12 Buchbesprechungen:

 

Gau-Algesheimer Jakobiner, 222 Tage Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit

Die Arbeit Erich Hinkels über »Gau-Algesheim und die Mainzer Republik« hat die äußere Form einer Reportage. Sollte auf diesem Weg tatsächlich eine breitere Resonanz beim histo­risch interessierten örtlichen Publikum hervorgerufen werden, als dies bei einer durch Quel­len angereicherten »konventionellen« Darstellung der Fall gewesen wäre? Sieht man von die­sem Problem ab, so bietet freilich Hinkels Arbeit eine gekonnte Darstellung einer schwierigen Thematik, die sich vor allem durch gute Lesbarkeit auszeichnet.

  Aus Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde, Band 1987

 

Nieder-Hilbersheim, Die Geschichte eines rheinhessischen Dorfes


Die hist.Studie über den Werdegang der genannten Gemeinde sowie ihre wichtigsten Institutionen kommt in einern eigenen Kapitel auch auf das kirchtiche Leben zu sprechen; ein eigenes Gotteshaus wird 1209 erwähnt. Neben den seelsorglichen Belangen nebst relig. Brauchtum erfahren wir zahlr. Einzelheiten über das kath. u. das protest. Kirchengebäude, die Einrichtung, Glocken sowie damit zusanrmenhängende Themen bzw. Begebenheiten.

 

Aus: Archiv für Liturgie-wissenschaft, Jahrgang 34, Heft 1/2, Maria Laach, 1992

 

Das vorliegende Bändchen soll als Heimatbuch vor allem bei den Ortsbürgern Interesse für die Geschichte des eigenen Dorfes uzecken. Man würde die Intentionen H.s daher sicher mißdeuten, wollte man die Arbeit durchgehend strengen wissenschaftlichen Kriterien unterwerfen. Unter Verzicht au eine chronologische Vorgehensweise werden verschiedene Aspekte der Ortsgeschichte dargestellt. Für den Ortsfrenrden bieten, vor allem die Aufarbeitung der Grundeigentumsverhältnisse vor der Französischen Revolution, sowie die Schulgeschichte und die Geschichte des kirchlichen Leberrs interessante Vergleichsmöglichkeiten.
Bei der Behandlung der ,großen Heimsuchungen. fällt eine gewisse Disproportionelität
auf, so wird den Revolutionskriegen fünf Seiten eingeräumt, während der Zweite Veltkrieg nur durch die Auflistung der gefallenen und vermißten Soldaten behandelt wird. Auch wude auf eine nähere Betrachtung der NS-Zeit verzichtet. Ausführliche Darstellungen der gemeindlichen Einrichtungen und des Vereinslebens führen bis in unsere Thge. Bei dem von H. zusammengerragenen umfangreichen Faktenmatcrial ist es nur ärgerlich, daß die Setzfehler nicht beseitigt werden konnten, was besonders bei den Jahreszahlen auffällt. I)er umfangreiche Fußnotenapparar, Quellen- und Literaturverzeichnis ermöglichen eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema; ausführliche Orts- und Personenregister erleichtern das gezielte Nachschlagen. Nicht viele Dörfer dieser Größenordnung verfügen über eine derart fundierte Darstellung ihrer Geschichte.

 

Aus: Archiv für Hessische Geschcihte und Altertumskunde, Band 41/ 1989

 

Bubenheim, Die Geschichte eines freien Reichsdorfes

Die Ortschronik ,,Bubenheim - Die Geschichte eines freien Reichsdorfes" ist ein Erstlingswerk einer Sammlung zur örtlichen Geschichte, wie Ortsbürgermeister E. W. Saala im Vorwort sagt. Erich Hinkel hat in jahrelanger Kleinarbeit ein beachtenswertes Werk vorgelegt, das allein schon durch nuancenreiche Auffächerung des Themas verdeutlicht, wie sinnvoll der Inhalt zusammengestellt worden ist. Die Ausführungen über „Verwaltung und Gericht" beispielsweise erhellen die historische Entfaltung des Ortes vom Mittelalter bis heute. Auszüge von Urkunden und Bildern, die viele Bürger und Vereine zur Verfügung gestellt haben, beleben vielförmige Lebensbedingungen einzelner Epochen. Manche Eintragung in die Kontrollbücher ins recht aufschlussreich. Eine Liste vom Februar 1698 klärt auf, wer neben den freien Reichsbürgern zugezogener kurpfälzischer Untertan war.

In den nachfolgenden Kapiteln geht Hinkel gewissenhaft auf das Schulwesen. Kirchliche Leben, große Heimsuchungen durch Revolution und Kriege ein, so daß Einzelheiten über Einquartierungen und Requirierungen bekannt werden: „22. September 1794 5 Husaren so quartiervoll,  gemacht, 2 Gans erpresst I Maß Wein geben müssen l8 Xer."

Es folgen dann Angaben über das Vereins- und Genossenschaftswesen. Grundbesitzer, Fritz Bockius, Kulturdenkmäler, Landschafts- und Naturschutz. Straßen und Straßen- sowie Flurnamen und Sonstiges. Statistische Zahlen, Chronik, Quellen und Register ergänzen die bisherigen Übersichten. Wo die Herausgabe eines ähnlichen Werkes geplant wird, kann diese Fleißarbeit als Muster dienen. Gerade wo sich frühere Landgemeinden in Wohngemeinden verwandeln, sollten Neubürger die Möglichkeit haben, die Geschichte ihres neuen Wohnortes kennen lernen.

Dr. Karl Greifenstein

In: die Bücherei, Zeitschrift der staatlichen Landesfachstelle für Büchereiwesen, Koblenz, S. 192, Nr. 37, 1993

 

Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Rheinland-Pfalz 

Textausgabe mit umfangreichen Erläuterungen für die Praxis und Stichwortverzeichnis von Amtsrat Erich Hinkel

2.Auflage, 1990, Taschenformat, 206 Seiten, kart.,  DM 24,-

Verlag Reckinger & Co., Postfach 17 54, 5200 Siegburg

Als die erste Auflage der vorliegenden Textausgabe im Jahre 1988 erschien, schloss der Verfasser damit ohne Frage eine Lücke im Schrifttum. Denn das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz wirft für diejenigen, die in der alltäglichen Praxis mit ihm zu tun haben, immer wieder einmal Verständnisfragen und Zweifel bei seiner Auslegung auf. In diesen Fällen ist es angenehm, eine handliche Textausgabe mit verständlichen Erläuterungen von einem Praktiker zur Hand zu haben. Das vorliegende Bändchen  ist  vor allem  für  die Feuerwehrsachbearbeiter in den Verwaltungen und  die Feuerlehrangehörigen gedacht, die mit einer Fülle von Hinweisen für die Praxis versorgt werden. Dass die erste Auflage gut angekommen ist, zeigt sich an der Tatsache, daß schon zwei Jahre später eine zweite Auflage erforderlich wird. Der Verfasser nutzte diese Gelegenheit, die Erläuterungen in wesentlichen Teilen zu überarbeiten und zu ergänzen. Aus dem Inhalt:

-   Einführung

-   Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit Erläuterungen

-   im Anhang: 

-  BrandverhütungsschauVO, 

-  Feuerwehr-EntschädigungsVO, 

-  OrganisationsVO,

-  Ausbildungs- und BestellungsVO, 

-  Dienstkleidungs- und DienstgradabzeichenVO, 

-  überörtliche GefahrenabwehrVO, 

-  WerkfeuerwehrVO.

(Rundschreiben Städtetag Rheinland-Pfalz – II. Quartal Mai 1990)

Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Rheinland-Pfalz

Textausgabe mit Erläuterungen und Stichwortverzeichnis von Amtsrat Erich Hinkel, Ingelheim, 3., überarbeitete Auflage,  1991, Taschenformat,  206 Seiten, kartoniert, DM 26,-- (Staffelpreise), Verlag Reckinger & Co., 5200 Siegburg

Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz sowie die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen werden von einem Praktiker erläutert. Mit dem Band soll allen Feuerwehrsachbearbeitern in den Verwaltungen  sowie den Feuerwehrangehörigen eine Fülle von Hinweisen für die Praxis in die Hand gegeben werden. Für die dritte Auflage wurden die Erläuterungen in wesentlichen Teilen  überarbeitet bzw. ergänzt. Die Feuerwehrverordnung vom 21.03.1991 wurde aufgenommen.

Aus dem Inhalt: 

Einführung - Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit Erläuterungen -  Im Anhang:  BrandverhütungsschauVO,  Feuerwehr-EntschädigungsVO, Feuerwehrverordnung ( FwVO ), WerkfeuerwehrVO. 

(Rundschreiben des Städtetages Rheinland-Pfalz - III. Quartal - September 1991)

Personenordnungsrecht in der kommunalen Praxis - Staatsangehörigkeitsrecht - Passrecht - Personalausweisrecht - Melderecht - Namensrecht; Berlin Bielefeld München: Erich Schmidt Verlag 1997; ISBN 3 503 04060 9, 316 S. DM 98-

l In diesem Handbuch wird systematisch das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Die Beherrschung des Personenordnungsrechtes ist gerade in den Kommunalverwaltungen von größter Bedeutung. Die erfolgreiche Arbeit der Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung ist wesentlich von fundierten Kenntnissen des Personenordnungsrechtes abhängig. 

Aber auch für alle anderen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die tagtäglich mit diesen Fragen konfrontiert werden, soll dieses Buch Hilfe sein, die Probleme des Personenordnungsrechtes zu lösen.

Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevanten Fragen.

Folgende Bereiche werden umfassend dargestellt

- Staatsangehörigkeitsrecht 

- Passrecht 

- Personalausweisrecht 

- Melderecht

- Privates und öffentliches Namensrecht

Das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht nimmt einen breiten Raum ein. Die einzelnen Themen werden in Sachzusammenhängen dargestellt und erläutert. Die Strukturen und wesentlichen Inhalte der behandelten Rechtsgebiete sind verständlich und praxisorientiert und versetzen den Leser in die Lage, das jeweilige Recht zu verstehen und Spezialprobleme mit Hilfe weiterführender Literatur und Rechtsprechung nachzugehen. Es wurde bewusst auf wissenschaftliche Kommentierungen und Erläuterungen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung verzichtet.

Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht kund Ausweisverfahren betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede werden dargestellt. 

Darüber hinaus sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden.

Der Autor ist Leiter der Ordnungs- und Sozialverwaltung sowie des Standesamtes einer Verbandsgemeindeverwaltung. Er kennt die täglichen Probleme der Praxis im Personenordnungsrecht. Nach der Wiedervereinigung hat es als Dozent auch die Mitarbeiter in den neuen Bundesländern u.a. im Personenordnungsrecht unterrichtet. Das Werk bietet dem Leser deshalb die Gewähr praxisorientierter Arbeit. Fazit: Das Buch gehört als Nachschlagewerk auf den Schreibtisch eines jeden mit der Materie befassten Bediensteten.

(Hinweis auf die Neuerscheinung durch den Verlag)

In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unter- schiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrens- rechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden.

Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevanten Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötige und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen ur Probleme.

(Rundschreiben des Thüringer Landkreistages, Erfurt, vom 4.9.1997)

In dieser Neuerscheinung stellt der Autor systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dar und erörtert umfassend die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, sowie privates und öffentliches Namensrecht und geht gleichzeitig auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist - vor allem was Melde- und Ausweisrecht betrifft - von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie Unterschiede deutlich gemacht; Fragen des Verwaltungsverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten finden ebenso Berücksichtigung wie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen.

(Nachrichtendienst Hessischer Städtetag, Wiesbaden, Nummer: 19/97)

In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme.

(Nachrichten Städteverband Schleswig-Holstein, Kiel, Nummer: 10/97)

In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Aus- weisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme.

(Städtetag Rheinland-Pfalz, Mainz, Nummer: 9/97)

In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht erörtert. Darüber hinaus geht der Autor auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Ländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden.

(Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Nummer: 44)

In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechts- gebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderaktiven Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme

(Thüringer Staatsanzeiger, Thüringer Innenministerium, Erfurt, Nummer: 41/97)

In der Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Der Autor geht dabei ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. 

Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechts auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. 

(Kommunalnachrichten Sachsen-Anhalt, Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Nummer: 10/97)

In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dar- gestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinausgeht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis er- möglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkornplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungs- recht benötigen, und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme.

Der Bayerische Bürgermeister, Kommunalschriften-Verlag J. Jehle, München, Nummer: 10/97

In dieser Neuerscheinung wird das Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht erörtert. Darüber hinaus geht der Autor auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein.

Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitsrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über relevante Fragen zu diesem Themenkomplex.

(Nachrichten des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Erfurt, Nummer: 4/97. Jahrgang 6

In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltun- gen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme.

(Die Gemeinde, Gemeindetag Baden-Württemberg, Stuttgart, Nummer: 17/98)

In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden.

(Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Potsdam, Nummer: 6/98) 

In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungs- rechtes dargestellt. Dabei werden die Be- reiche Staatsangehörigkeitsrecht, Pass recht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das um- fangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme.

(Die Gemeinde SH, Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Kiel, Nummer: 8/98

Die im Untertitel genannten Gebiete sind systematisch und praxisorientiert erörtert. Der in 1676 Randnummern erfasste Inhalt wird durch ein sehr differenziertes Inhaltsverzeichnis und ein ebensolches Stichwortverzeichnis erschlossen. Vor allem beim Melde- und Ausweisrecht sowie beim Verwaltungsverfahren sind Übereinstimmungen und Unterschiede der landesrechtlichen Regelungen klar herausgearbeitet. Soweit für den Praktiker geboten, werden die Inhalte der Gesetze und Verwaltungsvorschriften knapp mitgeteilt oder auch nur Hinweise auf die entsprechenden Bestimmungen gegeben. Mögen die Anschriften der für Einzelprobleme zuständigen Behörden sich auch gelegentlich ändern, wie auch die zitierten Rechtsvorschriften gegebenenfalls fortgeschrieben werden müssen, so erhält der Sachbearbeiter doch notwendige Hinweise für seine Arbeit. Zurecht wird laufend auf die gerade in diesem Verwaltungsbereich bedeutsamen datenschutzrechtlichen Vorschriften hinge- wiesen. Wenn auch im Hinblick auf den Benutzerkreis auf wissenschaftliche Vertiefung verzichtet wird, sollte doch beim Staatsangehörigkeitsrecht das Territorialprinzip richtigerweise auf das "ius soli" (Recht des Bodens, auf dem ein Kind zur Welt kommt), und nicht auf das der Sonne ("solis") bezogen werden, ein Schönheitsfehler, der dem praktischen Wert der Veröffentlichung keinen Abbruch tut.

Konrad Stollreither

(DUD Datenschutz und Datensicherheit, Verlag Vieweg, Wiesbaden, Nummer 12/98, Jahrgang 22)

 


Kurzbeschreibung
In diesem Band wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Es werden die folgenden Bereiche umfassend erörtert: Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht. Der Autor geht ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des förderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es wurden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede dargestellt. Darüber hinaus sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Das Werk richtet sich an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme.

Rezension bei Amazon

Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz

Textausgabe mit umfangreichen Erläuterungen für die Praxis und Stichwortverzeichnis. Von Oberamtsrat E. Hinkel, Ingelheim 6.überarbeitete und erweiterte Auflage, 2001, XVIII und 277 Seiten, kartoniert, 38- DM, Verlag Reckinger & Co., Siegburg

Für die Neuauflage mussten berücksichtig werden: Änderungen durch die Gemeindeordnung, das Kommunalabgabengesetz, das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Das LBKG selbst erfuhr Änderungen aufgrund der Verwaltungsneugliederung und der da mit verbundenen Auflösung der Bezirksregierungen. Das Dienstordnungsgesetz wurde durch das Landesdisziplinargesetz und das Gesetz über den erweiterten Katastrophenschutz durch das Zivilschutzgesetz ersetzt.

Komunal-Kassen-Zeitschrift 6/2001 und Kommunale Steuer-Zeitschrift 6/2001

 

 

Gau-Algesheim und die Mainzer Republik

Die Arbeit Erich Hinkels über »Gau-Algesheim und die Mainzer Republik« hat die äußere Form einer Reportage. Sollte auf diesem Weg tatsächlich eine breitere Resonanz beim historisch interessierten örtlichen Publikum hervorgerufen werden, als dies bei einer durch Quellen angereicherten »konventionellen« Darstellung der Fall gewesen wäre? Sieht man von diesem Problem ab, so bietet freilich Hinkels Arbeit eine gekonnte Darstellung einer schwierigen Thematik, die sich vor allem durch gute Lesbarkeit auszeichnet.

Aus: Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde, 1987

 

Bubenheim - Ein Dorf kämpft um die Reichsverfassung

Unter den mehr als 2000 Rheinhessen, die im Mai 1849 nach Wörrstadt zogen, um zum Kampf für die Reichsverfassung in die Pfalz auszurücken, waren auch „alle ledigen Männer zwischen 18 und 25 Jahren“ aus Bubenheim, mehr als 70, vielleicht sogar bis 120 an der Zahl. Die revolutionären Bestrebungen in dem Dorf an der Selz hat der Ingelheimer Heimatforscher Erich Hinkel, der schon 1992 die Bubenheimer Chronik verfasst und 1997 einen Bildband über Bubenheim zusammengestellt hat, sorgsam aufgearbeitet.

Mittelpunkt der neuen, 95 Seiten starken und reich illustrierten Schrift „Bubenheim - Ein Dorf kämpft um die Reichsverfassung“ ist ein Wortprotokoll über den Hochverratsprozess vor dem Assisengericht in Mainz. Drei Bubenheimer und mehr als 50 weitere Rheinhessen waren angeklagt, weil sie sich am Pfälzischen Aufstand beteiligt hatten. Mehr als 20 Zeugen aus Bubenheim waren geladen, 14 sagten aus. Nach 18 Prozesstagen im Mai/Juni 1850 wurden alle Angeklagten freigesprochen. „Dies war eine Sensation und nur möglich, weil bei uns in Rheinhessen die Schwurgerichte nach französischem Recht aus der französischen Revolutionszeit weiterbestanden“, bewertet Hinkel den Prozessausgang.

Das Wortprotokoll ist ein bedeutendes Zeitdokument, das über die politischen und sozialen Verhältnisse im damaligen Bubenheim Aufschluss gibt. Der Autor hat darüber hinaus rund um das Protokoll ein Netzwerk von Informationen geknüpft, das die Verbindung zwischen europäischer Geschichte und Heimatgeschichte erkennen und begreifen lässt. Er hat die regionalen Ereignisse in den großen politischen Rahmen gestellt. So finden sich beispielsweise Kapitel über den Vormärz, die politische und wirtschaftliche Situation, aber auch über das Vereinswesen als politische Bewegung. Die Darstellung der Märzrevolution, die sich von Paris nach Berlin, Wien und Süddeutschland ausbreitete, nimmt breiten Raum ein. Die Ereignisse im Großherzogtum Hessen spielen dabei eine besondere Rolle.

Eine bedeutende Erleichterung, die Ereignisse zeitlich einzuordnen, bietet eine sorgfältig erstellte Zeittafel. Orts- und Personenregisterdienen als Wegweiser in einem nur schwer zu überschauenden Komplex historischer Fakten. Schließlich hat Erich Hinkel in einer Art Resümee festgehalten, wie spätere Generationen mit dem Thema „Revolution“ umgegangen sind. Er kommt zu dem Ergebnis: „Bubenheim kann stolz sein, dass seine Bürger sich für die Reichsverfassung nicht nur einsetzten, sondern auch bereit waren, dafür mit der Waffe in der Hand zu kämpfen.“

Günter F. Hattemer, Heimat am Mittelrhein, Beilage zur Allgemeinen Zeitung Mainz, Ausgabe Ingelheim und Bingen, 5/2003
Lieber Herr Hinkel, danke für die prompte Lieferung der interessanten Bubenheimer Broschüre, in der sich ja auch das "rheinische Lied" wiederfindet. Die Zeit zwischen 1792 und 1849 bietet doch immer wieder Anlass, die verfinsterte Debatte zur deutschen Identität nach 1871 neu zu zeichnen. Unter dem Vergessen und Zerstören der demokratisch-republikanischen Wurzeln leiden wir noch immer, leider meist ohne es zu bemerken. Das gilt insbesondere für unsre linksrheinische Identität. 

Volker Gallé

Appenheim -Geschichte in Bildern und Dokumenten

„Appenheim - Geschichte in Bildern und Dokumenten“ heißt ein 362 Seiten starkes Buch, das der Ingelheimer Heimatforscher Erich Hinkel im Auftrag der Welzbachtalgemeinde verfasst hat. Akribisch hat er aus einer Fülle alten Materials 349 Fotos und 95 Urkunden und andere Dokumente ausgewählt, sorgfältig geordnet und mit Blick auf den historischen Hintergrund ausgewertet.

In das allgemeine Lob über das gelungene Buch hat auch der Nestor der mittelrheinischen Heimatfreunde, Claus Palm, eingestimmt. In dem Buch seien Grundzüge der Geschichte und eine Galerie zeitgeschichtlicher Anschauung zusammengefasst, bewertete er spontan das Werk, das geeignet sei, die Bürger zu verbinden. Der Appenheimer Band dokumentiert beispiel- und modellhaft, wie Heimatgeschichte informativ und optisch interessant aufgearbeitet werden kann.

Erich Hinkel informiert zunächst über die Appenheimer „Geburtsurkunde“, die Erwähnung im Goldenen Buch der Abtei Prüm, interpretiert Wappen und Siegel der Gemeinde, listet Schultheiße, Bürgermeister und Maire seit dem 14. Jahrhundert auf und erläutert Auswirkungen und Einfluss der Französischen Revolution auf unseren Raum. Er befasst sich mit der Infrastruktur der modernen Gemeinde mit der Entwicklung der Feuerwehr und mit dem Vereinsleben.

Geprägt wird die Dokumentation von vielen Ansichtskarten und Bildern, die das Alltagsleben und die bauliche Entwicklung in einer von Landwirtschaft und Weinbau beherrschten Ort festhalten. Der deutsch-französische Krieg und die beiden Weltkriege sind ausführlich dargestellt, den ehemaligen jüdischen Mitbürgern ist ein gesondertes Kapitel gewidmet.

Zeitlich reicht die Schrift bis zur Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde mit Marano Valpolicella in der Provinz Verona am 6. September 2003. Das Buch schließt ab mit der Würdigung von Personen, die aufgrund besonderer Verdienste öffentlich geehrt wurden. Für heimatkundlichen Unterricht bestens geeignet ist die Geschichtstafel, die mit der ersten Erwähnung 882 beginnt und die Entwicklung der Gemeinde bis ins Jahr 2003 fortschreibt.

(Günter F. Hattemer, Bilder und Dokumente ausgewertet, in: Heimat am Mittelrhein, Beilage zur Allgemeinen Zeitung Mainz, Ausgabe Bingen/ Ingelheim, 1/2004)

Wesentliche Teile werden in der Web-Seite der Gemeinde Appenheim zitiert unter www.appenheim.de

 

Laudatio von Günter F. Hattemer anlässlich der Verleihung des "Historische Sachbuchpreises 2005" der Vereinigung der Heimatfreunde am Mittelrhein e. V. vom27. Mai 2005:

Mit dem zweiten Preis zeichnen die Heimatfreunde das Buch „Appenheim – Geschichte in Bildern und Dokumenten“ aus. Erich Hinkel hat das 362 Seiten starke Buch im Auftrag der Gemeinde verfasst. Sein Ziel war es, "die Erinnerung an das historische Appenheim wach zu halten, nicht im Sinne einer sentimentalen und verklärten Rückschau, sondern als informativer und kurzweiliger Einblick in die Appenheimer Geschichte". Das ist ihm gelungen.  Akribisch hat er 16 Monate lang aus tausend Vorlagen 349 Fotos sowie 95 Urkunden und andere Dokumente ausgewählt, sorgfältig geordnet und mit Blick auf den historischen Hintergrund ausgewertet.

Zeitlich reicht die Darstellung von der erstmaligen urkundlichen Erwähnung 882 im Goldenen Buch der Abtei Prüm bis zur Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde mit Marano Valpolicella am 6. September 2003. Dieser Rahmen wird auch in einer Geschichtstafel in einer Form abgesteckt, die den heimatkundlichen Unterricht bereichern und erleichtern kann.

Geprägt wird die Dokumentation von vielen Ansichtskarten und Bildern, die das Alltagsleben und die bauliche Entwicklung in einem von Landwirtschaft und Weinbau beherrschten Ort festhalten. Der Band dokumentiert beispiel- und modellhaft, wie Heimatgeschichte informativ und optisch interessant aufgearbeitet werden kann.

Das Buch „Appenheim – Geschichte in Bildern und Dokumenten“ ist im Literaturverlag Dr. Gebhardt & Hilden GmbH Idar-Oberstein erschienen, in dem auch das Heimatjahrbuch Mainz-Bingen erscheint.

 

 

 

Laudatio zur Verleihung des Sachbuchpreises am 20. Juni 2009

von Alfons Molitor

 

 

 Dem Sachbuch, Gäste, Heimatfreunde,

obliegt gewisse Nüchternheit,

präzise nimmt es seine Stellung

ein im Ziele der Ehrlichkeit.

Es gilt hier einfach zu beschreiben

Und weniger geht’s um die Form,

drum möcht’ ich im Kontrast hier bleiben

und nehm’ den Vers als meine Norm,

womit ich hier nun gern laudiere,

auch wenn es nicht Ausonius gleicht,

im Geist jedoch so applaudiere

dem Autor dem’s zum Sieg gereicht. 

 

Mit dem, was Menschen sprechen, reden,

erreichen sie ja nur bedingt

den Anderen und erst nicht jeden,

was längstens den Gedanken bringt,

das Recherchierte aufzuschreiben,

umfassend man es druckt als Buch.

Im Volksmund heißt’s, dass Schreiber bleiben,

was so nicht stimmt. Nur zu Besuch

wir alle sind ja hier zugegen,

doch bleiben wird, so kann es passen,

was wir in Büchern und Belegen

der Nachwelt greifbar hinterlassen.

Und was geschrieben wird, ist Botschaft,

ist Mitteilung, Information,

mal Belletristik, mal zur Sache,

ist Tatsache, auch Illusion.

Doch Sache ist in jedem Falle,

was zutrifft, wie es einmal war,

was wichtig sein kann für uns alle

und was erklärt, was einst geschah’,

worauf Zukunftsgestaltung gründet,

was kulturelle Basis ist,

um zu versteh’n, was man empfindet;

das braucht der Fortschritts-Optimist.

 

Der Sachbuchpreis der Heimatfreunde

bewertet dies und will zuletzt

herausstellen, den Wert des Buches,

das sachlich auseinandersetzt,

für jedermann gut ist verständlich,

für jede Frau natürlich auch.

In unsrem Fall macht es erkenntlich,

was Dorfgemeinschaft ist und Brauch,

dient ihr, Idendität zu finden,

vermittelt Wir-Gefühl profan,

doch geistig kulturell durchdrungen,

Gemeinschaft fängt im Geiste an.

                                        

Ausonius ist der Namensgeber

des Preises, den wir heut’ verleih’n,

ein Dichter, Lehrer der Grammatik,

der Red’ die formuliert will sein.

Und dass wir hier vor Ort nun ehren

den Sieger bei dem Sachbuchpreis,

den sich verdient hat Erich Hinkel

ist wiederum genug Beweis,

dass Nieder-Hilbersheim am Welzbach,

der kleinste Ort in der VG,

dank seines kulturellen Lebens

gesellschaftlich ist auf der Höh’.

 

Gemeinschaftsleben ist hier Vorbild,

empfehlenswert, es nachzutun;

Und Erich Hinkel hat bewiesen,

im Kleinen oftmals Größen ruh’n. 

Er hat mit seinem Werk geschaffen

zum Nachschlagen in Bild und Wort

geschichtlich relevante Basis

des Selbstgefühls für einen Ort,

der, weil er so bescheiden stille

sich nach außen offenbart,

hat mehr Bedeutung als der Eindruck,

weil er sich Seele hat bewahrt.

                                               

 In ihr da schlummern die Gefühle,

Geborgenheit, Vertrautsein, Glück

ganz aus der Tiefe aller Herzen,

die hier daheim sind; ’s ist ein Stück

von Lebensform und der Gestaltung

von Jahresablauf, Anlasss geben

zum frohen Miteinander gern,

was Qualität ausmacht im Leben,

um sich auch Gäste einzuladen,

und gute Gastgeber zu sein,

Brauchtum, Kultur ihnen zu zeigen

im Kleinod Nieder-Hilbersheim. 

 

Und jetzt greift Erich Hinkels Schaffen,

was überzeugt die Jury hat,

er trug zusammen Dokumente

und Fotos, formulierte. Statt

rein statistisch aufzulisten,

gibt Einblick er in breiter Form,

lässt Bilder, Dokumente sprechen

in keiner festgezurrten Norm.

Umfassend ist dies auch gestaltet,

schön übersichtlich zum Begreifen

und Selektieren nach Int’resse,

will man Bestimmtes nur mal streifen.

                  

 Die Gliederung ist übersichtlich

geordnet und thematisch klar,

Geschichte sichtbar nach Epochen

und was den Ort geprägt fürwahr.

Gemarkung mit Produkt, Erzeugnis,

samt Geisteshaltung dargestellt,

Vereinsleben in Sport, Kultur,

und Selbstverwaltung, Wirtschaftswelt,

vorhand’ne Bürgermeisterliste,

denkmalgeschützte Bausubstanz,

auch Ortsansichten, alte Mühlen

und Gasthäuser, des Dorfes Glanz.

 

Das dörflich’ Leben ist geschildert,

zeigt Menschen und das häuslich’ Tier

mit dem bestellt die Äcker wurden

sowie des Ortes größte Zier,

die sangesfreudig’ Dorfgemeinschaft,

das mag hier stellvertretend steh’n

für das, was Autor Erich Hinkel

uns präsentiert vom Ortsgescheh’n.

Es ist ein Zeugnis – sehr umfassend –

Vergangenheit wird Gegenwart,

dass Bürger mag zu animieren

zum örtlichen Gemeinschaftspart.

 

Das Buch ist Fundgrube der Jugend,

die hierin Seele finden kann,

geeignet, dass entsteht die Tugend,

die Zukunft zu gestalten dann.

Den Alten ist’s Erinnerung

an so genannte gute Zeit,

obwohl die so gut nicht gewesen,

verbunden mit gar manchmal Leid.

Doch hieraus schließend kommt die Freude,

was sie geschaffen, aufgebaut

in vorgegeb’nen Zeitabläufen,

womit man hatte sie betraut.

 

 Dass dies ist rundum nun gelungen

und auch für würdig man empfand,

ist das Verdienst von Erich Hinkel

beim Nieder-Hilbersheimer Band.

So war sich die Jury auch einig,

als Heimatfreunde nun bewusst,

da insgesamt in sich geschlossen,

man’s positiv bewerten musst.

Das Buch ist Schnitt in der Geschichte,

die fortzuschreiben ’s weiter gilt,

nun einfacher, dank Autor Hinkel,

Glückwunsch zu dem Gemeindebild.

 

 

 

Nieder-Hilbersheim - Die Geschichte eines rheinhessischen Dorfes
Die hist. Studie über den Werdegang der genannten Gemeinde sowie ihre wichtigsten Institutionen kommt in einem eigenen Kapitel auch auf das kirchliche Leben zu sprechen; ein eigenes Gotteshaus wird 1209 erwähnt. Neben den seelsorglichen Belangen nebst relig. Brauchtum erfahren wir zahlr. Einzelheiten über das kath. u. das protest. Kirchengebäude, die Einrichtung, Glocken sowie damit zusammenhängende Themen bzw. Begebenheiten.
Archiv für Liturgiewissenschaft, Jahrgang 34, Heft ½, Maria Laach, 1992

 

Das vorliegende Bändchen soll als Heimatbuch vor allem bei den Ortsbürgern Interesse für die Geschichte des eigenen Dorfes wecken. Man würde die Intentionen H.s daher sicher mißdeuten, wollte man die Arbeit durchgehend strengen wissenschaftlichen Kriterien unterwerfen. Unter Verzicht auf eine chronologische Vorgehensweise werden verschiedene Aspekte der Ortsgeschichte dargestellt. Für den Ortsfremden bieten vor allem die Aufarbeitung der Grundeigentumsverhältnisse vor der Französischen Revolution, sowie die Schulgeschichte und die Geschichte des kirchlichen Lebens interessante Vergleichsmöglichkeiten. Bei der Behandlung der „großen Heimsuchungen" fällt eine gewisse Disproportionalität auf, so wird den Revolutionskriegen fünf Seiten eingeräumt, während der Zweite Weltkrieg nur durch die Auflistung der gefallenen und vermissten Soldaten behandelt wird. Auch wurde auf eine nähere Betrachtung der NS-Zeit verzichtet. Ausführliche Darstellungen der gemeindlichen Einrichtungen und des Vereinslebens führen bis in unsere Tage. Bei dem von H. zusammengetragenen umfangreichen Faktenmaterial ist es nur ärgerlich, dass die Setzfehler nicht beseitigt werden konnten, was besonders bei den Jahreszahlen auffällt. Der umfangreiche Fußnotenapparat, Quellen- und Literaturverzeichnis ermöglichen eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema; ausführliche Orts- und Personenregister erleichtern das gezielte Nachschlagen. Nicht viele Dörfer dieser Größenordnung verfügen über eine derart fundierte Darstellung ihrer Geschichte. Georg Hofmann

Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde Band 42/ 1989

Separatismus in Gau-Algesheim

 

Philipp Baum: Ein jung verstorbener Schwabenheimer Architekt und Künstler
Sehr geehrter Herr Hinkel,
haben Sie herzlichen Dank für die Übersendung Ihrer schönen und verdienstvollen Publikation, die unsere Bibliothek sehr bereichern wird - es ist immer von ganz besonderem Wert, auf diesem Weg zu Informationen über Architekten in unserer Sammlung zu gelangen, über die wir sonst nur sehr wenig wissen.
 Mit besten Grüßen,
Hans-Dieter Nägelke
Architekturmuseum der Technischen Universität Berlin
in der Universitätsbibliothek

Sehr geehrter Herr Hinkel,

ganz herzlichen Dank für Ihre verdienstvolle Veröffentlichung über den Architekten Philipp Baum, der für mich bisher ein Unbekannter war. Als eine schöne Sache erweist sich das Spezialgebiet der Ausstattung mit V&B-Mosaiken, mit denen ich mich auch im Zusammenhang mit dem historistischen Kirchenbau beschäftige. Das Werk dieses Baumeisters ist es wirklich wert, für die Architekturgeschichte erschlossen zu werden, zumal er auch aus unserer Region stammt. Die Aufmachung des Büchleins ist wirklich gelungen, so dass es Viele neugierig machen wird. Ich werde es mir am Feiertag in Ruhe durchlesen und mich dann vielleicht noch einmal melden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dieter Krienke M.A.

Generaldirektion Kulturelles Erbe

Direktion Bau- und Kunstdenkmalpflege

Schillerstraße 44

D-55116 Mainz

Johann Jakob Hauer - Maler der Revolution -

Ich freue mich, dass ich heute die neueste heimatpflegerische Sonderschrift der „Heimatfreunde am Mittelrhein“ vorstellen darf; zum einen, weil das 71 Seiten umfassende Werk wirklich hervorragend gelungen ist, zum anderen weil es von einem Gau-Algesheimer handelt und weil die Präsentation in meiner Vaterstadt stattfindet, für die auch vier Jahrzehnte nach meinem Wegzug mein Herz schlägt.

 

Als ich vor 45 Jahren in meiner Studentenzeit in Gau-Algesheim Post zustellte, gab es die Johann-Jakob-Hauer-Straße noch nicht. Kaum jemand wusste von diesem Mann, der 1751 in Gau-Algesheim als Sohn  des Schneidermeisters Georg Philipp Hauer und dessen Frau Susanne Specht geboren worden war. Er musste erst später „entdeckt“ werden.

 

Das geschah zunächst – vor genau 50 Jahren – mit einem kleinen Artikel von Anton Büchner in der AZ-Beilage „Heimat am Mittelrhein“, der 1957 unter dem Titel „Ein Gau-Algesheimer malte Charlotte Corday“ erschien.

Es dauerte dann bis 1979, also wieder 22 Jahre, bis Erich Hinkel anlässlich des 150. Todestages Hauers den Gau-Algesheimer Revolutionsmaler ins Bewusstsein rückte. In seinem Beitrag für „Heimat am Mittelrhein“ schrieb er über „Maler Hauer und ´Der Engel des Todes`“. Diesen Begriff hatte der französische Poet Alphonse de Lamartine geprägt. Auch Hinkel widmete der Marat-Mörderin Charlotte Corday, deren Porträt als das beste von Hauers rund 20 bekannten Bildern gilt,  besondere Aufmerksamkeit.

1986 war es dann der frühere Gau-Algesheimer Stadtbürgermeister und langjährige Landtagsabgeordnete Franz Josef Bischel, der Spuren und Werke Hauers in Blois im Loiretal verfolgte, jener Stadt, in der der Maler 1829 verstarb. Bischels Beitrag war 1986 im Heimatjahrbuch Mainz-Bingen zu lesen.

 

Diese drei kleineren Abhandlungen sind in der neuen Sonderschrift nachgedruckt, auch wenn sie in Teilen nicht mehr dem neuesten Stand der Forschung entsprechen. Sie gaben nämlich einen gewissen Anstoß zu weiteren Recherchen – vor allem bei Erich Hinkel, der seit nahezu drei Jahrzehnten unermüdlich dem Phänomen Hauer nachgeht, obwohl er mit seinem Buch „Der Maler Johann Jakob Hauer“, das 1987 als Veröffentlichung der Carl-Brilmayer-Gesellschaft erschien, einen vorläufigen Schlusspunkt gesetzt hatte – wohlwissend, dass „die Erforschung des Werkes Johann Jakob Hauers keineswegs abgeschlossen“ sei.

 

Dieses Buch Hinkels fand auch die Aufmerksamkeit von Dr. Gerrit Walczak. Von ihm stammt der zentrale Part der neuen Sonderschrift.

Walczak absolvierte bis 1995 eine Ausbildung zum Antiquar und studierte dann  Kunstgeschichte in Hamburg. Nach seiner Promotion im Jahre 2000 bei Martin Wanke hielt er sich längere Zeit in den USA auf, 2001 war er Stipendiat des Warburg Institutes in London und wurde später Kunsthistoriker am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München. 2004 war er Co-Autor des Bestandskatalogs der italienischen, französischen und deutschen Gemälde bis 1800 in der Hamburger Kunsthalle.

Zurzeit ist er Lehrbeauftragter des kunsthistorischen Instituts der Freien Universität Berlin und steht kurz vor der Fertigstellung seiner Habilitationsschrift über „Die Emigration von Künstlern während der Französischen Revolution“. Zuvor hat er sich im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projektes bereits mit der Thematik Künstleremigration und speziell mit dem Thema „Die Französische Revolution und die Exilierung Pariser Künstler 1789-1804“ beschäftigt. Bei seinen Recherchen ist er auch auf Hauer gestoßen und hat zwei Bilder in New York  und Michigan entdeckt. Eines der  Bilder ist von Hauer signiert, das andere wird von Walczak Hauer zugeschrieben.

 

In seiner 42 Seiten umfassenden Abhandlung stellt er den „Kleinmeister und Bürgersoldat“ Jean Jacques Hauer vor und begründet, warum er ihn für einen Vertreter der sogenannten „Niederen Kunst“ hält. Er beleuchtet Hauer als „Staatsbürger in Waffen“, widmet aber ein gesondertes Kapitel der Ermordung Marats, jenes legendären Revolutionärs neben Danton und Robespierre, den Marie-Anne-Charlotte Corday am Abend des 13. Juli 1793 in seiner Badewanne erstochen hat. Hauer war es, der die Attentäterin während des Prozesses skizzierte und später zwischen Verurteilung und Exekution in ihrer Zelle besuchen durfte, um die Zeichnung zu vollenden.

Walczak resümiert: „Hätte er nicht den soliden Ruf eines Nationalgardeoffiziers in Marats eigener Sektion genossen, hätte Hauer wohl kaum die Erlaubnis erhalten, sich mit der konterrevolutionären Attentäterin in einer Zelle einschließen zu lassen. Als ein Künstler von bescheidenen Fähigkeiten erhielt Hauer durch seinen Rang in der Bürgermiliz die Chance seines Lebens. Dem Maler und der Mörderin wurde die letzte Möglichkeit gegeben, das einzig authentische Bildnis jener außergewöhnlichen Frau anzufertigen, über die ganz Paris redete.“

 

Nachweislich diente diese Zeichnung als Grundlage für das Ölgemälde der Attentäterin, das heute im Musée national du Château de Versailles hängt.

 

In einem weiteren Kapitel, in dem auch die Beteiligung Hauers an Ausstellungen im Pariser Salon zwischen 1793 und 1796 aufgezeigt wird,  beschäftigt Walczak sich mit Hauers Beziehungen und Einstellung zur königlichen Familie. Wo der Autor von der Entstehung eines neuen Royalismus um 1795 spricht, berichtet er: „Hauer war nicht der einzige Künstler, der nach dem Thermidor (er meint den 9. Thermidor des Jahres II, also den 27. Juli 1794) zu der Flut von Bildern der königlichen Familie beitrug, aber erstaunlicherweise waren zwei seiner vier Kompositionen, die das Leid des Königs, seiner Gattin und ihrer Kinder zur Darstellung brachten, offenbar schon vor Ende der Schreckensherrschaft gemalt worden.“ Vor diesem Hintergrund spricht Walczak von einem „verwirrenden Teil seines Werkes“ und er weiß keine Antwort auf die Frage, ob Hauer sich dadurch als ein „royalistischer Sympathisant“ erwiesen habe.

 

Walczaks Aufsatz ist in der englischen Zeitschrift „Art History“ erschienen. Er gab Erich Hinkel die Genehmigung, ihn auch in der Sonderschrift der Heimatfreunde zu veröffentlichen, wenn eine Übersetzung ins Deutsche veranlasst würde. Dies ist geschehen. Durch Vermittlung von Joachim Junker gelang es, Tobias Schmuck, Gymnasiallehrer an der Hildegardisschule in Bingen, dafür zu gewinnen. Einfühlsam und kompetent hat er den Beitrag so übertragen, dass er den Darstellungen des Autors entspricht und gleichzeitig auch für den Laien leicht verständlich ist.

 

Eine Bereicherung erfährt die Sonderschrift durch eine Chronik, die der Initiator des Büchleins, Erich Hinkel, akribisch zusammengestellt hat. Die Daten stellen Leben und Werk Johann Jakob Hauers in das weite Feld politischer Entwicklungen und lassen sie vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Umwälzungen verständlicher erscheinen.

 

Hinkels Enthusiasmus und professioneller Neugier ist es zu danken, dass die Heimatpflege im Kreis Mainz-Bingen mit dieser Sonderschrift einen neuen hochinteressanten Akzent erfahren hat. Ihm gebührt dafür besonderer Dank und hohe Anerkennung. Ich bin sicher, dass er weiter nach Spuren Hauers suchen wird, und ich bin genau so sicher, dass seine Spurensuche von Erfolg gekrönt sein wird.

 

Ansprache von

Günter F. Hattemer

anlässlich der Präsentation Sonderschrift Johann Jakob Hauer am 1. 12. 2007.

 

Nieder-Hilbersheim - Geschichte in Bildern und Dokumenten

Der nunmehr vorliegende Bildband ist – neben zahlreichen historischen Abhandlungen – bereits der vierte, den Erich Hinkel geschrieben und gestaltet hat. Nach Ockenheim, Appenheim und Bubenheim ist jetzt Nieder-Hilbersheim das Thema. Der Bildband ergänzt ganz vortrefflich die Chronik und einige andere Beiträge über die Gemeinde, die Hinkel schon vor einigen Jahren veröffentlicht hat. Er ist ein unterhaltsames Nachschlagewerk für heimatkundlich Interessierte, ein historischer Bilderbummel durch Vergangenheit und Gegenwart. Informativ und kurzweilig sollen Bilder, Urkunden und andere Dokumente die Erinnerung an das historische Nieder-Hilbersheim wach halten und – so formuliert der Autor – den Blick dafür schärfen, „dass nicht alles, was von Großeltern und Urgroßeltern aufbewahrt wurde, Tand ist“. Und wenn man sieht, was die Bürger der Gemeinde an Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben, dann bestätigt sich überaus deutlich, was Ortsbürgermeister Franz Mersch in seinem Grußwort geschrieben hat, dass nämlich die Geschichte einer Gemeinde zu allen Zeiten die Geschichte ihrer Bürger ist. Meine Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen heute das neue Nieder-Hilbersheim-Buch vorstellen zu dürfen.

 

Nach den üblichen Vor- und Grußworten beleuchtet der Autor die Hoheitszeichen der Gemeinde, Wappen und Siegel. Daran lässt sich ein Gutteil der politischen Entwicklung Nieder-Hilbersheims ablesen. Das älteste bekannte Gerichtssiegel stammt aus dem Jahre 1697, also aus kurpfälzischer Zeit. Ab 1798 war Nieder-Hilbersheim französisch, 1816 kam es zum Großherzogtum Hessen, 1933 gab es weder Wappen noch Siegel, 1937 taucht der nationalszozialistische Adler mit Hakenkreuz im Eichenlaubkranz auf, 1945 wird das Hakenkreuz einfach rausgeschnitten, 1946 gibt es ein Siegel ohne Hoheitszeichen, 1950 ein Standesamtssiegel mit rheinland-pfälzischem Wappen, von 1951 bis 1974 werden die Symbole des ältesten Gerichtssiegels wieder verwendet, 1974 wieder das Wappen des Landes. 1981 wurde dann das heutige Wappen mit St. Martin und gleichzeitig eine eigene Fahne genehmigt.

Eine Karte zeigt die politischen Verhältnisse im Raum des heutigen Rheinhessen um 1789, als Nieder-Hilbersheim zur Kurpfalz gehörte – einen Flickenteppich aus Kurfürstentümern, Grafschaften, Reichsherrschaften und Reichsritterschaftlichen Herrschaften. Es folgt eine Auflistung von Schultheißen, Maires und Bürgermeistern - von Conrad Burger, der bis 1360 im Amt war, bis Franz Mersch, der seit 1999 Ortsoberhaupt ist.

Ergänzend dazu wird die Entwicklung des Standesamts beleuchtet. Der älteste Geburtseintrag stammt von 1798, also aus französischer Zeit. Vorher gab es nur Eintragungen in den Pfarrbüchern. Das Nieder-Hilbersheimer Standesamt bestand bis zu seiner organisatorischen Eingliederung in die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim am 1. Januar 1973.

 

Seit Alters her bedeutsam für ein funktionierende Gemeinwesen ist der Schutz vor Katastrophen. Hier nimmt verständlicherweise die Feuerwehr eine besondere Stellung ein, die in Nieder-Hilbersheim wie in vielen anderen Orten eine Pflichtfeuerwehr war, bis sie 1973 zur freiwilligen Wehr wurde. Seit 1975 ist sie Teil der Verbandsgemeinde-Wehr. Der älteste Nachweis über Nieder-Hilbersheimer Floriansjünger findet sch schon 1795 in einer Gemeinderechnung. Danach standen zum Löschen neben einer Feuerleiter 70 Ledereimer zur Verfügung. 1859 war die Ausstattung schon erheblich besser. Da gab es u.a. 40 Meter gummierte und 60 Meter nicht gummierte Hanfschläuche, dazu „eine Spritz mit Saugkorb“.

Urkundlich fassbar ist die Wehr im 1. Löschordnungsregister von 1883. Damals gab es noch zwölf so genannte Feuerläufer, die im Brandfall in die Nachbardörfer rannten, um Hilfe zu ordern.

 

Ausführlich dargestellt ist auch die Entwicklung der Infrastruktur Nieder-Hilbersheims. Da ist zunächst die Wasserversorgung aus vielen Brunnen, die dank eines reichen Wasservorkommens an öffentlichen Stellen und fast in jedem Gehöft gesichert war. 1904 schloss sich der Ort dem Wasserversorgungsverband Wörrstadt an und erhielt eine Wasserleitung, deren Bau 1905 abgeschlossen wurde.

Zur Infrastruktur gehört auch das Schulwesen, dessen erster Nachweis bis ins Jahr 1518 zurückreicht – ein außergewöhnlich früher Nachweis. Anfang des 18. Jahrhunderts gab es eine reformierte und eine katholische Schule. Erich Hinkel zeigt die Entwicklung auf bis zum endgültigen Aus der Schule 1970. Seit dieser Zeit fahren die Nieder-Hilbersheimer Hauptschüler nach Gau-Algesheim und die Grundschüler nach Appenheim. Der Band enthält Fotos von etlichen Schulklassen, in denen immer wieder Lehrer Rheinfurth auftaucht, der wohl jahrzehntelang hier unterrichtet hat.

 

Ortspläne zeigen die Lage der Gemeinde im Kreis Bingen um 1850 und bis heute, Ansichtskarten – die älteste entstand um 1900 – vermitteln ebenso die bauliche Entwicklung der Gemeinde wie Ortsansichten, die sich beispielsweise im Vergleich der  Luftaufnahmen von 1937 und 2005 dokumentieren.

 

Man findet auch eine interessante Skizze, wie etwa die Straßenführung 1840 verlief und darüber hinaus einen Katasterplan aus dem gleichen Jahr.

 

Erich Hinkel hat die Bedeutung der Straßennamen erforscht und dargelegt, wann die Namensgebung erfolgte. Auch die Umbenennung von Straßen nach Nazigrößen während des Dritten Reiches verschweigt er nicht, erinnert aber auch daran, dass die Rückbenennung in Nieder-Hilbersheim bereits vor der Anordnung des Landrats zum 1. Juli 1945 erfolgte. Stillschweigend hatten Bürger die Schilder einfach ausgetauscht.

 

Das älteste Foto von Straßenzügen datiert von 1889 und zeigt die Hauptstraße. Es sind aber nicht nur die Straßen, sondern auch die Menschen auf holprigen Gassen, die die Bilder besonders interessant machen. Da sieht man Bauern auf heutzutage fast altertümlich anmutenden landwirtschaftlichen Gefährten der 30er Jahre, Frauen und Männer in der einfachen Bekleidung der Kriegs- und Nachkriegsjahre. Auch hieran erkennt man die Entwicklung zu einer modernen Gesellschaft.

 

Ein Beispiel für die Modernisierung ist auch der Kanal- und Straßenbau, der u.a. mit Bildern vom 1. Spatenstich durch Ortsbürgermeister Alfred Scheid am 12. Juni 1984 dokumentiert wird. Den Kanal finanzierte die Verbandsgemeinde, die Ortsgemeinde die Straßen.

 

Einen Schwerpunkt bilden auch die Gebäude und das Leben darin. Viele Häuser in Nieder-Hilbersheim stehen unter Denkmalschutz oder gelten als erhaltenswert.

Dann ist da beispielsweise die evangelische Kirche mit Spuren, die bis in die Zeit vor dem 30-jährigen Krieg zurückreichen.

Die katholische Kapelle wurde dagegen erst Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet – mit einer bewundernswerten kostenlosen Arbeitsleistung vieler Katholiken. Dazu ist der erste Plan aus dem Jahre 1839 abgebildet.

 

Bei der Post geht es nicht allein um das Gebäude, auch die wechselnden Zuständigkeiten werden dargelegt. Und Erich Hinkel erzählt die Postgeschichte vom ersten Landbriefträger, der 1867 täglich einmal von Gau-Algesheim nach Ober-Hilbersheim und zurück marschierte, bis zum Verlust der Poststelle 1995.

 

Vor allem im 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es in Nieder-Hilbersheim eine Reihe von Gasthäusern. Das erste ist bereits 1566 in der Hauptstraße, Ecke Backhausstraße, erwähnt.

 

Auch an Mühlen war Nieder-Hilbersheim seit dem 14. Jahrhundert reich gesegnet. Erich Hinkel schildert ausführlich Besitzverhältnisse, Größe und Form des Mühlbetriebs.

 

Eigene Kapitel widmet er interessanten Torinschriften und Türen, zeigt Schiebesteine, die man heute nur noch selten findet, und Grenzsteine, die inzwischen völlig verschwunden sind – darunter einer von 1775 mit dem Pfälzer Löwen. Er schildert die einstige Dorfbefestigung mit Effengraben und Gebück.

 

Ein kurzes Kapitel widmet er den Glocken, von denen eine schon 1738 erwähnt ist, als ein Blitz in den Turm der evangelischen Kirche einschlug.

 

Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im 19. Jahrhundert bewegten auch etliche Nieder-Hilbersheimer, ihre Heimat zu verlassen. Als erster wanderte 1825 Franz-Karl Lang nach Brasilien aus.

 

Auch von Kriegswirren blieb der Ort nicht verschont. In den 1790er Jahren dienten mindestens acht namentlich bekannte Nieder-Hilbersheimer in der Grande Armee Napoleons, in den Jahren um 1840 verpflichteten sich mindestens fünf in der Fremdenlegion, im Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 kämpften 13 auf der Seite Österreichs, es folgte der deutsch-französische Krieg 1870/71. Im 1. Weltkrieg fielen 21 junge Männer, im 2. Weltkrieg sogar 29. All dies – samt den Namen der Gefallenen und teilweise auch der zurückgekehrten Kriegsteilnehmer – listet Hinkel auf.

 

Eigene Kapitel widmet er der Weimarer Republik, dem Dritten Reich mit all seinen Auswirkungen auf die Bevölkerung und der Situation in der Besatzungszeit nach dem 2. Weltkrieg, als der weitere Zuzug evakuierter Familien mit einer Entschließung vom 16. März 1947 abgelehnt wurde. Auch dies kennzeichnet die desolaten Verhältnisse jener Zeit, die von den Menschen ungeheuer viel abverlangte – oft bis an die Grenzen des Erträglichen.

 

Nieder-Hilbersheim war seit jeher eine landwirtschaftlich geprägte Gemeinde. So ist es verständlich, dass Hinkel auch dafür einen Schwerpunkt setzt. Er beginnt mit der Flurbereinigung, die 1949 beantragt und 1955 begonnen wurde, er listet Flurnamen, Gewannnamen und Gemarkungsbezeichnungen auf, die er im Laufe der Zeit gesammelt hat, er stellt das Landschaftzschutzgebiet Welzbachtal vor, das im Januar 1980 ausgewiesen wurde, und die beiden Grabungsschutzgebiete der Gemeinde.

 

Mit statistischen Aufstellungen und vielen Bildern werden Weinbau und Landwirtschaft beleuchtet und Entwicklungen zu moderneren Anbau- und Verarbeitungsmethoden aufgezeigt. Zu diesem Sektor zählt auch das Genossenschaftswesen, also die 1896 gegründete Spar- und Darlehnskasse sowie die 1895 gegründete und 1954 aufgelöste Wassergenossenschaft zur Entwässerung von Feldern.

 

Ein sehr umfangreiches Kapitel informiert über das ausgeprägte Nieder-Hilbersheimer Vereinsleben. Die älteste Vereinsgründung, die des Gesangvereins, reicht bis 1838 zurück. Hinkel erstellt ein buntes Kaleidoskop der heute aktiven Vereine und schildert deren Entwicklung von der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über die Gleichschaltung in der Nazizeit bis zu den Neu- und Wiedergründungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Detailliert stellt er die einzelnen Vereine vor, auch jene, die nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr wiederbelebt wurden wie der Kriegerverein und der Schützenverein.

 

Ausgeprägten Gemeinsinn dokumentiert seit 2001 auch der jährlich stattfindende Bauern- und Handwerkermarkt, dessen Vorläufer 1988 die E-Kerb und ab 1989 der Keezer Markt waren. Dieses Ereignis hat Nieder-Hilbersheim im weiten Raum bekannt gemacht. Die traditionellen landwirtschaftlichen und selbst hergestellten Produkte sind sehr begehrt, und die wachsenden Besucherzahlen beweisen, dass die Idee des Marktes dankbar angenommen wird.

 

Im Kapitel Handel, Wirtschaft und Verkehr findet man die Abbildung einer nahezu kurios anmutenden Radfahrkarte, eine Art Führerschein, 1919 ausgestellt vom Hessischen Kreisamt Bingen im Volksstaat Hessen. Der Fahrer wird genau beschrieben: Gestalt groß, Haare blond, Augen blau, besondere Kennzeichen keine. Andere Bilder erinnern an die Zeit, als der Kuchen noch zum Backen zum Bäcker gebracht wurde.

 

Detailliert dargestellt wird das Einkaufs- und Kommunikationszentrum „Unser Laden“, in dem seit 1994/1995 die Grundversorgung der Nieder-Hilbersheimer Bevölkerung nach Schließung der letzten Einkaufsmöglichkeiten gesichert wird. Der Laden öffnete am 28. März 1996, etwa zwei Wochen vorher gab es einen Tag des offenen Hauses. Der Schoppen kostete damals 3 Mark, ein Würstchen 1,50 Mark – Preise, von denen man heute nur träumen kann bei Schoppenpreisen von über 4 Euro, also 8 Mark. Und Würstchen sind auch doppelt so teuer.

 

Der funktionierende Gemeinsinn dokumentiert sich auch im ersten Platz in der Hauptklasse beim Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – unser Dorf hat Zukunft“ im Jahre 2003, darüber hinaus in immer wiederkehrenden Aktivitäten wie Fastnacht, Ostereiersuchen, Sternsinger und Kerb. Ein Bild erinnert an einen Scherz in der Hexennacht 1993, als plötzlich wie von Zauberhand 16 Straßenschilder verschwanden und in verwirrender Vielfalt an einem Pfahl gemeinsam wieder auftauchten.

 

In einem kleinen Kapitel werden die Träger der Bürgermedaille vorgestellt, die seit 1990 sieben Mal verliehen wurde.

 

Ein Beitrag beschäftigt sich mit der Partnerschaft zwischen Nieder-Hilbersheim und Bouchet in der Provence, die im Juni 1991 in Frankreich und im August des gleichen Jahres in Deutschland beurkundet wurde.

 

Eine akribisch zusammengestellte Zeittafel konzentriert eine unglaubliche Fülle von Daten aus einigen Jahrhunderten des Ortsgeschehens. Sie beginnt in prähistorischer Zeit und führt den interessierten Leser über die Römerzeit und die Epoche der fränkischen Landnahme zur ersten urkundlichen Erwähnung 933 in einer Urkunde der Abtei Seligenstadt und schließlich bis zur Gründung der Jugendfeuerwehr und des Fördervereins der Wehr im Jahre 2004.

 

So ist die neue Schrift ein Geschichtsbuch in Bildern und Dokumenten, mit Hilfe weiter Teile der Bevölkerung zusammengetragen, sorgsam geordnet und ausgewertet von Erich Hinkel, der sich erneut auf dem Gebiet der Heimatforschung als „Amateur mit Profi-Qualität“ erwiesen hat. Es ist ein Buch, das nicht nur jedes Regal schmückt, sondern immer wieder zur Hand genommen wird und zum Lesen und Betrachten anregt – auch für Schulkinder, denen der Lehrplan das Fach Heimatkunde leider verwehrt.

Ansprache von

Günter F. Hattemer

anlässlich der Präsentation am 9. 12. 2007.

 

Philipp Baum: Ein jung verstorbener Schwabenheimer Architekt und Künstler

 

Es ist schon ein bewegender Moment für mich, dass ich heute eine „Laudatio“ auf einen Vorfahren unserer Familie halten darf. Wenn man mich vor rund 25 Jahren nach Philipp Baum gefragt hätte, dann wäre mir lediglich eingefallen:  Ja – Baum – das könnte etwas mit unserer Familie zu tun haben. So wusste ich doch, dass meine Großmutter eine geborene Baum war und schließlich konnte ich noch 12 Lebensjahre mit unserer Tante Philippina Baum – genannt Bienchen – gemeinsam in unserem Elternhaus Backhausstr. 2 – gerade gegenüber dem Rathaus verbringen. Tante Bienchen mochte mich nicht so sehr – vielleicht weil ich sie als Bub öfters mal ärgerte. In höchster Verärgerung sagte sie einmal zu mir: Und Dich – als Sechster und letzter Nachkömmling nach dem Krieg geboren – und Dich wollten wir sowieso nicht mehr. Der Familienname Baum war mir auch deshalb ein Begriff, dass ich als Bub auf dem Friedhof die Familiengräber gießen musste. Das waren die beiden im Buch abgebildeten Gräber von Philipp Baum selbst und das Grab des Bruders Friedrich Baum, in dem auch letztlich Tante Bienchen beerdigt wurde. In Anbetracht ihrer Liebe zu mir bekam sie dann immer eine Gießkanne Wasser extra von mir.

 

Über Philipp Baum selbst erhielt ich erstmals Mitte der achtziger Jahre konkrete Hinweise, als die Gemeindeverwaltung eine Festschrift des Klosters Einsiedeln erhielt. Darin war die 100-jährige Wiederkehr der Verlegung des Mosaikbodens in der Klosterkirche gewürdigt. Man erkundigte sich damals nach der Grabanlage von Friedrich Baum sowie nach evtl. Nachfahren. So unterhielt ich seit dieser Zeit unregelmäßigen Kontakt mit dem Kloster, immer mit dem Versprechen, dort einmal einen Besuch zu absolvieren. Das muss jetzt aber wirklich bald einmal der Fall sein.

 Das sehr vielfältige und äußerst wertvolle und interessante Wirken von Friedrich Baum wurde mir erst bewusst, als sich Erich Hinkel im Rahmen seiner Nachforschungen an mich wandte. So konnte ich wenigstens Bilder der Baum´chen Grabanlagen zur Verfügung stellen sowie jüngst noch rechtzeitig zum Druck der Broschüre die Möglichkeit eröffnen, auch Exponate seiner Mal- und Zeichenkunst zu fotografieren. Diese beiden Bilder, die jetzt hier im Ratssaal zu sehen sind, befinden sich nach wie vor im Haus Backhausstraße 2, wo Philipp Baum im November 1886 - erst 37 Jahre - alt verstarb.

 Es ist bewundernswert, was dieser Mensch in der kurzen Zeit seines Lebens geschaffen hat. Erstaunlich auch die Tatsache, dass zu den Stätten seines Wirkens ja für die damalige Zeit sehr lange und sicher auch beschwerliche Wege zurückgelegt werden mussten. Sehr anschaulich ist sein Wirken in vielen Orten von Deutschland ( z.B. Heidelberg, Kassel, Mainz, Mannheim, Darmstadt und Nürnberg usw.) dargestellt. Aber auch das europäische Ausland bietet eine Vielzahl von Wirkungsstätten. Die für mich persönlich bedeutendsten Projekte sind Schloss Stern bei Prag sowie Kloster Einseideln in der Schweiz. Nicht zu vergessen die äußerst dekorativen Architekturpläne vieler Mainzer Bürgerhäuser, von denen leider durch die Kriegseinflüsse bedingt nur noch ein Haus in der Kaiserstr. 35 zu bewundern ist.

 Was war dieser Philipp Baum für ein Mensch – wie kann man ihn charakterisieren ?

 Erich Hinkel schreibt: Die Baums waren seit Jahrhunderten in Schwabenheim ansässige Bauern, die sich langsam aber stetig emporgearbeitet haben; sie besaßen eine der fünf Schwabenheimer Mühlen, nämlich die am Marktplatz. Der Vater Nikolaus Baum II war zunächst Polizei-Kommissär, Beigeordneter und Mitglied des Gemeinderates und von 1853 bis 1868 sogar Bürgermeister der Gemeinde Schwabenheim. Interessant ist die Feststellung, dass Nik. Baum der höchstbesteuerte Bürger der Gemeinde war. Sicher auch die Grundlage dazu, dass er seinem Sohn Philipp den Besuch der Polytechnischen Schule in Darmstadt finanzieren konnte, wozu ein Eintrittsgeld von 25 Gulden bezahlt werden musste. Im Vergleich dazu verdiente ein Knecht damals 50 Gulden, ein Hemd, ein Paar Schuhe und ein Leintuch im Jahr. Zu diesem Studiengeld kamen noch die Kosten für Kost und Logie. Nach zwei Semestern in Darmstadt setzte Philipp seine Studien in Wien und Stuttgart fort, denen ausgedehnte Studien in Europa folgten.

Eines seiner ersten Werke war das Projekt „Schloss Stern“ in Prag. Nicht nur hierzu sondern auch für zahlreiche Folgewerke war die enge Zusammenarbeit mit der Fa. Villeroy & Boch in Mettlach im Saarland von großem Nutzen. Im dortigen Archiv befindet sich ein Auftragsbuch, in dem die Werke Baums verzeichnet sind.

 1884 schließlich erhielt Philipp den Auftrag zusammen mit dem Dompräbanten Schneider für die Klosterkirche in Maria Einsiedeln in der Schweiz den Fußbaden mit Stiftmosaik und Keramik-

platten der Fa. Villeroy & Boch neu zu gestalten. Die Werthaltigkeit dieser Bodenart wurde immer wieder in Gutachten festgehalten, wobei man sich auf Maria Einsiedeln berief. Sogar in einer New Yorker Handelszeitung wurde im Nov. 1895 geschrieben: Wie gerade diese Art von Belag sich bewährt, zeigt die von unzähligen Scharen von Gebirgsbewohnern jahraus, jahrein besuchte Stifts- und Wallfahrtskirche zu Einsiedeln (Schweiz), die mit gerauhten Mettlacher Fliesen belegt ist.

 Gerne zitiere ich den Schluss aus einem Nekrolog in der Darmstädter Zeitschrift „Kunstchronik“:

 Man berichtet von einer markigen Durchbildung der Architektur, die sich mit flott behandelten Details und malerischer Gesamthaltung verbindet. Zuletzt kehrte er in der von ihm komponierten Fassade des Hauses Falk-Ring am Boulevard in Mainz zu der vornehmen Einfachheit einer Florentiner Renaissance zurück und schloss – leider – und damit frühzeitig seine schöpferische Tätigkeit. Neben seiner künstlerischen Begabung, die sich vorwiegend in gefälliger Darstellung äußerte, erwarb ihm die harmlose Art seines Wesens die Gunst und Zuneigung in den weitesten Kreisen. Was er geschaffen, trägt durch und durch den Stempel einer fein empfindenden Natur:

Jede seiner Leistungen wird darum auch ein Denkmal seiner Sinnesart und seines Strebens bleiben.

Vorstellung der Broschüre durch Walter Klippel im Rathaus der Gemeinde Schwabenheim am 13. Dezember 2007
Zu

Philipp Baum: Ein jung verstorbener Schwabenheimer Architekt und Künstler

und

Johann Jakob Hauer - Maler der Revolution -

 

Engelstadt - Geschichte in Bildern und Dokumenten

 

 

Günter F. Hattemer

Präsentation des Engelstädter Bildbands am Freitag, 10. September, in der Turnhalle Engelstadt

 

Liebe Engel…!

Jetzt komme ich ins Stutzen. Sage ich „Liebe Engelstadter“ oder „Liebe Engelstädter“? Vor dieser Frage stand ich auch beim Redigieren des neuen Bildbandes, in dem die Bewohner von Engelstadt naturgemäß die Hauptrolle spielen. Wenn ich mich am Etikett auf Robbies Kerner Spätlese aus dem Adelpfad orientiere, muss ich „Engelstadter“ favorisieren. Mein Korrekturprogramm im PC muckt bei dem Wort „Engelstadter“ allerdings erheblich. Und auch der Duden spricht von Darmstädter und nicht von Darmstadter. Wenn ich in Gau-Algesheim, dem Sitz der Verbandsgemeinde, eine Gesellschaft begrüßen darf, habe ich es erheblich einfacher. Ich sage dort nur: Hallo, Ihr Eue!

Ich bin allerdings nicht hier angetreten, um über zwei Pünktchen auf dem a zu philosophieren. So sag ich ganz einfach: Hallo, Ihr Engel! Oder:

Liebe Engelstadterinnen und verehrte Engelstädter,

Euer Bildband ist fertig! Und ich habe die Ehre, ihn heute vorzustellen.

 

Wir haben das Glück, dass Erich Hinkel, der erfahrene Verfasser des Buches, sich vor 37 Jahren  in unserer Region niederließ und sich in 28 Jahren in verantwortlicher Position bei der VG-Verwaltung Gau-Algesheim zum hervorragenden Kenner der Gemeinden entwickelte, und dass seine Interessen, zum Beispiel Heimatforschung und Revolutionsgeschichte, ein solides Fundament bieten für sach- und fachkundige Erforschung unserer Vergangenheit.

 

Das vorliegende Buch mit dem Titel „Engelstadt: Geschichte in Bildern und Dokumenten“ ist – neben zahlreichen historischen Abhandlungen – bereits das fünfte Ortsporträt, das Erich Hinkel geschrieben und gestaltet hat. Nach Ockenheim, Appenheim, Bubenheim und Nieder-Hilbersheim ist jetzt Engelstadt das Thema. Wie in den anderen Orten ist auch dieser Bildband ein unterhaltsames Nachschlagewerk für heimatkundlich Interessierte, ein historischer Bilderbummel durch Vergangenheit und Gegenwart. Informativ und kurzweilig sollen Bilder, Urkunden und andere Dokumente die Erinnerung an das historische Engelstadt wach halten und den Blick für Bewahrenswertes schärfen. Und wenn man sieht, was die Bürger der Gemeinde an Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben, dann bestätigt sich deutlich, dass die Geschichte einer Gemeinde zu allen Zeiten die Geschichte ihrer Bürger ist.

 

Nach den Vor- und Grußworten des Autors und des Ortsbürgermeisters Christoph Neuberger beleuchtet Erich Hinkel Wappen und Siegel als Hoheitszeichen der Gemeinde. Daran lässt sich ein gutes Stück der politischen Entwicklung Engelstadts nachzeichnen – über die französische Zeit nach 1798 beispielsweise und die Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen nach 1816. Hinkel  kommt zu dem Schluss: „Engelstadt besitzt eines der ältesten und zugleich schönsten redenden Wappenbilder des rheinhessischen Raumes“, denn schon das älteste bekannte Gerichtssiegel aus dem Jahre 1535 zeigt den Engel – wie heute noch und nur unterbrochen von den hundert Jahren der großherzoglich hessischen Zeit 1822 bis 1921, der Zeit des Volksstaates Hessen mit dem Löwen und der NS-Zeit ab 1936 mit dem Adler und dem Hakenkreuz. 1945 wurde das Hakenkreuz einfach rausgeschnitten. Von 1948 bis 1953 führte die Gemeinde in Erinnerung an die Zugehörigkeit zur Grafschaft Sponheim im 13. Jahrhundert ein Wappen mit geschachtetem Kreuz. Und 1952 kehrte endlich wieder der Engel ins Wappen zurück.

 

Was sich in der wechselnden Gestaltung der Wappen beschreibt, dokumentiert sich punktuell in einer Karte, die die politischen Verhältnisse im Raum des heutigen Rheinhessen um 1789 zeigt, als Engelstadt zur Kurpfalz gehörte – einen Flickenteppich aus Kurfürstentümern, Grafschaften, Reichsherrschaften und Reichsritterlichen Herrschaften.

 

Eine Auflistung von Schultheißen, Maires und Bürgermeistern beginnt 1295 mit einem Isenbarth und dann in einer geordneten Folge mit Johannes Schmitt (1697) bis in die neueste Zeit, die letzten 50 Jahre mit Friedrich Schmitt (1960-1979), Paul Schmitt (1979-1984), Willi Fischer (1984-1986), Georg Gräff (1986-1994), Norbert Schmitt (1994-1999), Heike Zieren-Hesse (1999-2009) und jetzt Christoph Neuberger. Dazu passen die Bilder der 12 Bürgermeister seit Christian Hoch (1908-1925).

 

Eine ganze Reihe von Ortsplänen, darunter auch ein Auszug aus der sogenannten Schmitt’schen Karte von 1797, zeigen die Einbettung in die Region, Ansichtskarten – die ältesten sind vor 100 Jahren aufgenommen – vermitteln ebenso die bauliche Entwicklung wie Ortsansichten, die sich beispielsweise auch in einer Luftaufnahme von 1985 und in Fotos unterschiedlicher Jahreszeiten dokumentiert.

 

Ein höchst interessantes Kapitel widmet der Verfasser den Straßen, die – wie andernorts auch – in der Nazizeit mancherlei Umbenennungen erfuhren. Erich Hinkel hat die Bedeutung der Straßennamen erforscht und dargelegt, wann die Namensgebung erfolgte. In dieses Kapitel eingebettet, nur wenige Zeilen lang, ist eine kleine Bemerkung, die Aufmerksamkeit verdient, weil sie wie aus einer fremden Welt klingt: über die Beleuchtung der Straßen. Es heißt da:

 

„1894 erwarb die Gemeinde bei Friedrich Süßenberger für 180 Mark 10 gusseiserne Straßenlaternen, die mit Petroleum betrieben wurden. Der Laternenanzünder erhielt einen Wochenlohn von 1,20 Mark.“ 1910 – also genau vor 100 Jahren – stellte man die Laternen auf Gas und 1924 auf elektrischen Strom um.

 

Seit Alters her bedeutsam für ein funktionierende Gemeinwesen ist der Schutz vor Katastrophen. Hier nimmt verständlicherweise die Feuerwehr eine besondere Stellung ein, die in Engelstadt wie in vielen anderen Orten von 1890 an eine Pflichtfeuerwehr war. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte man gemeinsam mit Jugenheim eine Spritze, die auch in dem Nachbarort stationiert war. 1850 schaffte sich Engelstadt dann eine eigene Spritze an.

Eine Quittung von 1892 bestätigt eine Reihe von Anschaffungen wie beispielsweise: 2 Helme für den Kommandanten und 14 Helme für die Mannschaft, Gurte, Beile und Laternen. Neben dem neu angeschafften Gerät verfügte die Wehr über eine zweirädrige Saugspritze und 50 Eimer. Die Pflichtfeuerwehr zählte in jenem Jahr 175 Aktive.

1930 wurde die erste freiwillige Feuerwehr gegründet. Sie hatte zunächst nur kurze Zeit Bestand, denn schon 1935 lösten die Nazis alle Feuerwehrvereine auf und bildeten sie quasi um zur Feuerschutzpolizei. Eine Reihe von Dokumenten beleuchtet die Entwicklung in der Nachkriegszeit, vor allem auch die Verbesserungen in den 60er und 70er Jahren – bis die Engelstädter Wehr 1975 Teil der Verbandsgemeinde-Feuerwehr wurde.

 

Als 1976 die Wehr einen eigenen Schulungsraum haben wollte, kam es im Gemeinderat zu einer beispiellosen Posse, die Erich Hinkel wie folgt schildert:

„Der Rat war über den Antrag aus unerklärlichen Gründen nicht erfreut, ablehnen wollte man den Antrag aber auch nicht, denn da hätte man in der Öffentlichkeit und bei der Feuerwehr gar nicht gut ausgesehen. Nun beschloss der Rat in geheimer Abstimmung mit einer Ja-Stimme, den Saal bereitzustellen. Die übrigen enthielten sich der Stimme. So kam im wahrsten Sinne des Wortes ein einstimmiger Beschluss zustande.“

Ausführlich dargestellt ist auch die Entwicklung der Infrastruktur Engelstadts. Da ist zunächst die Wasserversorgung aus vielen Brunnen, die dank eines reichen Wasservorkommens an öffentlichen Stellen und fast in jedem Gehöft gesichert war.

Ende des 19. Jahrhunderts gab es allerdings eine ziemliche Wassernot. Mehrere Probebohrungen wurden durchgeführt, sie waren teuer, blieben aber ohne Erfolg. 1904 schloss sich die Gemeinde dem Wasserversorgungsverband Wörrstadt an, und 1905 konnte das Leitungssystem in Betrieb genommen werden.

 

In der gleichen Zeit – 1904 und 1905 – wurde Engelstadt an die Gaszentrale Schwabenheim angeschlossen. Bis 1924, als die Gasproduktion eingestellt wurde, nutzten die Engelstädter das Gas vor allem zur Beleuchtung der Wohnungen, Schule und Gemeindehaus wurden auf Gas umgestellt und auch die ehemaligen Petroleumlampen in den Straßen wurden umgerüstet.

Im gleichen Jahr 1924 nahm das RWE die Versorgung Engelstadts mit Kraftstrom auf, wobei sich die Gemeinde mit über 10.000 Mark an den Investitionskosten beteiligte.

 

Zur Infrastruktur zählt auch die postalische Versorgung, die ab 1800 durch Boten erfolgte. 1860 erhielt Jugenheim einen sogenannten Postkurs der Fürstlich Thurn und Taxis’schen Postverwaltung, der auch für Engelstadt zuständig war. Bemerkenswert – besonders, wenn man die derzeitige Situation betrachtet – ist die Tatsache, dass 1884 zweimal am Tag Briefe gebracht und abgeholt wurden. Die Einrichtung einer eigenen Postagentur wurde mehrfach – zuletzt auch noch 1909 – abgelehnt. Erst 1914 wurde eine Agentur angekündigt, aber wegen des Kriegsausbruchs verschoben. Ob sie überhaupt einmal eingerichtet wurde, ist nicht erwähnt.

 

Bedeutsam ist natürlich auch das Schulwesen. Die erste Engelstädter Schule, eine katholische Schule, ist bereits 1591 erwähnt. Erich Hinkel zeichnet die sehr wechselhafte Entwicklung detailliert nach und listet auch die Schulleiter von 1607 bis zur Auflösung der Schule 1973 auf. Viele Bilder von Schuljahrgängen runden das Bild ab, demonstrieren auch in der Kleidung einen sozialen Wandel.

 

Ein Kindergarten wurde 1937 zunächst als Erntekindergarten eingerichtet, also erst einmal nur während der Ernte geöffnet. 1940 wurde er zur Dauereinrichtung, und 1945 übernahm die Gemeinde die Trägerschaft. Von 1948 bis 1957 ruhte der Betrieb, weil es nicht genug Kinder gab. 1973 erfolgte der Umzug in den leer gewordenen Schulsaal.

 

Das älteste Foto von Straßenzügen datiert um 1920 und zeigt die Hauptstraße. Es sind aber nicht nur die Straßen, sondern auch die Menschen in holprigen Gassen, die die Bilder besonders interessant machen.

 

Ein Beispiel für die Modernisierung des Alltags ist auch der Kanal- und Straßenbau,  der in einigen Bildern die Zeit 1987-1989 dokumentiert. Einen Schwerpunkt bilden auch Gebäude und das Leben darin. So sind beispielsweise die evangelische Kirche, das Naturdenkmal Friedhof mit Baumbestand und das Anwesen Hauptstraße 19 unter Schutz gestellt. Darüber hinaus sind zahlreiche zum Teil auch im Bild gezeigte Häuser, das Kriegerdenkmal 1870/71, der Dorfbrunnen in der Hauptstraße und das Bruchsteinmauerwerk am alten Feuerwehrhaus als erhaltenswert eingestuft. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Fragebogen des Großherzoglichen Kreisamtes zu vorhandenen Denkmälern, den Bürgermeister Philipp Hoch II. anno 1882 ausgefüllt hat. Zur Frage nach öffentlichen Gebäuden aus der Zeit vor 1801 antwortete der Bürgermeister beispielsweise:

 

„Es ist ein frühes Rathaus vorhanden, welches sich durch alterthümliches Aussehen und Bauart auszeichnet. Über die Zeit der Erbauung können keine ausreichenden Angaben gemacht werden. Es gehört der Gemeinde und wird als Gemeindebackhaus benutzt. Auch befindet sich ein kathol. Betsaal darin. Von den fünf Eingangsbogen sind jetzt vier vermauert – der Zustand ist gut.“

 

Einige Seiten sind dem evangelischen Pfarrhaus gewidmet, in dem 1796 General La Roche sein Hauptquartier hatte, der die Niederbrennung Schwabenheims befahl.

Die evangelische Kirche mit dem denkwürdigen Portal an der Südseite des Turmes ist wohl das markanteste Wahrzeichen Engelstadts. Neben vielen Bildern ist die Installation der Turmuhr im Jahre 1887, ihre Neueinrichtung 1937 und ihre Zerstörung 1945 detailliert nachgezeichnet. Wenn man das Foto des durch Beschuss zerstörten Turmes betrachtet, kann einem das Herz bluten! Umso freudiger dann die Wiedereinweihung 1947! Bilder vom Bau und der Einweihung des evangelischen Gemeindehauses, das den Namen von Georg Zimmer trägt, runden den Bereich der Kirche ab.

Das Ortsbild geprägt hat auch das alte Rathaus, das vermutlich aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammt. Es wurde 1976 niedergelegt – zunächst nicht mit schwerem Gerät, sondern mit Wasserstrahlen aus der Feuerspritze. Gut gezielt, fielen der Schornstein und viele Dachziegeln, und die Räume standen unter Wasser – zur Freude aller und nur zum Missfallen des Kreisfeuerwehrsinspekteurs Lorenz Reckert. 1839 war in dem Gebäude auch das Gemeindebackhaus eingerichtet worden. Von der Verpachtung dieses Backhauses gibt es ein Protokoll, das Erich Hinkel zitiert.

 

Ein besonderes Kapitel ist der Dorfbefestigung gewidmet. Interessant, dass alle Scheunen zur Gemarkung hin auszurichten waren und so dem Dorf gleichzeitig Schutz boten. Hinkel schildert die einstige Dorfbefestigung mit Graben, Effen und Gebück. Zwei Zugänge zum Ort, die Schmittpforte und die Kirchpforte, waren von 4 Uhr morgens bis 9 Uhr abends geöffnet. Als letzte Zufluchtsstätte diente schließlich die Kirche mit ihrer Ummauerung, eine Wehrkirche wie die Burgkirche in Ober-Ingelheim. 1830 wurden die Ummauerung und die Tore geschleift, 1850 wurden die Brücken beseitigt und die Gräben zugeschüttet. Auf einem 75 Jahre alten Foto ist die Umwehrung aber noch deutlich zu erkennen.

 

Ein kurzes Kapitel ist den Glocken gewidmet, von denen die erste 1708 Erwähnung findet, in Mainz gegossen, drei Zentner schwer und 300 Gulden teuer. Eingebunden ist eine Episode. Als nämlich 1916 die Gemeinde aufgefordert wurde, die größte Glocke für Kriegszwecke zur Verfügung zu stellen, war die Aufregung eines Morgens sehr groß: die 8 Zentner schwere Glocke war verschwunden. Pfarrer Scheunemann tippte auf Diebstahl, aber in Wirklichkeit hatten vier wackere Männer die Glocke in einem Acker in der Krappengewann vergraben. Die Suchhunde, die eingesetzt wurden, lenkte man raffiniert mit einer läufigen Hündin ab.

An Silvester 1918 läutete die Glocke wieder zum ersten Mal. 1942 musste sie erneut abgegeben werden, wurde aber 1947 auf dem Glockenfriedhof in Hamburg wieder entdeckt und nach Engelstadt zurückgebracht.

 

Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im 18. und 19. Jahrhundert bewegten auch verhältnismäßig viele Engelstädter, ihre Heimat zu verlassen. Als erster bekannter Auswanderer segelte Christoph Graffert, genannt Stoffel, bereits 1743 nach Nordamerika. Es lohnt sich, in diesem Kapitel einen Brief von Jakob Blaß aus Nordamerika vom 8. April 1852 zu lesen. So wie man damals gesprochen hat, wurde auch geschrieben. Allgemein gültige deutsche Rechtschreibregeln gab es da noch nicht. Sie kamen erst mit dem ersten Duden 1880.

 

Auch von Kriegswirren blieb Engelstadt nicht verschont. 1620, im 30-jährigen Krieg, wurde das Dorf durch den spanischen Feldherrn Spinola in Brand gesteckt. Die Kirche, 70 Wohnhäuser und 60 Scheunen wurden vernichtet, und nur 30 Einwohner überlebten. Ständige Wechsel der Religionen wurden erzwungen.

Die Dokumentation des Krieges 1870/71 beschränkt sich auf Rechnungen über Hilfsgüter für die Front und eine Liste der elf Engelstädter Kriegsteilnehmer, von denen einer im Lazarett verstarb. In der Folge wurde 1874 ein Kriegerverein gegründet, der die Erinnerung an den glorreichen Feldzug gegen Frankreich wach halten wollte. Er errichtete auch das Kriegerdenkmal.

Im 1. Weltkrieg wurden 126 Engelstädter zum Militärdienst eingezogen, von denen 24 nicht mehr heimkehrten. Im 2. Weltkrieg sind 18 Engelstädter gefallen, 6 galten als vermisst.

Erich Hinkel berichtet über Evakuierungen, Bombenabwürfe und Schäden in Engelstadt sowie das Schicksal der in Engelstadt untergekommenen Kriegsgefangenen.

 

Eigene Kapitel widmet er der Weimarer Republik und dem Dritten Reich mit all seinen Auswirkungen auf die Bevölkerung. Er erinnert daran, dass es auch in Engelstadt Zwangsarbeiter gab und dass der verfolgte Bischof Albert Stohr bei der Familie Schilling in der Bismarckstraße sicheren Unterschlupf fand. Das Kapitel wird abgerundet mit Dokumenten aus der französischen Besatzungszeit.

 

Engelstadt war seit jeher ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf. So liegt es in der Natur der Sache, dass Erich Hinkel auch dafür einen Schwerpunkt setzt. Da sieht man Bauern auf heutzutage fast altertümlich anmutenden landwirtschaftlichen Wagen der 30er Jahre, Pferde- und Ochsenfuhrwerke statt Traktoren, Frauen und Männer in einfacher Bekleidung der Nachkriegsjahre. Auch hier erkennt man die Entwicklung zu einer modernen Gesellschaft.

Erst nach dem Krieg kamen die Motoren und damit Arbeitserleichterungen. Karl Kappesser hatte 1952 einen der ersten Schlepper. Mit statistischen Aufstellungen und vielen Bildern werden Landwirtschaft, Obst- und Weinbau beleuchtet und Entwicklungen zu modernen Anbau- und Verarbeitungsmethoden aufgezeigt.

Flurnamen und Gemarkungsbezeichnungen, die Hinkel im Laufe der Jahre gesammelt und ausgewertet hat, werden aufgelistet.

 

Im Kapitel Handel, Wirtschaft und Verkehr findet man Abbildungen von künstlerisch gestalteten Rechnungen und von Warengeschäften, vor allem aus den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts, Baugesuche für einen Metzgerladen und für eine Gaststätte mit Saal von Johann Eppelmann, Bilder der ehemaligen Wirtschaft Hartmann und viele Kleinanzeigen verschiedener Epochen.

In einer Gewerbestatistik für den Zeitraum von 1808 bis 2010 wird deutlich, dass beispielsweise die Versorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs im Vergleich zu 1960 schlechter geworden ist – kein Bäcker, kein Metzger, kein Hausmetzger mehr.  In dem steten Wandel gibt es aber auch durchaus positive Entwicklungen: bei erweiterter Qualität statt zwei Wirtschaften vor 50 Jahren jetzt drei anerkannt gute Gutsschänken, in denen auch ich mich zuweilen sehr wohl fühle.

 

Ein wichtiges Kapitel beschäftigt sich mit dem ausgeprägten Engelstädter Vereinsleben.

Hinkel erstellt ein buntes Kaleidoskop der heute aktiven Vereine und schildert deren Entwicklung von der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über die Gleichschaltung in der Nazizeit bis zu den Neu- und Wiedergründungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Detailliert stellt er die Vereine vor: den Gesangverein von 1861, den Turn- und Sportverein von 1891, den Radfahrerverein „Edelweiß“ von 1921, den Bauern- und Winzerverein von 1948, den Landfrauenverein von 1978, den Kulturverein von 1984, den Jugendclub ´92, die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Greifenklau, aus Schwabenheim, den Oldieclub von 2001 und die Rentnergruppe „Rüstige Senioren“.

Bilder von Familien, Fastnacht und anderen Festlichkeiten, von der Tanzschule, der Kirchweih, vom Theaterspielen und von der Hausschlachtung dokumentieren ein buntes dörfliches Leben.

Bilder von Konfirmationen, Kindtaufen, Krippenspielen, Gottesdiensten am Friedenskreuz und vom Frauenkreis dokumentieren das rege evangelische Kirchenleben, eine Statistik und zwei Bilder die „Katholiken in der Diaspora“.

Ein Zeitungsausschnitt und mehrere Bilder erinnern an das verheerende Unwetter am 9. September 1979, bei dem Häuser und Straßen überschwemmt und Autos fortgespült wurden.

 

Sehr interessant ist auch die Würdigung von lebenden und verstorbenen Engelstädter Persönlichkeiten. In Artikeln und Zeitungsausschnitten vorgestellt werden: der Schwimmer Simon Brinkmann, der Vereinsmensch, Schiedsrichter und AZ-Schreiber Walter Heldt, der erfolgreiche Bob-Sportler Daniel Hoch-Kraft, der Journalist und Heimatforscher Heinrich J. Maurer, die Nonne Gretel Katharina Schilling = Schwester Redempta, der Maler Georg Friedrich Sorg, Günter Stoiber, der sich um die Sozialstation Ingelheim verdient gemacht hat, und – natürlich – der renommierte Missionar Georg Zimmer.

 

Der funktionierende Gemeinsinn in Engelstadt dokumentiert sich auch im Sieg im Landeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – unser Dorf hat Zukunft“ vor fünf Jahren.

 

In der Rubrik „Sonstiges“ zeigt ein Foto eine große Schar Engelstädter Kinder, die 1943 – wie andernorts auch – Heilkräuter sammeln mussten. Außerdem darf man schmunzeln über ein Ereignis von 1856, als das Großherzogliche Kreisamt den unsittlichen Lebenswandel einer Engelstädterin rügte, mit der ein Ockenheimer Tisch und Bett teilte, ohne verheiratet zu sein – ein Konkubinat, eine „wilde Ehe“.

 

Aus einer Einwohnerstatistik geht hervor, dass im Jahre 2005 mit 731 der höchste Stand an Einwohnern erreicht war; zurzeit zählt Engelstadt 713 Einwohner.

In diesem Kapitel findet sich ein hochinteressantes „Beratschlagungsprotokoll“ vom 3. April 1857. Der Gemeinderat hatte über das „Gesuch des Johann Wilhelm Müller aus Jugenheim um Ortsbürgeraufnahme in der Gemeinde Engelstadt“ zu entscheiden. So heißt es dann im Protokoll:

„Der Gemeinerath in beschlußfähiger Anzahl versammelt, hat sich über rubriziertes Gesuch dahin ausgesprochen: In Betracht, dass die Gemeinde Engelstadt leider nur zu viele Ortsarme zu ernähren hat, welche sich mit jedem Jahr durch Ortseingeborene auf bedenkliche Weise vermehrt, kann unmöglich zugeben, dass auch noch durch Ortsfremde diese Anzahl vermehrt werde.

Dem temporären Aufenthalt in der Gemeinde Engelstadt und der Verheirathung des Bittstellers steht, wenn sich derselbe mit einem Heimatschein von Jugenheim versieht, hierwerts kein Hindernis entgegen. Sollte es sich später erweisen, dass sich der Bittsteller einiges Vermögen erwirbt und sich auf redliche Weise ernährt, ohne dass sich befürchten lässt, dass derselbe mit seiner Familie der Gemeinde zur Last fällt, so mag er sich später um das Ortsbürgerrecht melden, welches ihm dann nicht verweigert werden wird. Vor der Hand  kann aber seinem Gesuch hierwerts nicht willfahret werden.“

 

Eine akribisch zusammengestellte Zeittafel konzentriert tabellarisch eine riesige Fülle von Daten aus einigen Jahrhunderten des Ortsgeschehens. Sie beginnt in der fränkischen Zeit um 700, an die ein Grabfund aus dem Jahre 1912 in der Gemarkung Schäfergarten erinnert. Die Reihe führt weiter über die erste urkundliche Erwähnung in einer Bestätigung des Erzbischofs Wichfried von Köln anno 941 bis zur Genehmigung der Gemeindeflagge durch Landrat Schick 1995. Der letzte Eintrag datiert von 2006 und lautet: „Die freiwillige Feuerwehr erhält ein Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser“.

 

So ist die neue Schrift – wie die Bildbände in den anfangs genannten Orten – ein Geschichtsbuch in Bildern und Dokumenten, mit Hilfe weiter Teile der Bevölkerung zusammengetragen, sorgsam geordnet und ausgewertet von Erich Hinkel, der sich erneut auf dem Gebiet der Heimatforschung als „Amateur mit Profi-Qualität“ erwiesen hat. Es ist ein Buch, das nicht nur jedes Regal schmückt, sondern immer wieder zur Hand genommen wird und zum Lesen und Betrachten anregt – auch für Schulkinder, denen der Lehrplan das Fach Heimatkunde leider verwehrt.

Ihnen allen wünsche ich viel Freude mit dem Engelstädter Bildband!

 

 

Engelstadt - Geschichte in Bildern und Dokumenten
 

 

 

 

 

Schloss Ardeck und seine bewegte Geschichte
Ansprache anlässlich der Buchvorstellung am 2. 12. 2010 von Alfons Molitor:

 

Präsentation der Schrift von Erich Hinkel zu Schloss Ardeck

durch die Carl-Brilmayer-Gesellschaft

am Donnerstag, 2. Dezember 2010, 19 Uhr,

im Leseraum der Rathausscheune

   

Geschichte und Vergangenheit als Grundlage der Zukunftsgestaltung, daran werden wir oft durch die politisch Verantwortlichen erinnert.

Die lokale und Heimatgeschichte sind aber auch Nährboden unserer Kultur, Gefühlswelt und Lebensauffassung, die letztlich unsere Persönlichkeitsbildung zu beeinflussen wissen. Mit der Geschichte vor Ort sind wir verwurzelt und daher ist sie oftmals, vielleicht gar nicht so bewusst wahrgenommen, prägend für Charakter und Selbstfindung des Menschen.

 

Das Wissen um die Vergangenheit erklärt uns, warum wir so sind, wie wir sind und warum wir uns schwer tun, anders zu sein.

 

Und dennoch wäre es ungewöhnlich für einen jungen Menschen, der nicht beispielsweise Geschichte studiert, sich bereits dafür zu interessieren, was war vor mir, wo komme ich her. Die Normalität ist, raus aus der Kinderstube, raus aus dem Elternhaus, hinaus in die Welt, sie kennenzulernen und auf eigenen Füßen zu stehen. So ist es auch mir ergangen.

 

Das Interesse an dem, was vor mir war, kommt erst zu einem späteren Lebensabschnitt, vielleicht so ab 50 oder noch etwas später. Wenn er nun bei seinen Recherchen zur Geschichte und Vergangenheit auf Aufzeichnungen und Veröffentlichungen beziehen kann, die bereits vorliegen, zum Beispiel auf die Broschüre „Schloss Ardeck und seine bewegte Geschichte“, die Erich Hinkel zusammengesgtellt hat und heute vom Herausageber, Carl-Brilmayer-Gesellschaft, der Öffentlichkeit vorgestellt wird, so erleichtert dies seine Suche.

 

Schloss Ardeck ist ein Wahrzeichen und markantes Bauwerk in unserer Stadt, heute ein gesellschaftlicher und kultureller Stadtmittelmpunkt für unsere Bürgerinnen und Bürger.

 

Und wenn ich nun einen Gau-Algesheimer frage, was er vom Schloss Ardeck weiß und ob er seine Geschichte kennt, dann wird meine Frage möglicherweise etwas vorwurfsvoll zurückgewiesen und bemerkt, man sei in Gau-Algesheim schließlich aufgewachsen. Und sollte sich das Gespräch gar vertiefen wird man feststellen, dass der „Gau-Algesheimer“ so viel über das Schloss Ardeck wie er vorgibt erst gar nicht weiß.

 

Heute freuen wir uns über die bebilderte Schrift, die der Heimatforscher Erich Hinkel zusammengestellt und geschrieben hat. „Schloss Ardeck und seine bewegte Geschichte“ ist ein informativer und kurzweiliger Ausflug in unsere Vergangenheit, darüber hinaus so kurz vor den Feiertagen auch eine kleines Präsent für Freunde unserer Stadt. 

 

Der ehemalige Kreisredakteur der Allgemeinen Zeitung und geborene Gau-Algesheimer, Günter F. Hattemer, half mit seiner Fachkenntnis beim Entstehen dieser Broschüre fleißig mit. Beiden Herren, Hinkel und Hattemer, sei vorab gedankt.

 

In der Schrift wird deutlich, wie abwechslungsreich, ernüchternd, beachtenswert, und durchaus überraschend die Geschichte in einer kleinen Stadt sein kann. Darum verdienen Mitmenschen Wertschätzung und Beachtung, die sich um die Aufarbeitung von Geschichte und ihre Erforschung mühen und sie zum Nachlesen den folgenden Generationen überlassen. 

 

Die erste urkundliche Erwähnung des Schlosses Ardeck finden wir im Jahre 1112, wobei von der Moseburch die Rede ist, ein deutlicher Hinweis, dass es sich bei unserem Schloss um eine Wasserburg gehandelt hat. Neben den nahen Gemarkungsnamen wie „Im Brühl“ oder „Im Woog“, ferner innerörtlich, denn die Mooseburg lag außerhalb der baulichen Stadtgrenze, deuten die Namen „Froschau und „Badstube“ gleichsam auf Wasservorkommen hin.

 

Bei diesem Schloss handelte es sich um eine Landesburg, d. h. Adelige waren nicht ihre Bewohner, wohl aber die Administration des Landesherren.

 

Schloss Ardeck, wie es später hieß, hat eine interessante und bewegte Geschichte, die den wenigsten Bürgern unserer Stadt bekannt sein dürfte.

 

Vor allen Dingen wurde im Schloss Ardeck Gau-Algesheimer Geschichte gestaltet, aber auch von Amts wegen verordnet, durch die hier ansässigen Amtskeller und Schultheißen.

 

Im Jahre 1422 lesen wir erstmals von einem Wasserschloss Ardeck. Es sei auf dem Fundament der Vorgängerburg errichet worden. Die Bauherrschaft wird der Mainzer Kurfürsten und Erzbischof Dietrich Schenk zu Erbach mit größter Sicherheit zugeschrieben.

 

Beim Bau der Schloss Ardeck Sporthalle und der Kanalisation wurden im Schlossbereich Freilegungen fotografisch festgehalten, die das ganze Ausmaß des ehemaligen Wasserschlosses Ardeck nachempfinden lassen.

 

Erich Hinkel hat in seiner Schrift Bilder integriert, die Zeugnis davon geben.

 

Mehrfache Verpfändungen zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert belegen, dass auch zur damaligen Zeit die Landesfürsten mitunter unter der Knappheit von Mitteln zu leiden hatten, mögen die Gründe nun vielseitiger Art gewesen sein wie Kriegsführung oder Ähnlichem. 

 

Beim Schuldenstand unseres Landes erinnert man sich zweifellos in diesem Zusammenhang an die Volksweisheit „alles schon mal da gewesen.“

Nur, kein anderer Landesfürst könnte heute Rheinland-Pfalz einlösen, weil die alle das gleiche Dilemma haben.

 

Schloss Ardeck diente vornehmlich den Verwaltern der Obrigkeit, gleich welche Herrscher ihre hohen Verwaltungsbeamten nach Gau-Algesheim geschickt hatten. Mit dem 19. und 20. Jahrhundert kam es sodann zum häufigen Eigentümerwechsel wie auch zu Nutzungsänderungen. Ich will dem Inhalt nicht all zu viel vorweg nehmen, im Detail ist alles geordnet nachzulesen.

 

Adelige, so der in der Separatistenzeit berüchtigte im Volksmund so bezeichnete „Lumpenbaron“ de Claret wie auch der römische Bankier Franz Josef Hassemer, bekannt als „Römer“ Hassemer, um nur zwei zu nennen.

Erich Hinkel nimmt sich der Nutzung des Schlosses in Zeitepochen an.

Er beschreibt die Zeit zwischen der Abtrennung der Stadt vom Rheingau bis zur französischen Revolution, die französische Zeit, die Zeit von 1823 bis zum Beginn des 1. Weltkrieges und die sehr bewegte Zeit danach. Ausführlich befasst sich der Autor mit der jüngeren Vergangenheit des alten Schlosses.

 

Vielen sind die so genannten „Schlossbuwe“ nach dem 2. Weltkrieg noch in Erinnerung, wenige wissen von der einstigen Existenz der so genannten landwirtschaftlichen „Winterschule“, das war vor dem 2. Weltkrieg. Da hatten die in der Landwirtschaft tätigen jungen Leute Zeit, die Schulbank zur Weiterbildung zu drücken. Sehr geläufig dürfte die Zeit sein, da das Schloss Ardeck erster Sitz der neu gegründeten  Verbandsgemeindeverwaltung war, zuvor hatte es die Stadt bereits für Verwaltungszwecke genutzt. Schloss Ardeck-Grundschule und –Sporthalle finden auch ihre thematische Behandlung in dieser gelungenen Broschüre.

 

Heimatforscher Erich Hinkel hat eine Schrift mit abgebildeten  Dokumenten der Vergangenheit des Schlosses Ardeck und damit auch der Stadt  zusammengetragen und erstellt, die allen Interessierten umfassende Informationen aus vergangenen Jahrhunderten vermittelt.

 

Vor allem ist der Inhalt leicht verständlich formuliert und damit bestens geeignet, allen als Informnationsquelle zu dienen, auch denen, die Geschichte nicht alltäglich lesen und zu den geschichtlichen Insidern zählen.

Die Verständlichkeit des Inhalts ist ein großes Plus dieser Schrift. Glückwunsch der Carl-Brilmayer-Gesellschft für das Erscheinen, Dank an Erich Hinkel und auch Günter F. Hattemer, die gemeinsam die überschauliche Anordnung von Texten und Bildern konzipiert haben und umsetzten.

So bleibt mir nur noch zu wünschen, dass das Interesse und die Nachfrage der Bürger der geleisteten Arbeit gerecht werden mögen. 

Ich danke für die mir erwiesene Aufmerksamkeit.

Denkwürdigkeiten des Generals Ecikemeyer, Nachdruck mit Erläuterungen und Ergänzuingen von Norbert Diehl und Erich Hinkel
     

Home

Über mich

Seitenanfang

Themenliste