum
Nachschlagen in Bild und Wort
geschichtlich
relevante Basis
des
Selbstgefühls für einen Ort,
der,
weil er so bescheiden stille
sich
nach außen offenbart,
hat
mehr Bedeutung als der Eindruck,
weil
er sich Seele hat bewahrt.
In ihr da schlummern die
Gefühle,
Geborgenheit,
Vertrautsein, Glück
ganz
aus der Tiefe aller Herzen,
die
hier daheim sind; ’s ist ein Stück
von
Lebensform und der Gestaltung
von
Jahresablauf, Anlasss geben
zum
frohen Miteinander gern,
was
Qualität ausmacht im Leben,
um
sich auch Gäste einzuladen,
und
gute Gastgeber zu sein,
Brauchtum,
Kultur ihnen zu zeigen
im
Kleinod Nieder-Hilbersheim.
Und
jetzt greift Erich Hinkels Schaffen,
was
überzeugt die Jury hat,
er
trug zusammen Dokumente
und
Fotos, formulierte. Statt
rein
statistisch aufzulisten,
gibt
Einblick er in breiter Form,
lässt
Bilder, Dokumente sprechen
in
keiner festgezurrten Norm.
Umfassend
ist dies auch gestaltet,
schön
übersichtlich zum Begreifen
und
Selektieren nach Int’resse,
will
man Bestimmtes nur mal streifen.
Die Gliederung ist übersichtlich
geordnet
und thematisch klar,
Geschichte
sichtbar nach Epochen
und
was den Ort geprägt fürwahr.
Gemarkung
mit Produkt, Erzeugnis,
samt
Geisteshaltung dargestellt,
Vereinsleben
in Sport, Kultur,
und
Selbstverwaltung, Wirtschaftswelt,
vorhand’ne
Bürgermeisterliste,
denkmalgeschützte
Bausubstanz,
auch
Ortsansichten, alte Mühlen
und
Gasthäuser, des Dorfes Glanz.
Das
dörflich’ Leben ist geschildert,
zeigt
Menschen und das häuslich’ Tier
mit
dem bestellt die Äcker wurden
sowie
des Ortes größte Zier,
die
sangesfreudig’ Dorfgemeinschaft,
das
mag hier stellvertretend steh’n
für
das, was Autor Erich Hinkel
uns
präsentiert vom Ortsgescheh’n.
Es
ist ein Zeugnis – sehr umfassend –
Vergangenheit
wird Gegenwart,
dass
Bürger mag zu animieren
zum
örtlichen Gemeinschaftspart.
Das
Buch ist Fundgrube der Jugend,
die
hierin Seele finden kann,
geeignet,
dass entsteht die Tugend,
die
Zukunft zu gestalten dann.
Den
Alten ist’s Erinnerung
an
so genannte gute Zeit,
obwohl
die so gut nicht gewesen,
verbunden
mit gar manchmal Leid.
Doch
hieraus schließend kommt die Freude,
was
sie geschaffen, aufgebaut
in
vorgegeb’nen Zeitabläufen,
womit
man hatte sie betraut.
Dass dies ist rundum nun
gelungen
und
auch für würdig man empfand,
ist
das Verdienst von Erich Hinkel
beim
Nieder-Hilbersheimer Band.
So
war sich die Jury auch einig,
als
Heimatfreunde nun bewusst,
da
insgesamt in sich geschlossen,
man’s
positiv bewerten musst.
Das
Buch ist Schnitt in der Geschichte,
die
fortzuschreiben ’s weiter gilt,
nun
einfacher, dank Autor Hinkel,
Glückwunsch
zu dem Gemeindebild.
|
Nieder-Hilbersheim - Die Geschichte eines
rheinhessischen Dorfes |
Die hist. Studie
über den Werdegang der genannten Gemeinde sowie ihre wichtigsten
Institutionen kommt in einem eigenen Kapitel auch auf das kirchliche Leben
zu sprechen; ein eigenes Gotteshaus wird 1209 erwähnt. Neben den
seelsorglichen Belangen nebst relig. Brauchtum erfahren wir zahlr.
Einzelheiten über das kath. u. das protest. Kirchengebäude, die
Einrichtung, Glocken sowie damit zusammenhängende Themen bzw.
Begebenheiten. |
Archiv für Liturgiewissenschaft, Jahrgang 34, Heft ½,
Maria Laach, 1992
|
Das vorliegende Bändchen soll als Heimatbuch vor allem bei
den Ortsbürgern Interesse für die Geschichte des eigenen Dorfes wecken.
Man würde die Intentionen H.s daher sicher mißdeuten, wollte man die
Arbeit durchgehend strengen wissenschaftlichen Kriterien unterwerfen.
Unter Verzicht auf eine chronologische Vorgehensweise werden verschiedene
Aspekte der Ortsgeschichte dargestellt. Für den Ortsfremden bieten vor
allem die Aufarbeitung der Grundeigentumsverhältnisse vor der
Französischen Revolution, sowie die Schulgeschichte und die Geschichte
des kirchlichen Lebens interessante Vergleichsmöglichkeiten. Bei der
Behandlung der „großen Heimsuchungen" fällt eine gewisse
Disproportionalität auf, so wird den Revolutionskriegen fünf Seiten
eingeräumt, während der Zweite Weltkrieg nur durch die Auflistung der
gefallenen und vermissten Soldaten behandelt wird. Auch wurde auf eine
nähere Betrachtung der NS-Zeit verzichtet. Ausführliche Darstellungen
der gemeindlichen Einrichtungen und des Vereinslebens führen bis in
unsere Tage. Bei dem von H. zusammengetragenen umfangreichen
Faktenmaterial ist es nur ärgerlich, dass die Setzfehler nicht beseitigt
werden konnten, was besonders bei den Jahreszahlen auffällt. Der
umfangreiche Fußnotenapparat, Quellen- und Literaturverzeichnis
ermöglichen eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema;
ausführliche Orts- und Personenregister erleichtern das gezielte
Nachschlagen. Nicht viele Dörfer dieser Größenordnung verfügen über
eine derart fundierte Darstellung ihrer Geschichte. Georg Hofmann
Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde Band
42/ 1989
Separatismus in Gau-Algesheim |
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Philipp Baum: Ein jung verstorbener Schwabenheimer
Architekt und Künstler
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Sehr geehrter Herr Hinkel,
haben Sie herzlichen Dank für die Übersendung
Ihrer schönen und verdienstvollen Publikation, die unsere Bibliothek sehr
bereichern wird - es ist immer von ganz besonderem Wert, auf diesem Weg zu
Informationen über Architekten in unserer Sammlung zu gelangen, über die
wir sonst nur sehr wenig wissen.
Mit besten Grüßen,
Hans-Dieter Nägelke
Architekturmuseum der Technischen Universität
Berlin
in der Universitätsbibliothek
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Sehr
geehrter Herr Hinkel,
ganz
herzlichen Dank für Ihre verdienstvolle Veröffentlichung über den
Architekten Philipp Baum, der für mich bisher ein Unbekannter war. Als eine
schöne Sache erweist sich das Spezialgebiet der Ausstattung mit
V&B-Mosaiken, mit denen ich mich auch im Zusammenhang mit dem
historistischen Kirchenbau beschäftige. Das Werk dieses Baumeisters ist es
wirklich wert, für die Architekturgeschichte erschlossen zu werden, zumal
er auch aus unserer Region stammt. Die Aufmachung des Büchleins ist
wirklich gelungen, so dass es Viele neugierig machen wird. Ich werde es mir
am Feiertag in Ruhe durchlesen und mich dann vielleicht noch einmal melden.
Mit
freundlichen Grüßen
Im
Auftrag
Dieter
Krienke M.A.
Generaldirektion
Kulturelles Erbe
Direktion
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Schillerstraße
44
D-55116
Mainz
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Johann Jakob Hauer - Maler der Revolution -
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Ich
freue mich, dass ich heute die neueste heimatpflegerische Sonderschrift der
„Heimatfreunde am Mittelrhein“ vorstellen darf; zum einen, weil das 71
Seiten umfassende Werk wirklich hervorragend gelungen ist, zum anderen weil
es von einem Gau-Algesheimer handelt und weil die Präsentation in meiner
Vaterstadt stattfindet, für die auch vier Jahrzehnte nach meinem Wegzug
mein Herz schlägt.
Als
ich vor 45 Jahren in meiner Studentenzeit in Gau-Algesheim Post zustellte,
gab es die Johann-Jakob-Hauer-Straße noch nicht. Kaum jemand wusste von
diesem Mann, der 1751 in Gau-Algesheim als Sohn
des Schneidermeisters Georg Philipp Hauer und dessen Frau Susanne
Specht geboren worden war. Er musste erst später „entdeckt“ werden.
Das
geschah zunächst – vor genau 50 Jahren – mit einem kleinen Artikel von
Anton Büchner in der AZ-Beilage „Heimat am Mittelrhein“, der 1957 unter
dem Titel „Ein Gau-Algesheimer malte Charlotte Corday“ erschien.
Es
dauerte dann bis 1979, also wieder 22 Jahre, bis Erich Hinkel anlässlich
des 150. Todestages Hauers den Gau-Algesheimer Revolutionsmaler ins
Bewusstsein rückte. In seinem Beitrag für „Heimat am Mittelrhein“
schrieb er über „Maler Hauer und ´Der Engel des Todes`“. Diesen
Begriff hatte der französische Poet Alphonse de Lamartine geprägt. Auch
Hinkel widmete der Marat-Mörderin Charlotte Corday, deren Porträt als das
beste von Hauers rund 20 bekannten Bildern gilt,
besondere Aufmerksamkeit.
1986
war es dann der frühere Gau-Algesheimer Stadtbürgermeister und langjährige
Landtagsabgeordnete Franz Josef Bischel, der Spuren und Werke Hauers in
Blois im Loiretal verfolgte, jener Stadt, in der der Maler 1829 verstarb.
Bischels Beitrag war 1986 im Heimatjahrbuch Mainz-Bingen zu lesen.
Diese
drei kleineren Abhandlungen sind in der neuen Sonderschrift nachgedruckt,
auch wenn sie in Teilen nicht mehr dem neuesten Stand der Forschung
entsprechen. Sie gaben nämlich einen gewissen Anstoß zu weiteren
Recherchen – vor allem bei Erich Hinkel, der seit nahezu drei Jahrzehnten
unermüdlich dem Phänomen Hauer nachgeht, obwohl er mit seinem Buch „Der
Maler Johann Jakob Hauer“, das 1987 als Veröffentlichung der
Carl-Brilmayer-Gesellschaft erschien, einen vorläufigen Schlusspunkt
gesetzt hatte – wohlwissend, dass „die Erforschung des Werkes Johann
Jakob Hauers keineswegs abgeschlossen“ sei.
Dieses
Buch Hinkels fand auch die Aufmerksamkeit von Dr. Gerrit Walczak. Von ihm
stammt der zentrale Part der neuen Sonderschrift.
Walczak
absolvierte bis 1995 eine Ausbildung zum Antiquar und studierte dann
Kunstgeschichte in Hamburg. Nach seiner Promotion im Jahre 2000 bei
Martin Wanke hielt er sich längere Zeit in den USA auf, 2001 war er
Stipendiat des Warburg Institutes in London und wurde später
Kunsthistoriker am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München. 2004
war er Co-Autor des Bestandskatalogs der italienischen, französischen und
deutschen Gemälde bis 1800 in der Hamburger Kunsthalle.
Zurzeit
ist er Lehrbeauftragter des kunsthistorischen Instituts der Freien
Universität Berlin und steht kurz vor der Fertigstellung seiner
Habilitationsschrift über „Die Emigration von Künstlern während der
Französischen Revolution“. Zuvor hat er sich im Rahmen eines von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projektes bereits mit der
Thematik Künstleremigration und speziell mit dem Thema „Die Französische
Revolution und die Exilierung Pariser Künstler 1789-1804“ beschäftigt.
Bei seinen Recherchen ist er auch auf Hauer gestoßen und hat zwei Bilder in
New York
und Michigan entdeckt. Eines der
Bilder ist von Hauer signiert, das andere wird von Walczak Hauer
zugeschrieben.
In
seiner 42 Seiten umfassenden Abhandlung stellt er den „Kleinmeister und
Bürgersoldat“ Jean Jacques Hauer vor und begründet, warum er ihn für
einen Vertreter der sogenannten „Niederen Kunst“ hält. Er beleuchtet
Hauer als „Staatsbürger in Waffen“, widmet aber ein gesondertes Kapitel
der Ermordung Marats, jenes legendären Revolutionärs neben Danton und
Robespierre, den Marie-Anne-Charlotte Corday am Abend des 13. Juli 1793 in
seiner Badewanne erstochen hat. Hauer war es, der die Attentäterin während
des Prozesses skizzierte und später zwischen Verurteilung und Exekution in
ihrer Zelle besuchen durfte, um die Zeichnung zu vollenden.
Walczak
resümiert: „Hätte er nicht den soliden Ruf eines Nationalgardeoffiziers
in Marats eigener Sektion genossen, hätte Hauer wohl kaum die Erlaubnis
erhalten, sich mit der konterrevolutionären Attentäterin in einer Zelle
einschließen zu lassen. Als ein Künstler von bescheidenen Fähigkeiten
erhielt Hauer durch seinen Rang in der Bürgermiliz die Chance seines
Lebens. Dem Maler und der Mörderin wurde die letzte Möglichkeit gegeben,
das einzig authentische Bildnis jener außergewöhnlichen Frau anzufertigen,
über die ganz Paris redete.“
Nachweislich
diente diese Zeichnung als Grundlage für das Ölgemälde der Attentäterin,
das heute im Musée national du Château de Versailles hängt.
In
einem weiteren Kapitel, in dem auch die Beteiligung Hauers an Ausstellungen
im Pariser Salon zwischen 1793 und 1796 aufgezeigt wird, beschäftigt Walczak sich mit Hauers Beziehungen und
Einstellung zur königlichen Familie. Wo der Autor von der Entstehung eines
neuen Royalismus um 1795 spricht, berichtet er: „Hauer war nicht der
einzige Künstler, der nach dem Thermidor (er meint den 9. Thermidor des
Jahres II, also den 27. Juli 1794) zu der Flut von Bildern der königlichen
Familie beitrug, aber erstaunlicherweise waren zwei seiner vier
Kompositionen, die das Leid des Königs, seiner Gattin und ihrer Kinder zur
Darstellung brachten, offenbar schon vor Ende der Schreckensherrschaft
gemalt worden.“ Vor diesem Hintergrund spricht Walczak von einem „verwirrenden
Teil seines Werkes“ und er weiß keine Antwort auf die Frage, ob Hauer
sich dadurch als ein „royalistischer Sympathisant“ erwiesen habe.
Walczaks
Aufsatz ist in der englischen Zeitschrift „Art History“ erschienen. Er
gab Erich Hinkel die Genehmigung, ihn auch in der Sonderschrift der
Heimatfreunde zu veröffentlichen, wenn eine Übersetzung ins Deutsche
veranlasst würde. Dies ist geschehen. Durch Vermittlung von Joachim Junker
gelang es, Tobias Schmuck, Gymnasiallehrer an der Hildegardisschule in
Bingen, dafür zu gewinnen. Einfühlsam und kompetent hat er den Beitrag so
übertragen, dass er den Darstellungen des Autors entspricht und
gleichzeitig auch für den Laien leicht verständlich ist.
Eine
Bereicherung erfährt die Sonderschrift durch eine Chronik, die der
Initiator des Büchleins, Erich Hinkel, akribisch zusammengestellt hat. Die
Daten stellen Leben und Werk Johann Jakob Hauers in das weite Feld
politischer Entwicklungen und lassen sie vor dem Hintergrund der
gesellschaftlichen Umwälzungen verständlicher erscheinen.
Hinkels
Enthusiasmus und professioneller Neugier ist es zu danken, dass die
Heimatpflege im Kreis Mainz-Bingen mit dieser Sonderschrift einen neuen
hochinteressanten Akzent erfahren hat. Ihm gebührt dafür besonderer Dank
und hohe Anerkennung. Ich bin sicher, dass er weiter nach Spuren Hauers
suchen wird, und ich bin genau so sicher, dass seine Spurensuche von Erfolg
gekrönt sein wird.
Ansprache
von
Günter F. Hattemer
anlässlich
der Präsentation Sonderschrift Johann Jakob Hauer am 1. 12. 2007.
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Nieder-Hilbersheim - Geschichte in Bildern und Dokumenten
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Der
nunmehr vorliegende Bildband ist – neben zahlreichen historischen
Abhandlungen – bereits der vierte, den Erich Hinkel geschrieben und
gestaltet hat. Nach Ockenheim, Appenheim und Bubenheim ist jetzt
Nieder-Hilbersheim das Thema. Der Bildband ergänzt ganz vortrefflich die
Chronik und einige andere Beiträge über die Gemeinde, die Hinkel schon vor
einigen Jahren veröffentlicht hat. Er ist ein unterhaltsames
Nachschlagewerk für heimatkundlich Interessierte, ein historischer
Bilderbummel durch Vergangenheit und Gegenwart. Informativ und kurzweilig
sollen Bilder, Urkunden und andere Dokumente die Erinnerung an das
historische Nieder-Hilbersheim wach halten und – so formuliert der Autor
– den Blick dafür schärfen, „dass nicht alles, was von Großeltern und
Urgroßeltern aufbewahrt wurde, Tand ist“. Und wenn man sieht, was die
Bürger der Gemeinde an Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben, dann
bestätigt sich überaus deutlich, was Ortsbürgermeister Franz Mersch in
seinem Grußwort geschrieben hat, dass nämlich die Geschichte einer
Gemeinde zu allen Zeiten die Geschichte ihrer Bürger ist. Meine Damen und
Herren, ich freue mich, Ihnen heute das neue Nieder-Hilbersheim-Buch
vorstellen zu dürfen.
Nach
den üblichen Vor- und Grußworten beleuchtet der Autor die Hoheitszeichen
der Gemeinde, Wappen und Siegel. Daran lässt sich ein Gutteil der
politischen Entwicklung Nieder-Hilbersheims ablesen. Das älteste bekannte
Gerichtssiegel stammt aus dem Jahre 1697, also aus kurpfälzischer Zeit. Ab
1798 war Nieder-Hilbersheim französisch, 1816 kam es zum Großherzogtum
Hessen, 1933 gab es weder Wappen noch Siegel, 1937 taucht der
nationalszozialistische Adler mit Hakenkreuz im Eichenlaubkranz auf, 1945
wird das Hakenkreuz einfach rausgeschnitten, 1946 gibt es ein Siegel ohne
Hoheitszeichen, 1950 ein Standesamtssiegel mit rheinland-pfälzischem
Wappen, von 1951 bis 1974 werden die Symbole des ältesten Gerichtssiegels
wieder verwendet, 1974 wieder das Wappen des Landes. 1981 wurde dann das
heutige Wappen mit St. Martin und gleichzeitig eine eigene Fahne genehmigt.
Eine
Karte zeigt die politischen Verhältnisse im Raum des heutigen Rheinhessen
um 1789, als Nieder-Hilbersheim zur Kurpfalz gehörte – einen
Flickenteppich aus Kurfürstentümern, Grafschaften, Reichsherrschaften und
Reichsritterschaftlichen Herrschaften. Es folgt eine Auflistung von
Schultheißen, Maires und Bürgermeistern - von Conrad Burger, der bis 1360
im Amt war, bis Franz Mersch, der seit 1999 Ortsoberhaupt ist.
Ergänzend
dazu wird die Entwicklung des Standesamts beleuchtet. Der älteste
Geburtseintrag stammt von 1798, also aus französischer Zeit. Vorher gab es
nur Eintragungen in den Pfarrbüchern. Das Nieder-Hilbersheimer Standesamt
bestand bis zu seiner organisatorischen Eingliederung in die
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim am 1. Januar 1973.
Seit
Alters her bedeutsam für ein funktionierende Gemeinwesen ist der Schutz vor
Katastrophen. Hier nimmt verständlicherweise die Feuerwehr eine besondere
Stellung ein, die in Nieder-Hilbersheim wie in vielen anderen Orten eine
Pflichtfeuerwehr war, bis sie 1973 zur freiwilligen Wehr wurde. Seit 1975
ist sie Teil der Verbandsgemeinde-Wehr. Der älteste Nachweis über
Nieder-Hilbersheimer Floriansjünger findet sch schon 1795 in einer
Gemeinderechnung. Danach standen zum Löschen neben einer Feuerleiter 70
Ledereimer zur Verfügung. 1859 war die Ausstattung schon erheblich besser.
Da gab es u.a. 40 Meter gummierte und 60 Meter nicht gummierte
Hanfschläuche, dazu „eine Spritz mit Saugkorb“.
Urkundlich
fassbar ist die Wehr im 1. Löschordnungsregister von 1883. Damals gab es
noch zwölf so genannte Feuerläufer, die im Brandfall in die Nachbardörfer
rannten, um Hilfe zu ordern.
Ausführlich
dargestellt ist auch die Entwicklung der Infrastruktur Nieder-Hilbersheims.
Da ist zunächst die Wasserversorgung aus vielen Brunnen, die dank eines
reichen Wasservorkommens an öffentlichen Stellen und fast in jedem Gehöft
gesichert war. 1904 schloss sich der Ort dem Wasserversorgungsverband Wörrstadt
an und erhielt eine Wasserleitung, deren Bau 1905 abgeschlossen wurde.
Zur
Infrastruktur gehört auch das Schulwesen, dessen erster Nachweis bis ins
Jahr 1518 zurückreicht – ein außergewöhnlich früher Nachweis. Anfang
des 18. Jahrhunderts gab es eine reformierte und eine katholische Schule.
Erich Hinkel zeigt die Entwicklung auf bis zum endgültigen Aus der Schule
1970. Seit dieser Zeit fahren die Nieder-Hilbersheimer Hauptschüler nach
Gau-Algesheim und die Grundschüler nach Appenheim. Der Band enthält Fotos
von etlichen Schulklassen, in denen immer wieder Lehrer Rheinfurth
auftaucht, der wohl jahrzehntelang hier unterrichtet hat.
Ortspläne
zeigen die Lage der Gemeinde im Kreis Bingen um 1850 und bis heute,
Ansichtskarten – die älteste entstand um 1900 – vermitteln ebenso die
bauliche Entwicklung der Gemeinde wie Ortsansichten, die sich beispielsweise
im Vergleich der Luftaufnahmen
von 1937 und 2005 dokumentieren.
Man
findet auch eine interessante Skizze, wie etwa die Straßenführung 1840
verlief und darüber hinaus einen Katasterplan aus dem gleichen Jahr.
Erich
Hinkel hat die Bedeutung der Straßennamen erforscht und dargelegt, wann die
Namensgebung erfolgte. Auch die Umbenennung von Straßen nach Nazigrößen während
des Dritten Reiches verschweigt er nicht, erinnert aber auch daran, dass die
Rückbenennung in Nieder-Hilbersheim bereits vor der Anordnung des Landrats
zum 1. Juli 1945 erfolgte. Stillschweigend hatten Bürger die Schilder
einfach ausgetauscht.
Das
älteste Foto von Straßenzügen datiert von 1889 und zeigt die Hauptstraße.
Es sind aber nicht nur die Straßen, sondern auch die Menschen auf holprigen
Gassen, die die Bilder besonders interessant machen. Da sieht man Bauern auf
heutzutage fast altertümlich anmutenden landwirtschaftlichen Gefährten der
30er Jahre, Frauen und Männer in der einfachen Bekleidung der Kriegs- und
Nachkriegsjahre. Auch hieran erkennt man die Entwicklung zu einer modernen
Gesellschaft.
Ein
Beispiel für die Modernisierung ist auch der Kanal- und Straßenbau, der
u.a. mit Bildern vom 1. Spatenstich durch Ortsbürgermeister Alfred Scheid
am 12. Juni 1984 dokumentiert wird. Den Kanal finanzierte die
Verbandsgemeinde, die Ortsgemeinde die Straßen.
Einen
Schwerpunkt bilden auch die Gebäude und das Leben darin. Viele Häuser in
Nieder-Hilbersheim stehen unter Denkmalschutz oder gelten als erhaltenswert.
Dann
ist da beispielsweise die evangelische Kirche mit Spuren, die bis in die
Zeit vor dem 30-jährigen Krieg zurückreichen.
Die
katholische Kapelle wurde dagegen erst Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet
– mit einer bewundernswerten kostenlosen Arbeitsleistung vieler
Katholiken. Dazu ist der erste Plan aus dem Jahre 1839 abgebildet.
Bei
der Post geht es nicht allein um das Gebäude, auch die wechselnden Zuständigkeiten
werden dargelegt. Und Erich Hinkel erzählt die Postgeschichte vom ersten
Landbriefträger, der 1867 täglich einmal von Gau-Algesheim nach
Ober-Hilbersheim und zurück marschierte, bis zum Verlust der Poststelle
1995.
Vor
allem im 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es in Nieder-Hilbersheim
eine Reihe von Gasthäusern. Das erste ist bereits 1566 in der Hauptstraße,
Ecke Backhausstraße, erwähnt.
Auch
an Mühlen war Nieder-Hilbersheim seit dem 14. Jahrhundert reich gesegnet.
Erich Hinkel schildert ausführlich Besitzverhältnisse, Größe und Form
des Mühlbetriebs.
Eigene
Kapitel widmet er interessanten Torinschriften und Türen, zeigt
Schiebesteine, die man heute nur noch selten findet, und Grenzsteine, die
inzwischen völlig verschwunden sind – darunter einer von 1775 mit dem
Pfälzer Löwen. Er schildert die einstige Dorfbefestigung mit Effengraben
und Gebück.
Ein
kurzes Kapitel widmet er den Glocken, von denen eine schon 1738 erwähnt
ist, als ein Blitz in den Turm der evangelischen Kirche einschlug.
Die
politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im 19. Jahrhundert bewegten
auch etliche Nieder-Hilbersheimer, ihre Heimat zu verlassen. Als erster
wanderte 1825 Franz-Karl Lang nach Brasilien aus.
Auch
von Kriegswirren blieb der Ort nicht verschont. In den 1790er Jahren dienten
mindestens acht namentlich bekannte Nieder-Hilbersheimer in der Grande Armee
Napoleons, in den Jahren um 1840 verpflichteten sich mindestens fünf in der
Fremdenlegion, im Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 kämpften 13 auf
der Seite Österreichs, es folgte der deutsch-französische Krieg 1870/71.
Im 1. Weltkrieg fielen 21 junge Männer, im 2. Weltkrieg sogar 29. All dies
– samt den Namen der Gefallenen und teilweise auch der zurückgekehrten
Kriegsteilnehmer – listet Hinkel auf.
Eigene
Kapitel widmet er der Weimarer Republik, dem Dritten Reich mit all seinen
Auswirkungen auf die Bevölkerung und der Situation in der Besatzungszeit
nach dem 2. Weltkrieg, als der weitere Zuzug evakuierter Familien mit einer
Entschließung vom 16. März 1947 abgelehnt wurde. Auch dies kennzeichnet
die desolaten Verhältnisse jener Zeit, die von den Menschen ungeheuer viel
abverlangte – oft bis an die Grenzen des Erträglichen.
Nieder-Hilbersheim
war seit jeher eine landwirtschaftlich geprägte Gemeinde. So ist es verständlich,
dass Hinkel auch dafür einen Schwerpunkt setzt. Er beginnt mit der
Flurbereinigung, die 1949 beantragt und 1955 begonnen wurde, er listet
Flurnamen, Gewannnamen und Gemarkungsbezeichnungen auf, die er im Laufe der
Zeit gesammelt hat, er stellt das Landschaftzschutzgebiet Welzbachtal vor,
das im Januar 1980 ausgewiesen wurde, und die beiden Grabungsschutzgebiete
der Gemeinde.
Mit
statistischen Aufstellungen und vielen Bildern werden Weinbau und
Landwirtschaft beleuchtet und Entwicklungen zu moderneren Anbau- und
Verarbeitungsmethoden aufgezeigt. Zu diesem Sektor zählt auch das
Genossenschaftswesen, also die 1896 gegründete Spar- und Darlehnskasse
sowie die 1895 gegründete und 1954 aufgelöste Wassergenossenschaft zur
Entwässerung von Feldern.
Ein
sehr umfangreiches Kapitel informiert über das ausgeprägte
Nieder-Hilbersheimer Vereinsleben. Die älteste Vereinsgründung, die des
Gesangvereins, reicht bis 1838 zurück. Hinkel erstellt ein buntes
Kaleidoskop der heute aktiven Vereine und schildert deren Entwicklung von
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über die Gleichschaltung in der
Nazizeit bis zu den Neu- und Wiedergründungen nach dem Zweiten Weltkrieg.
Detailliert stellt er die einzelnen Vereine vor, auch jene, die nach dem
Zweiten Weltkrieg nicht mehr wiederbelebt wurden wie der Kriegerverein und
der Schützenverein.
Ausgeprägten
Gemeinsinn dokumentiert seit 2001 auch der jährlich stattfindende Bauern-
und Handwerkermarkt, dessen Vorläufer 1988 die E-Kerb und ab 1989 der
Keezer Markt waren. Dieses Ereignis hat Nieder-Hilbersheim im weiten Raum
bekannt gemacht. Die traditionellen landwirtschaftlichen und selbst
hergestellten Produkte sind sehr begehrt, und die wachsenden Besucherzahlen
beweisen, dass die Idee des Marktes dankbar angenommen wird.
Im
Kapitel Handel, Wirtschaft und Verkehr findet man die Abbildung einer nahezu
kurios anmutenden Radfahrkarte, eine Art Führerschein, 1919 ausgestellt vom
Hessischen Kreisamt Bingen im Volksstaat Hessen. Der Fahrer wird genau
beschrieben: Gestalt groß, Haare blond, Augen blau, besondere Kennzeichen
keine. Andere Bilder erinnern an die Zeit, als der Kuchen noch zum Backen
zum Bäcker gebracht wurde.
Detailliert
dargestellt wird das Einkaufs- und Kommunikationszentrum „Unser Laden“,
in dem seit 1994/1995 die Grundversorgung der Nieder-Hilbersheimer
Bevölkerung nach Schließung der letzten Einkaufsmöglichkeiten gesichert
wird. Der Laden öffnete am 28. März 1996, etwa zwei Wochen vorher gab es
einen Tag des offenen Hauses. Der Schoppen kostete damals 3 Mark, ein
Würstchen 1,50 Mark – Preise, von denen man heute nur träumen kann bei
Schoppenpreisen von über 4 Euro, also 8 Mark. Und Würstchen sind auch
doppelt so teuer.
Der
funktionierende Gemeinsinn dokumentiert sich auch im ersten Platz in der
Hauptklasse beim Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – unser
Dorf hat Zukunft“ im Jahre 2003, darüber hinaus in immer wiederkehrenden
Aktivitäten wie Fastnacht, Ostereiersuchen, Sternsinger und Kerb. Ein Bild
erinnert an einen Scherz in der Hexennacht 1993, als plötzlich wie von
Zauberhand 16 Straßenschilder verschwanden und in verwirrender Vielfalt an
einem Pfahl gemeinsam wieder auftauchten.
In
einem kleinen Kapitel werden die Träger der Bürgermedaille vorgestellt,
die seit 1990 sieben Mal verliehen wurde.
Ein
Beitrag beschäftigt sich mit der Partnerschaft zwischen Nieder-Hilbersheim
und Bouchet in der Provence, die im Juni 1991 in Frankreich und im August
des gleichen Jahres in Deutschland beurkundet wurde.
Eine
akribisch zusammengestellte Zeittafel konzentriert eine unglaubliche Fülle
von Daten aus einigen Jahrhunderten des Ortsgeschehens. Sie beginnt in prähistorischer
Zeit und führt den interessierten Leser über die Römerzeit und die Epoche
der fränkischen Landnahme zur ersten urkundlichen Erwähnung 933 in einer
Urkunde der Abtei Seligenstadt und schließlich bis zur Gründung der
Jugendfeuerwehr und des Fördervereins der Wehr im Jahre 2004.
So
ist die neue Schrift ein Geschichtsbuch in Bildern und Dokumenten, mit Hilfe
weiter Teile der Bevölkerung zusammengetragen, sorgsam geordnet und
ausgewertet von Erich Hinkel, der sich erneut auf dem Gebiet der
Heimatforschung als „Amateur mit Profi-Qualität“ erwiesen hat. Es ist
ein Buch, das nicht nur jedes Regal schmückt, sondern immer wieder zur Hand
genommen wird und zum Lesen und Betrachten anregt – auch für Schulkinder,
denen der Lehrplan das Fach Heimatkunde leider verwehrt.
Ansprache
von
Günter F. Hattemer
anlässlich
der Präsentation am 9. 12. 2007.
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Philipp Baum: Ein jung verstorbener Schwabenheimer
Architekt und Künstler
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Es
ist schon ein bewegender Moment für mich, dass ich heute eine „Laudatio“
auf einen Vorfahren unserer Familie halten darf. Wenn man mich vor rund 25
Jahren nach Philipp Baum gefragt hätte, dann wäre mir lediglich
eingefallen: Ja – Baum –
das könnte etwas mit unserer Familie zu tun haben. So wusste ich doch, dass
meine Großmutter eine geborene Baum war und schließlich konnte ich noch 12
Lebensjahre mit unserer Tante Philippina Baum – genannt Bienchen –
gemeinsam in unserem Elternhaus Backhausstr. 2 – gerade gegenüber dem
Rathaus verbringen. Tante Bienchen mochte mich nicht so sehr – vielleicht
weil ich sie als Bub öfters mal ärgerte. In höchster Verärgerung sagte
sie einmal zu mir: Und Dich – als Sechster und letzter Nachkömmling nach
dem Krieg geboren – und Dich wollten wir sowieso nicht mehr. Der
Familienname Baum war mir auch deshalb ein Begriff, dass ich als Bub auf dem
Friedhof die Familiengräber gießen musste. Das waren die beiden im Buch
abgebildeten Gräber von Philipp Baum selbst und das Grab des Bruders
Friedrich Baum, in dem auch letztlich Tante Bienchen beerdigt wurde. In
Anbetracht ihrer Liebe zu mir bekam sie dann immer eine Gießkanne Wasser
extra von mir.
Über
Philipp Baum selbst erhielt ich erstmals Mitte der achtziger Jahre konkrete
Hinweise, als die Gemeindeverwaltung eine Festschrift des Klosters
Einsiedeln erhielt. Darin war die 100-jährige Wiederkehr der Verlegung des
Mosaikbodens in der Klosterkirche gewürdigt. Man erkundigte sich damals
nach der Grabanlage von Friedrich Baum sowie nach evtl. Nachfahren. So
unterhielt ich seit dieser Zeit unregelmäßigen Kontakt mit dem Kloster,
immer mit dem Versprechen, dort einmal einen Besuch zu absolvieren. Das muss
jetzt aber wirklich bald einmal der Fall sein.
Das
sehr vielfältige und äußerst wertvolle und interessante Wirken von
Friedrich Baum wurde mir erst bewusst, als sich Erich Hinkel im Rahmen
seiner Nachforschungen an mich wandte. So konnte ich wenigstens Bilder der
Baum´chen Grabanlagen zur Verfügung stellen sowie jüngst noch rechtzeitig
zum Druck der Broschüre die Möglichkeit eröffnen, auch Exponate seiner
Mal- und Zeichenkunst zu fotografieren. Diese beiden Bilder, die jetzt hier
im Ratssaal zu sehen sind, befinden sich nach wie vor im Haus Backhausstraße
2, wo Philipp Baum im November 1886 - erst 37 Jahre - alt verstarb.
Es
ist bewundernswert, was dieser Mensch in der kurzen Zeit seines Lebens
geschaffen hat. Erstaunlich auch die Tatsache, dass zu den Stätten seines
Wirkens ja für die damalige Zeit sehr lange und sicher auch beschwerliche
Wege zurückgelegt werden mussten. Sehr anschaulich ist sein Wirken in
vielen Orten von Deutschland ( z.B. Heidelberg, Kassel, Mainz, Mannheim,
Darmstadt und Nürnberg usw.) dargestellt. Aber auch das europäische
Ausland bietet eine Vielzahl von Wirkungsstätten. Die für mich persönlich
bedeutendsten Projekte sind Schloss Stern bei Prag sowie Kloster Einseideln
in der Schweiz. Nicht zu vergessen die äußerst dekorativen Architekturpläne
vieler Mainzer Bürgerhäuser, von denen leider durch die Kriegseinflüsse
bedingt nur noch ein Haus in der Kaiserstr. 35 zu bewundern ist.
Was
war dieser Philipp Baum für ein Mensch – wie kann man ihn
charakterisieren ?
Erich
Hinkel schreibt: Die Baums waren seit
Jahrhunderten in Schwabenheim ansässige Bauern, die sich langsam aber
stetig emporgearbeitet haben; sie besaßen eine der fünf Schwabenheimer Mühlen,
nämlich die am Marktplatz. Der Vater Nikolaus Baum II war zunächst
Polizei-Kommissär, Beigeordneter und Mitglied des Gemeinderates und von
1853 bis 1868 sogar Bürgermeister der Gemeinde Schwabenheim. Interessant
ist die Feststellung, dass Nik. Baum der höchstbesteuerte Bürger der
Gemeinde war. Sicher auch die Grundlage dazu, dass er seinem Sohn Philipp
den Besuch der Polytechnischen Schule in Darmstadt finanzieren konnte, wozu
ein Eintrittsgeld von 25 Gulden bezahlt werden musste. Im Vergleich dazu
verdiente ein Knecht damals 50 Gulden, ein Hemd, ein Paar Schuhe und ein
Leintuch im Jahr. Zu diesem Studiengeld kamen noch die Kosten für Kost und
Logie. Nach zwei Semestern in Darmstadt setzte Philipp seine Studien in Wien
und Stuttgart fort, denen ausgedehnte Studien in Europa folgten.
Eines
seiner ersten Werke war das Projekt „Schloss Stern“ in Prag. Nicht nur
hierzu sondern auch für zahlreiche Folgewerke war die enge Zusammenarbeit
mit der Fa. Villeroy & Boch in Mettlach im Saarland von großem Nutzen.
Im dortigen Archiv befindet sich ein Auftragsbuch, in dem die Werke Baums
verzeichnet sind.
1884
schließlich erhielt Philipp den Auftrag zusammen mit dem Dompräbanten
Schneider für die Klosterkirche in Maria Einsiedeln in der Schweiz den Fußbaden
mit Stiftmosaik und Keramik-
platten der
Fa. Villeroy & Boch neu zu gestalten. Die Werthaltigkeit dieser Bodenart
wurde immer wieder in Gutachten festgehalten, wobei man sich auf Maria
Einsiedeln berief. Sogar in einer New Yorker Handelszeitung wurde im Nov.
1895 geschrieben: Wie gerade diese Art
von Belag sich bewährt, zeigt die von unzähligen Scharen von
Gebirgsbewohnern jahraus, jahrein besuchte Stifts- und Wallfahrtskirche zu
Einsiedeln (Schweiz), die mit gerauhten Mettlacher Fliesen belegt ist.
Gerne
zitiere ich den Schluss aus einem Nekrolog in der Darmstädter Zeitschrift
„Kunstchronik“:
Man berichtet von einer markigen Durchbildung der
Architektur, die sich mit flott behandelten Details und malerischer
Gesamthaltung verbindet. Zuletzt kehrte er in der von ihm komponierten
Fassade des Hauses Falk-Ring am Boulevard in Mainz zu der vornehmen
Einfachheit einer Florentiner Renaissance zurück und schloss – leider –
und damit frühzeitig seine schöpferische Tätigkeit. Neben seiner
künstlerischen Begabung, die sich vorwiegend in gefälliger Darstellung
äußerte, erwarb ihm die harmlose Art seines Wesens die Gunst und Zuneigung
in den weitesten Kreisen. Was er geschaffen, trägt durch und durch den
Stempel einer fein empfindenden Natur:
Jede seiner Leistungen wird darum auch ein Denkmal seiner
Sinnesart und seines Strebens bleiben.
Vorstellung
der Broschüre durch Walter Klippel im Rathaus der Gemeinde Schwabenheim am
13. Dezember 2007
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Zu
Philipp Baum: Ein jung verstorbener Schwabenheimer
Architekt und Künstler
und
Johann Jakob Hauer - Maler der Revolution -
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Engelstadt - Geschichte in Bildern
und Dokumenten |
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Günter
F. Hattemer
Präsentation
des Engelstädter Bildbands
am
Freitag, 10. September, in der Turnhalle Engelstadt
Liebe
Engel…!
Jetzt
komme ich ins Stutzen. Sage ich „Liebe Engelstadter“ oder „Liebe
Engelstädter“? Vor dieser Frage stand ich auch beim Redigieren des
neuen Bildbandes, in dem die Bewohner von Engelstadt naturgemäß die
Hauptrolle spielen. Wenn ich mich am Etikett auf Robbies Kerner
Spätlese aus dem Adelpfad orientiere, muss ich „Engelstadter“
favorisieren. Mein Korrekturprogramm im PC muckt bei dem Wort „Engelstadter“
allerdings erheblich. Und auch der Duden spricht von Darmstädter und
nicht von Darmstadter. Wenn ich in Gau-Algesheim, dem Sitz der
Verbandsgemeinde, eine Gesellschaft begrüßen darf, habe ich es
erheblich einfacher. Ich sage dort nur: Hallo, Ihr Eue!
Ich
bin allerdings nicht hier angetreten, um über zwei Pünktchen auf dem
a zu philosophieren. So sag ich ganz einfach: Hallo, Ihr Engel! Oder:
Liebe
Engelstadterinnen und verehrte Engelstädter,
Euer
Bildband ist fertig! Und ich habe die Ehre, ihn heute vorzustellen.
Wir
haben das Glück, dass Erich Hinkel, der erfahrene Verfasser des
Buches, sich vor 37 Jahren in
unserer Region niederließ und sich in 28 Jahren in verantwortlicher
Position bei der VG-Verwaltung Gau-Algesheim zum hervorragenden Kenner
der Gemeinden entwickelte, und dass seine Interessen, zum Beispiel
Heimatforschung und Revolutionsgeschichte, ein solides Fundament
bieten für sach- und fachkundige Erforschung unserer Vergangenheit.
Das
vorliegende Buch mit dem Titel „Engelstadt: Geschichte in Bildern
und Dokumenten“ ist – neben zahlreichen historischen Abhandlungen
– bereits das fünfte Ortsporträt, das Erich Hinkel geschrieben und
gestaltet hat. Nach Ockenheim, Appenheim, Bubenheim und
Nieder-Hilbersheim ist jetzt Engelstadt das Thema. Wie in den anderen
Orten ist auch dieser Bildband ein unterhaltsames Nachschlagewerk für
heimatkundlich Interessierte, ein historischer Bilderbummel durch
Vergangenheit und Gegenwart. Informativ und kurzweilig sollen Bilder,
Urkunden und andere Dokumente die Erinnerung an das historische
Engelstadt wach halten und den Blick für Bewahrenswertes schärfen.
Und wenn man sieht, was die Bürger der Gemeinde an Bildmaterial zur
Verfügung gestellt haben, dann bestätigt sich deutlich, dass die
Geschichte einer Gemeinde zu allen Zeiten die Geschichte ihrer Bürger
ist.
Nach
den Vor- und Grußworten des Autors und des Ortsbürgermeisters
Christoph Neuberger beleuchtet Erich Hinkel Wappen und Siegel als
Hoheitszeichen der Gemeinde. Daran lässt sich ein gutes Stück der
politischen Entwicklung Engelstadts nachzeichnen – über die
französische Zeit nach 1798 beispielsweise und die Zugehörigkeit zum
Großherzogtum Hessen nach 1816. Hinkel kommt
zu dem Schluss: „Engelstadt besitzt eines der ältesten und zugleich
schönsten redenden Wappenbilder des rheinhessischen Raumes“, denn
schon das älteste bekannte Gerichtssiegel aus dem Jahre 1535 zeigt
den Engel – wie heute noch und nur unterbrochen von den hundert
Jahren der großherzoglich hessischen Zeit 1822 bis 1921, der Zeit des
Volksstaates Hessen mit dem Löwen und der NS-Zeit ab 1936 mit dem
Adler und dem Hakenkreuz. 1945 wurde das Hakenkreuz einfach
rausgeschnitten. Von 1948 bis 1953 führte die Gemeinde in Erinnerung
an die Zugehörigkeit zur Grafschaft Sponheim im 13. Jahrhundert ein
Wappen mit geschachtetem Kreuz. Und 1952 kehrte endlich wieder der
Engel ins Wappen zurück.
Was
sich in der wechselnden Gestaltung der Wappen beschreibt, dokumentiert
sich punktuell in einer Karte, die die politischen Verhältnisse im
Raum des heutigen Rheinhessen um 1789 zeigt, als Engelstadt zur
Kurpfalz gehörte – einen Flickenteppich aus Kurfürstentümern,
Grafschaften, Reichsherrschaften und Reichsritterlichen Herrschaften.
Eine
Auflistung von Schultheißen, Maires und Bürgermeistern beginnt 1295
mit einem Isenbarth und dann in einer geordneten Folge mit Johannes
Schmitt (1697) bis in die neueste Zeit, die letzten 50 Jahre mit
Friedrich Schmitt (1960-1979), Paul Schmitt (1979-1984), Willi Fischer
(1984-1986), Georg Gräff (1986-1994), Norbert Schmitt (1994-1999),
Heike Zieren-Hesse (1999-2009) und jetzt Christoph Neuberger. Dazu
passen die Bilder der 12 Bürgermeister seit Christian Hoch
(1908-1925).
Eine
ganze Reihe von Ortsplänen, darunter auch ein Auszug aus der
sogenannten Schmitt’schen Karte von 1797, zeigen die Einbettung in
die Region, Ansichtskarten – die ältesten sind vor 100 Jahren
aufgenommen – vermitteln ebenso die bauliche Entwicklung wie
Ortsansichten, die sich beispielsweise auch in einer Luftaufnahme von
1985 und in Fotos unterschiedlicher Jahreszeiten dokumentiert.
Ein
höchst interessantes Kapitel widmet der Verfasser den Straßen, die
– wie andernorts auch – in der Nazizeit mancherlei Umbenennungen
erfuhren. Erich Hinkel hat die Bedeutung der Straßennamen erforscht
und dargelegt, wann die Namensgebung erfolgte. In dieses Kapitel
eingebettet, nur wenige Zeilen lang, ist eine kleine Bemerkung, die
Aufmerksamkeit verdient, weil sie wie aus einer fremden Welt klingt:
über die Beleuchtung der Straßen. Es heißt da:
„1894
erwarb die Gemeinde bei Friedrich Süßenberger für 180 Mark 10
gusseiserne Straßenlaternen, die mit Petroleum betrieben wurden. Der
Laternenanzünder erhielt einen Wochenlohn von 1,20 Mark.“ 1910
– also genau vor 100 Jahren – stellte man die Laternen auf Gas und
1924 auf elektrischen Strom um.
Seit
Alters her bedeutsam für ein funktionierende Gemeinwesen ist der
Schutz vor Katastrophen. Hier nimmt verständlicherweise die Feuerwehr
eine besondere Stellung ein, die in Engelstadt wie in vielen anderen
Orten von 1890 an eine Pflichtfeuerwehr war. In der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts hatte man gemeinsam mit Jugenheim eine Spritze, die
auch in dem Nachbarort stationiert war. 1850 schaffte sich Engelstadt
dann eine eigene Spritze an.
Eine
Quittung von 1892 bestätigt eine Reihe von Anschaffungen wie
beispielsweise: 2 Helme für den Kommandanten und 14 Helme für die
Mannschaft, Gurte, Beile und Laternen. Neben dem neu angeschafften Gerät
verfügte die Wehr über eine zweirädrige Saugspritze und 50 Eimer.
Die Pflichtfeuerwehr zählte in jenem Jahr 175 Aktive.
1930
wurde die erste freiwillige
Feuerwehr gegründet. Sie hatte zunächst nur kurze Zeit Bestand, denn
schon 1935 lösten die Nazis alle Feuerwehrvereine auf und bildeten
sie quasi um zur Feuerschutzpolizei. Eine Reihe von Dokumenten
beleuchtet die Entwicklung in der Nachkriegszeit, vor allem auch die
Verbesserungen in den 60er und 70er Jahren – bis die Engelstädter
Wehr 1975 Teil der Verbandsgemeinde-Feuerwehr wurde.
Als
1976 die Wehr einen eigenen Schulungsraum haben wollte, kam es im
Gemeinderat zu einer beispiellosen Posse, die Erich Hinkel wie folgt
schildert:
„Der
Rat war über den Antrag aus unerklärlichen Gründen nicht erfreut,
ablehnen wollte man den Antrag aber auch nicht, denn da hätte man in
der Öffentlichkeit und bei der Feuerwehr gar nicht gut ausgesehen.
Nun beschloss der Rat in geheimer Abstimmung mit einer Ja-Stimme, den
Saal bereitzustellen. Die übrigen enthielten sich der Stimme. So kam
im wahrsten Sinne des Wortes ein einstimmiger Beschluss zustande.“
Ausführlich
dargestellt ist auch die Entwicklung der Infrastruktur
Engelstadts. Da ist zunächst die Wasserversorgung
aus vielen Brunnen, die dank eines reichen Wasservorkommens an öffentlichen
Stellen und fast in jedem Gehöft gesichert war.
Ende
des 19. Jahrhunderts gab es allerdings eine ziemliche Wassernot.
Mehrere Probebohrungen wurden durchgeführt, sie waren teuer, blieben
aber ohne Erfolg. 1904 schloss sich die Gemeinde dem
Wasserversorgungsverband Wörrstadt an, und 1905 konnte das
Leitungssystem in Betrieb genommen werden.
In
der gleichen Zeit – 1904 und 1905 – wurde Engelstadt an die Gaszentrale
Schwabenheim angeschlossen. Bis 1924, als die Gasproduktion
eingestellt wurde, nutzten die Engelstädter das Gas vor allem zur
Beleuchtung der Wohnungen, Schule und Gemeindehaus wurden auf Gas
umgestellt und auch die ehemaligen Petroleumlampen in den Straßen
wurden umgerüstet.
Im
gleichen Jahr 1924 nahm das RWE die Versorgung Engelstadts mit Kraftstrom
auf, wobei sich die Gemeinde mit über 10.000 Mark an den
Investitionskosten beteiligte.
Zur
Infrastruktur zählt auch die postalische
Versorgung, die ab 1800 durch Boten erfolgte. 1860 erhielt
Jugenheim einen sogenannten Postkurs der Fürstlich Thurn und Taxis’schen
Postverwaltung, der auch für Engelstadt zuständig war. Bemerkenswert
– besonders, wenn man die derzeitige Situation betrachtet – ist
die Tatsache, dass 1884 zweimal am Tag Briefe gebracht und abgeholt
wurden. Die Einrichtung einer eigenen Postagentur wurde mehrfach –
zuletzt auch noch 1909 – abgelehnt. Erst 1914 wurde eine Agentur
angekündigt, aber wegen des Kriegsausbruchs verschoben. Ob sie
überhaupt einmal eingerichtet wurde, ist nicht erwähnt.
Bedeutsam
ist natürlich auch das Schulwesen.
Die erste Engelstädter Schule, eine katholische Schule, ist bereits
1591 erwähnt. Erich Hinkel zeichnet die sehr wechselhafte Entwicklung
detailliert nach und listet auch die Schulleiter von 1607 bis zur Auflösung
der Schule 1973 auf. Viele Bilder von Schuljahrgängen runden das Bild
ab, demonstrieren auch in der Kleidung einen sozialen Wandel.
Ein
Kindergarten wurde 1937 zunächst als Erntekindergarten
eingerichtet, also erst einmal nur während der Ernte geöffnet. 1940
wurde er zur Dauereinrichtung, und 1945 übernahm die Gemeinde die Trägerschaft.
Von 1948 bis 1957 ruhte der Betrieb, weil es nicht genug Kinder gab.
1973 erfolgte der Umzug in den leer gewordenen Schulsaal.
Das
älteste Foto von Straßenzügen
datiert um 1920 und zeigt die Hauptstraße. Es sind aber nicht nur die
Straßen, sondern auch die Menschen in holprigen Gassen, die die
Bilder besonders interessant machen.
Ein
Beispiel für die Modernisierung des Alltags ist auch der Kanal-
und Straßenbau, der
in einigen Bildern die Zeit 1987-1989 dokumentiert. Einen Schwerpunkt
bilden auch Gebäude und
das Leben darin. So sind beispielsweise die evangelische Kirche, das
Naturdenkmal Friedhof mit Baumbestand und das Anwesen Hauptstraße 19
unter Schutz gestellt. Darüber hinaus sind zahlreiche zum Teil auch
im Bild gezeigte Häuser, das Kriegerdenkmal 1870/71, der Dorfbrunnen
in der Hauptstraße und das Bruchsteinmauerwerk am alten Feuerwehrhaus
als erhaltenswert eingestuft. Interessant ist in diesem Zusammenhang
ein Fragebogen des Großherzoglichen Kreisamtes zu vorhandenen Denkmälern,
den Bürgermeister Philipp Hoch II. anno 1882 ausgefüllt hat. Zur
Frage nach öffentlichen Gebäuden aus der Zeit vor 1801 antwortete
der Bürgermeister beispielsweise:
„Es
ist ein frühes Rathaus vorhanden, welches sich durch alterthümliches
Aussehen und Bauart auszeichnet. Über die Zeit der Erbauung können
keine ausreichenden Angaben gemacht werden. Es gehört der Gemeinde
und wird als Gemeindebackhaus benutzt. Auch befindet sich ein kathol.
Betsaal darin. Von den fünf Eingangsbogen sind jetzt vier vermauert
– der Zustand ist gut.“
Einige
Seiten sind dem evangelischen
Pfarrhaus gewidmet, in dem 1796 General La Roche sein
Hauptquartier hatte, der die Niederbrennung Schwabenheims befahl.
Die
evangelische Kirche mit dem denkwürdigen Portal an der Südseite
des Turmes ist wohl das markanteste Wahrzeichen Engelstadts. Neben
vielen Bildern ist die Installation der Turmuhr im Jahre 1887, ihre
Neueinrichtung 1937 und ihre Zerstörung 1945 detailliert
nachgezeichnet. Wenn man das Foto des durch Beschuss zerstörten
Turmes betrachtet, kann einem das Herz bluten! Umso freudiger dann die
Wiedereinweihung 1947! Bilder vom Bau und der Einweihung des evangelischen
Gemeindehauses, das den Namen von Georg Zimmer trägt, runden den
Bereich der Kirche ab.
Das
Ortsbild geprägt hat auch das alte
Rathaus, das vermutlich aus der zweiten Hälfte des 17.
Jahrhunderts stammt. Es wurde 1976 niedergelegt – zunächst nicht
mit schwerem Gerät, sondern mit Wasserstrahlen aus der Feuerspritze.
Gut gezielt, fielen der Schornstein und viele Dachziegeln, und die
Räume standen unter Wasser – zur Freude aller und nur zum
Missfallen des Kreisfeuerwehrsinspekteurs Lorenz Reckert. 1839 war in
dem Gebäude auch das Gemeindebackhaus eingerichtet worden. Von der
Verpachtung dieses Backhauses gibt es ein Protokoll, das Erich Hinkel
zitiert.
Ein
besonderes Kapitel ist der Dorfbefestigung
gewidmet. Interessant, dass alle Scheunen zur Gemarkung hin
auszurichten waren und so dem Dorf gleichzeitig Schutz boten. Hinkel
schildert die einstige Dorfbefestigung mit Graben, Effen und Gebück.
Zwei Zugänge zum Ort, die Schmittpforte und die Kirchpforte, waren
von 4 Uhr morgens bis 9 Uhr abends geöffnet. Als letzte Zufluchtsstätte
diente schließlich die Kirche mit ihrer Ummauerung, eine Wehrkirche
wie die Burgkirche in Ober-Ingelheim. 1830 wurden die Ummauerung und
die Tore geschleift, 1850 wurden die Brücken beseitigt und die Gräben
zugeschüttet. Auf einem 75 Jahre alten Foto ist die Umwehrung aber
noch deutlich zu erkennen.
Ein
kurzes Kapitel ist den Glocken
gewidmet, von denen die erste 1708 Erwähnung findet, in Mainz
gegossen, drei Zentner schwer und 300 Gulden teuer. Eingebunden ist
eine Episode. Als nämlich 1916 die Gemeinde aufgefordert wurde, die
größte Glocke für Kriegszwecke zur Verfügung zu stellen, war die
Aufregung eines Morgens sehr groß: die 8 Zentner schwere Glocke war
verschwunden. Pfarrer Scheunemann tippte auf Diebstahl, aber in
Wirklichkeit hatten vier wackere Männer die Glocke in einem Acker in
der Krappengewann vergraben. Die Suchhunde, die eingesetzt wurden,
lenkte man raffiniert mit einer läufigen Hündin ab.
An
Silvester 1918 läutete die Glocke wieder zum ersten Mal. 1942 musste
sie erneut abgegeben werden, wurde aber 1947 auf dem Glockenfriedhof
in Hamburg wieder entdeckt und nach Engelstadt zurückgebracht.
Die
politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im 18. und 19.
Jahrhundert bewegten auch verhältnismäßig viele Engelstädter, ihre
Heimat zu verlassen. Als erster bekannter Auswanderer
segelte Christoph Graffert, genannt Stoffel, bereits 1743 nach
Nordamerika. Es lohnt sich, in diesem Kapitel einen Brief von Jakob
Blaß aus Nordamerika vom 8. April 1852 zu lesen. So wie man damals
gesprochen hat, wurde auch geschrieben. Allgemein gültige deutsche
Rechtschreibregeln gab es da noch nicht. Sie kamen erst mit dem ersten
Duden 1880.
Auch
von Kriegswirren blieb Engelstadt nicht verschont. 1620, im 30-jährigen
Krieg, wurde das Dorf durch den spanischen Feldherrn Spinola in Brand
gesteckt. Die Kirche, 70 Wohnhäuser und 60 Scheunen wurden
vernichtet, und nur 30 Einwohner überlebten. Ständige Wechsel der
Religionen wurden erzwungen.
Die
Dokumentation des Krieges 1870/71 beschränkt sich auf Rechnungen über
Hilfsgüter für die Front und eine Liste der elf Engelstädter
Kriegsteilnehmer, von denen einer im Lazarett verstarb. In der Folge
wurde 1874 ein Kriegerverein gegründet, der die Erinnerung an den
glorreichen Feldzug gegen Frankreich wach halten wollte. Er errichtete
auch das Kriegerdenkmal.
Im
1. Weltkrieg wurden 126 Engelstädter zum Militärdienst eingezogen,
von denen 24 nicht mehr heimkehrten. Im 2. Weltkrieg sind 18 Engelstädter
gefallen, 6 galten als vermisst.
Erich
Hinkel berichtet über Evakuierungen, Bombenabwürfe und Schäden in
Engelstadt sowie das Schicksal der in Engelstadt untergekommenen
Kriegsgefangenen.
Eigene
Kapitel widmet er der Weimarer
Republik und dem Dritten
Reich mit all seinen Auswirkungen auf die Bevölkerung. Er
erinnert daran, dass es auch in Engelstadt Zwangsarbeiter gab und dass
der verfolgte Bischof Albert Stohr bei der Familie Schilling in der
Bismarckstraße sicheren Unterschlupf fand. Das Kapitel wird
abgerundet mit Dokumenten aus der französischen
Besatzungszeit.
Engelstadt
war seit jeher ein landwirtschaftlich
geprägtes Dorf. So liegt es in der Natur der Sache, dass Erich Hinkel
auch dafür einen Schwerpunkt setzt. Da sieht man Bauern auf
heutzutage fast altertümlich anmutenden landwirtschaftlichen Wagen
der 30er Jahre, Pferde- und Ochsenfuhrwerke statt Traktoren, Frauen
und Männer in einfacher Bekleidung der Nachkriegsjahre. Auch hier
erkennt man die Entwicklung zu einer modernen Gesellschaft.
Erst
nach dem Krieg kamen die Motoren und damit Arbeitserleichterungen.
Karl Kappesser hatte 1952 einen der ersten Schlepper. Mit
statistischen Aufstellungen und vielen Bildern werden Landwirtschaft,
Obst- und Weinbau beleuchtet und Entwicklungen zu modernen Anbau-
und Verarbeitungsmethoden aufgezeigt.
Flurnamen
und Gemarkungsbezeichnungen, die Hinkel im Laufe der Jahre
gesammelt und ausgewertet hat, werden aufgelistet.
Im
Kapitel Handel, Wirtschaft und Verkehr findet man Abbildungen von künstlerisch
gestalteten Rechnungen und von Warengeschäften, vor allem aus den
60er Jahren des 19. Jahrhunderts, Baugesuche für einen Metzgerladen
und für eine Gaststätte mit Saal von Johann Eppelmann, Bilder der
ehemaligen Wirtschaft Hartmann und viele Kleinanzeigen verschiedener
Epochen.
In
einer Gewerbestatistik für den Zeitraum von 1808 bis 2010 wird deutlich,
dass beispielsweise die Versorgung mit Produkten des täglichen
Bedarfs im Vergleich zu 1960 schlechter geworden ist – kein Bäcker,
kein Metzger, kein Hausmetzger mehr. In
dem steten Wandel gibt es aber auch durchaus positive Entwicklungen:
bei erweiterter Qualität statt zwei Wirtschaften vor 50 Jahren jetzt
drei anerkannt gute Gutsschänken, in denen auch ich mich zuweilen
sehr wohl fühle.
Ein
wichtiges Kapitel beschäftigt sich mit dem ausgeprägten Engelstädter
Vereinsleben.
Hinkel
erstellt ein buntes Kaleidoskop der heute aktiven Vereine und
schildert deren Entwicklung von der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts über die Gleichschaltung in der Nazizeit bis zu den Neu-
und Wiedergründungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Detailliert stellt
er die Vereine vor: den Gesangverein von 1861, den Turn- und
Sportverein von 1891, den Radfahrerverein „Edelweiß“ von 1921,
den Bauern- und Winzerverein von 1948, den Landfrauenverein von 1978,
den Kulturverein von 1984, den Jugendclub ´92, die Deutsche
Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Greifenklau, aus Schwabenheim, den
Oldieclub von 2001 und die Rentnergruppe „Rüstige Senioren“.
Bilder
von Familien, Fastnacht und anderen Festlichkeiten, von der
Tanzschule, der Kirchweih, vom Theaterspielen und von der
Hausschlachtung dokumentieren ein buntes dörfliches Leben.
Bilder
von Konfirmationen, Kindtaufen, Krippenspielen, Gottesdiensten am
Friedenskreuz und vom Frauenkreis dokumentieren das rege evangelische
Kirchenleben, eine Statistik und zwei Bilder die „Katholiken in der
Diaspora“.
Ein
Zeitungsausschnitt und mehrere Bilder erinnern an das verheerende Unwetter
am 9. September 1979, bei dem Häuser und Straßen überschwemmt und
Autos fortgespült wurden.
Sehr
interessant ist auch die Würdigung von lebenden und verstorbenen
Engelstädter Persönlichkeiten.
In Artikeln und Zeitungsausschnitten vorgestellt werden: der Schwimmer
Simon Brinkmann, der Vereinsmensch, Schiedsrichter und AZ-Schreiber
Walter Heldt, der erfolgreiche Bob-Sportler Daniel Hoch-Kraft, der
Journalist und Heimatforscher Heinrich J. Maurer, die Nonne Gretel
Katharina Schilling = Schwester Redempta, der Maler Georg Friedrich
Sorg, Günter Stoiber, der sich um die Sozialstation Ingelheim
verdient gemacht hat, und – natürlich – der renommierte Missionar
Georg Zimmer.
Der
funktionierende Gemeinsinn in Engelstadt dokumentiert sich auch im
Sieg im Landeswettbewerb
„Unser Dorf soll schöner werden – unser Dorf hat Zukunft“ vor
fünf Jahren.
In
der Rubrik „Sonstiges“
zeigt ein Foto eine große Schar Engelstädter Kinder, die 1943 –
wie andernorts auch – Heilkräuter sammeln mussten. Außerdem darf
man schmunzeln über ein Ereignis von 1856, als das Großherzogliche
Kreisamt den unsittlichen Lebenswandel einer Engelstädterin rügte,
mit der ein Ockenheimer Tisch und Bett teilte, ohne verheiratet zu
sein – ein Konkubinat, eine „wilde Ehe“.
Aus
einer Einwohnerstatistik
geht hervor, dass im Jahre 2005 mit 731 der höchste Stand an
Einwohnern erreicht war; zurzeit zählt Engelstadt 713 Einwohner.
In
diesem Kapitel findet sich ein hochinteressantes „Beratschlagungsprotokoll“
vom 3. April 1857. Der Gemeinderat hatte über das
„Gesuch des Johann Wilhelm Müller aus Jugenheim um Ortsbürgeraufnahme
in der Gemeinde Engelstadt“ zu entscheiden. So heißt es dann
im Protokoll:
„Der
Gemeinerath in beschlußfähiger Anzahl versammelt, hat sich über
rubriziertes Gesuch dahin ausgesprochen: In Betracht, dass die
Gemeinde Engelstadt leider nur zu viele Ortsarme zu ernähren hat,
welche sich mit jedem Jahr durch Ortseingeborene auf bedenkliche Weise
vermehrt, kann unmöglich zugeben, dass auch noch durch Ortsfremde
diese Anzahl vermehrt werde.
Dem
temporären Aufenthalt in der Gemeinde Engelstadt und der
Verheirathung des Bittstellers steht, wenn sich derselbe mit einem
Heimatschein von Jugenheim versieht, hierwerts kein Hindernis
entgegen. Sollte es sich später erweisen, dass sich der Bittsteller
einiges Vermögen erwirbt und sich auf redliche Weise ernährt, ohne
dass sich befürchten lässt, dass derselbe mit seiner Familie der
Gemeinde zur Last fällt, so mag er sich später um das
Ortsbürgerrecht melden, welches ihm dann nicht verweigert werden
wird. Vor der Hand
kann aber seinem Gesuch hierwerts nicht willfahret werden.“
Eine
akribisch zusammengestellte Zeittafel konzentriert tabellarisch eine riesige Fülle von Daten
aus einigen Jahrhunderten des Ortsgeschehens. Sie beginnt in der
fränkischen Zeit um 700, an die ein Grabfund aus dem Jahre 1912 in
der Gemarkung Schäfergarten erinnert. Die Reihe führt weiter über
die erste urkundliche Erwähnung in einer Bestätigung des Erzbischofs
Wichfried von Köln anno 941 bis zur Genehmigung der Gemeindeflagge
durch Landrat Schick 1995. Der letzte Eintrag datiert von 2006 und
lautet: „Die freiwillige Feuerwehr erhält ein
Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser“.
So
ist die neue Schrift – wie die Bildbände in den anfangs genannten
Orten – ein Geschichtsbuch in Bildern und Dokumenten, mit Hilfe
weiter Teile der Bevölkerung zusammengetragen, sorgsam geordnet und
ausgewertet von Erich Hinkel, der sich erneut auf dem Gebiet der
Heimatforschung als „Amateur mit Profi-Qualität“ erwiesen hat. Es
ist ein Buch, das nicht nur jedes Regal schmückt, sondern immer
wieder zur Hand genommen wird und zum Lesen und Betrachten anregt –
auch für Schulkinder, denen der Lehrplan das Fach Heimatkunde leider
verwehrt.
Ihnen
allen wünsche ich viel Freude mit dem Engelstädter Bildband!
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Engelstadt - Geschichte in Bildern und Dokumenten
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Schloss Ardeck und seine bewegte Geschichte |
Ansprache anlässlich der Buchvorstellung am 2.
12. 2010 von Alfons Molitor: |
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Präsentation
der Schrift von Erich Hinkel zu Schloss Ardeck
durch
die Carl-Brilmayer-Gesellschaft
am
Donnerstag, 2. Dezember 2010, 19 Uhr,
im
Leseraum der Rathausscheune
Geschichte
und Vergangenheit als Grundlage der Zukunftsgestaltung, daran werden
wir oft durch die politisch Verantwortlichen erinnert.
Die
lokale und Heimatgeschichte sind aber auch Nährboden unserer Kultur,
Gefühlswelt und Lebensauffassung, die letztlich unsere Persönlichkeitsbildung
zu beeinflussen wissen. Mit der Geschichte vor Ort sind wir verwurzelt
und daher ist sie oftmals, vielleicht gar nicht so bewusst
wahrgenommen, prägend für Charakter und Selbstfindung des Menschen.
Das
Wissen um die Vergangenheit erklärt uns, warum wir so sind, wie wir
sind und warum wir uns schwer tun, anders zu sein.
Und
dennoch wäre es ungewöhnlich für einen jungen Menschen, der nicht
beispielsweise Geschichte studiert, sich bereits dafür zu
interessieren, was war vor mir, wo komme ich her. Die Normalität ist,
raus aus der Kinderstube, raus aus dem Elternhaus, hinaus in die Welt,
sie kennenzulernen und auf eigenen Füßen zu stehen. So ist es auch
mir ergangen.
Das
Interesse an dem, was vor mir war, kommt erst zu einem späteren
Lebensabschnitt, vielleicht so ab 50 oder noch etwas später. Wenn er
nun bei seinen Recherchen zur Geschichte und Vergangenheit auf
Aufzeichnungen und Veröffentlichungen beziehen kann, die bereits
vorliegen, zum Beispiel auf die Broschüre „Schloss Ardeck und seine
bewegte Geschichte“, die Erich Hinkel zusammengesgtellt hat und
heute vom Herausageber, Carl-Brilmayer-Gesellschaft, der
Öffentlichkeit vorgestellt wird, so erleichtert dies seine Suche.
Schloss
Ardeck ist ein Wahrzeichen und markantes Bauwerk in unserer Stadt,
heute ein gesellschaftlicher und kultureller Stadtmittelmpunkt für
unsere Bürgerinnen und Bürger.
Und
wenn ich nun einen Gau-Algesheimer frage, was er vom Schloss Ardeck
weiß und ob er seine Geschichte kennt, dann wird meine Frage
möglicherweise etwas vorwurfsvoll zurückgewiesen und bemerkt, man
sei in Gau-Algesheim schließlich aufgewachsen. Und sollte sich das
Gespräch gar vertiefen wird man feststellen, dass der „Gau-Algesheimer“
so viel über das Schloss Ardeck wie er vorgibt erst gar nicht weiß.
Heute
freuen wir uns über die bebilderte Schrift, die der Heimatforscher
Erich Hinkel zusammengestellt und geschrieben hat. „Schloss Ardeck
und seine bewegte Geschichte“ ist ein informativer und kurzweiliger
Ausflug in unsere Vergangenheit, darüber hinaus so kurz vor den
Feiertagen auch eine kleines Präsent für Freunde unserer Stadt.
Der
ehemalige Kreisredakteur der Allgemeinen Zeitung und geborene
Gau-Algesheimer, Günter F. Hattemer, half mit seiner Fachkenntnis
beim Entstehen dieser Broschüre fleißig mit. Beiden Herren, Hinkel
und Hattemer, sei vorab gedankt.
In
der Schrift wird deutlich, wie abwechslungsreich, ernüchternd,
beachtenswert, und durchaus überraschend die Geschichte in einer
kleinen Stadt sein kann. Darum verdienen Mitmenschen Wertschätzung
und Beachtung, die sich um die Aufarbeitung von Geschichte und ihre
Erforschung mühen und sie zum Nachlesen den folgenden Generationen überlassen.
Die
erste urkundliche Erwähnung des Schlosses Ardeck finden wir im Jahre
1112, wobei von der Moseburch die Rede ist, ein deutlicher Hinweis,
dass es sich bei unserem Schloss um eine Wasserburg gehandelt hat.
Neben den nahen Gemarkungsnamen wie „Im Brühl“ oder „Im Woog“,
ferner innerörtlich, denn die Mooseburg lag außerhalb der baulichen
Stadtgrenze, deuten die Namen „Froschau und „Badstube“ gleichsam
auf Wasservorkommen hin.
Bei
diesem Schloss handelte es sich um eine Landesburg, d. h. Adelige
waren nicht ihre Bewohner, wohl aber die Administration des
Landesherren.
Schloss
Ardeck, wie es später hieß, hat eine interessante und bewegte
Geschichte, die den wenigsten Bürgern unserer Stadt bekannt sein dürfte.
Vor
allen Dingen wurde im Schloss Ardeck Gau-Algesheimer Geschichte
gestaltet, aber auch von Amts wegen verordnet, durch die hier ansässigen
Amtskeller und Schultheißen.
Im
Jahre 1422 lesen wir erstmals von einem Wasserschloss Ardeck. Es sei
auf dem Fundament der Vorgängerburg errichet worden. Die
Bauherrschaft wird der Mainzer Kurfürsten und Erzbischof Dietrich
Schenk zu Erbach mit größter Sicherheit zugeschrieben.
Beim
Bau der Schloss Ardeck Sporthalle und der Kanalisation wurden im
Schlossbereich Freilegungen fotografisch festgehalten, die das ganze
Ausmaß des ehemaligen Wasserschlosses Ardeck nachempfinden lassen.
Erich
Hinkel hat in seiner Schrift Bilder integriert, die Zeugnis davon
geben.
Mehrfache
Verpfändungen zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert belegen, dass auch
zur damaligen Zeit die Landesfürsten mitunter unter der Knappheit von
Mitteln zu leiden hatten, mögen die Gründe nun vielseitiger Art
gewesen sein wie Kriegsführung oder Ähnlichem.
Beim
Schuldenstand unseres Landes erinnert man sich zweifellos in diesem
Zusammenhang an die Volksweisheit „alles schon mal da gewesen.“
Nur,
kein anderer Landesfürst könnte heute Rheinland-Pfalz einlösen,
weil die alle das gleiche Dilemma haben.
Schloss
Ardeck diente vornehmlich den Verwaltern der Obrigkeit, gleich welche
Herrscher ihre hohen Verwaltungsbeamten nach Gau-Algesheim geschickt
hatten. Mit dem 19. und 20. Jahrhundert kam es sodann zum häufigen
Eigentümerwechsel wie auch zu Nutzungsänderungen. Ich will dem
Inhalt nicht all zu viel vorweg nehmen, im Detail ist alles geordnet
nachzulesen.
Adelige,
so der in der Separatistenzeit berüchtigte im Volksmund so
bezeichnete „Lumpenbaron“ de Claret wie auch der römische Bankier
Franz Josef Hassemer, bekannt als „Römer“ Hassemer, um nur zwei
zu nennen.
Erich
Hinkel nimmt sich der Nutzung des Schlosses in Zeitepochen an.
Er
beschreibt die Zeit zwischen der Abtrennung der Stadt vom Rheingau bis
zur französischen Revolution, die französische Zeit, die Zeit von
1823 bis zum Beginn des 1. Weltkrieges und die sehr bewegte Zeit
danach. Ausführlich befasst sich der Autor mit der jüngeren
Vergangenheit des alten Schlosses.
Vielen
sind die so genannten „Schlossbuwe“ nach dem 2. Weltkrieg noch in
Erinnerung, wenige wissen von der einstigen Existenz der so genannten
landwirtschaftlichen „Winterschule“, das war vor dem 2. Weltkrieg.
Da hatten die in der Landwirtschaft tätigen jungen Leute Zeit, die
Schulbank zur Weiterbildung zu drücken. Sehr geläufig dürfte die
Zeit sein, da das Schloss Ardeck erster Sitz der neu gegründeten
Verbandsgemeindeverwaltung war, zuvor hatte es die Stadt
bereits für Verwaltungszwecke genutzt. Schloss Ardeck-Grundschule und
–Sporthalle finden auch ihre thematische Behandlung in dieser
gelungenen Broschüre.
Heimatforscher
Erich Hinkel hat eine Schrift mit abgebildeten
Dokumenten der Vergangenheit des Schlosses Ardeck und damit
auch der Stadt zusammengetragen
und erstellt, die allen Interessierten umfassende Informationen aus
vergangenen Jahrhunderten vermittelt.
Vor
allem ist der Inhalt leicht verständlich formuliert und damit bestens
geeignet, allen als Informnationsquelle zu dienen, auch denen, die
Geschichte nicht alltäglich lesen und zu den geschichtlichen Insidern
zählen.
Die
Verständlichkeit des Inhalts ist ein großes Plus dieser Schrift. Glückwunsch
der Carl-Brilmayer-Gesellschft für das Erscheinen, Dank an Erich
Hinkel und auch Günter F. Hattemer, die gemeinsam die überschauliche
Anordnung von Texten und Bildern konzipiert haben und umsetzten.
So
bleibt mir nur noch zu wünschen, dass das Interesse und die Nachfrage
der Bürger der geleisteten Arbeit gerecht werden mögen.
Ich
danke für die mir erwiesene Aufmerksamkeit.
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Denkwürdigkeiten des Generals Ecikemeyer, Nachdruck
mit Erläuterungen und Ergänzuingen von Norbert Diehl und Erich Hinkel
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